Vorlage - VO/10/6012/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2011;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/09/5084/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
16.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

In den als Anlagen 1a und 1b beigefügten Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, über die im Stadtratsplenum zu entscheiden ist, sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2011 enthalten, die alle bereits in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten worden sind.

 

Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die "Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg" angewandt.

Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen" zugrunde gelegt.

 

Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.

 

 

Zu den Anlagen 1a und b:

 

Für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Teilübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.

 

Diese Übersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2011 erstmals eingeplant sind.

 

Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt auf insgesamt
1.155.228,-- €.

 

Die Bewilligungsvorschläge gemäß Teilliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 1.007.707,-- € und somit rd. 87,2 % der Antragssumme.

 

Die entsprechend der Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2011 eingestellt (s. Sammelliste Spalte “Differenz zwischen Vorschlag und HH-Ansatz 2011, die deshalb auf “0” steht).

 

Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.

 

Für den Vermögenshaushalt wurde heuer ein Zuschussantrag in Höhe von 10.000, -- für die Grundüberholung des Museumsschiffs „Freudenau“ gestellt, der in voller Höhe, verteilt auf die Jahre 2011 und 2012 mit je 5.000,-- € vom Kulturausschuss zur Bewilligung empfohlen wird.

 


Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 2303 ff, Band II des Haushaltsplanes 2011 – Entwurf ) und der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2011 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band III des Haushaltsplanes 2011 – Entwurf):

 

Die in S. 2303 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2011 Band II) aufgeführten Beträge werden in der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2011 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band III, blaue Seiten) erläutert.

Die Differenz zwischen der Endsumme der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 5.371.950,-- € im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 5.371.347,91 € in der o.a. Gesamtliste S. 2801 ff i.H.v. 602,09 € ist durch Aufrundungen im Haushaltsplan auf volle 50,-- € begründet.

 

Im Vermögenshaushalt beläuft sich die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf

392.000,-- €.

 

 

Zu der Anlage 2:

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushaltsvolumen ist 2011 gegenüber 2010 um 0,1 % gestiegen (Haushaltsvolumen 2010: 638.782.100,-- €; fL: 5.575.900,-- € / Haushaltsvolumen 2011: 598.242.350,-- €; fL: 5.763.950,-- €).

 

 

Finanzplanung:

 

Aufgrund der Bedeutung der freiwilligen Leistungen wurden die einzelnen Ansätze im Verwaltungshaushalt auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2010 eingeplant (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2303 ff Band II des Haushaltsplanes 2011 – Entwurf). Die Personalkostenförderung wurde ab 2011 mit einer Steigerung von 2 % jährlich hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen.

 

Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt.

In den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums werden deshalb Pauschalansätze eingeplant.

 

 

Freigabe:

 

Über die Freigabe der freiwilligen Leistungen 2011 wird der Stadtrat voraussichtlich Mitte des Jahres 2011 entscheiden.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt /Der Stadtrat beschließt:

 

Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b) sowie die in der “Gesamtliste der im Haushaltsplan 2011 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen” (Seite 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2011 - Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2011 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.

 

Die Aufnahme der freiwilligen Leistungen in den Haushaltsplan 2011 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2011 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.

 

Die Anlagen 1a und b sowie die Seiten 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2011, Band III (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

?              Gesamtliste der im Haushaltsplan 2011 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (S. 2801 ff, Band III, blaue Seiten)

 

?              Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b)

 

?              Übersicht über die freiwilligen Leistungen 2006 2011 (Anlage 2)

 

 

Stammbaum:
VO/09/5084/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2010; Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/10/6012/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2011; Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage