Vorlage - VO/10/6033/SK2  

 
 
Betreff: Wahl eines berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für die Leitung des Kulturreferates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1.              Nach Art. 40 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann der Gemeinderat in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern berufsmäßige Stadtratsmitglieder wählen.

In der Stadtratssitzung am 30.04.1992 wurde beschlossen, dass für die Leitung von Referaten für die Dauer von sechs Jahren berufsmäßige Stadtratsmitglieder gewählt und aufgrund dieser Wahl zu Beamten auf Zeit ernannt werden. Gleichzeitig wurden die einzelnen Aufgabengebiete zugewiesen.

 

In geheimer Wahl wurde in der Stadtratssitzung am 24.02.2005 mit Wirkung zum 01.07.2005 Herr Klemens Unger zum Kulturreferenten wiedergewählt. Die Amtszeit von Herrn Klemens Unger endet zum 30.06 2011.

 

2.              Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder werden auf höchstens sechs Jahre gewählt und aufgrund dieser Wahl zu Beamten auf Zeit ernannt. Wiederwahl ist zulässig (Art. 41 Abs. 1 S. 1 und 3 GO). Im Hinblick auf die Kontinuität der Aufgabenerfüllung soll an der durch Beschluss vom 30.04.1992 festgelegten Wahlzeit von sechs Jahren grundsätzlich festgehalten werden.

 

3.              Herr Klemens Unger hat sich mit Schreiben vom 18.10.2010 erneut für die Wiederwahl zum berufsmäßigen Stadtrat beworben.

Bewerber für ein solches Amt sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu ermitteln, wenn nötig, durch Stellenausschreibung (Art. 5 Abs. 1 KWBG). Auf eine Stellenausschreibung hat der Stadtrat durch Beschluss vom 28.10.2010 für die anstehende Wahl verzichtet. Danach hat sich Herr Unger als berufsmäßiges Stadtratsmitglied in seinem Aufgabengebiet in den zurückliegenden 12 Jahren bewährt und gezeigt, dass er den Anforderungen des Amtes eines berufsmäßigen Stadtrats voll gewachsen ist. Seine Eignung und Befähigung hat er überzeugend nachgewiesen, seine fachlichen Leistungen qualifizieren ihn für eine weitere Amtsperiode. Auf die Beschlussvorlage zu der genannten Sitzung wird Bezug genommen.

Herr Unger erfüllt die Voraussetzungen, die Art. 5 Abs. 2 KWBG an die Wählbarkeit stellt.

 

4.              Die Wahl ist nach Art. 41 Abs. 1 GO i.V. mit Art. 51 Abs. 3 S. 1 GO in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO). Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig; ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 S. 4 und 5 GO).

 

Bei der Wahl sind die Stadtratsmitglieder nicht an einen Vorschlag gebunden. Sie können ihre Stimme auch einer anderen wählbaren Person geben. Zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied kann jedoch nur ernannt werden, wer die in Art. 5 Abs. 2 KWBG aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, d.h. er muss zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister wählbar sein und entweder die für eine Laufbahn, die seinem künftigen Aufgabengebiet entspricht, vorgeschriebenen Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben oder mindestens drei Jahre seinem künftigen Aufgabengebiet entsprechend in verantwortlicher Stellung tätig gewesen sein.

 

5.              Es wird vorgeschlagen,

Herrn Klemens Unger für das Kulturreferat für eine Amtszeit von weiteren

6 Jahren

erneut zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied (Beamter auf Zeit) zu wählen.