Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2011 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 6.950.000 € vor, die sich mit 5.480.000 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 1.470.000 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Im Vermögenshaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 1.200.000 € eingeplant.
Der Finanzplan der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2010 bis 2014 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Evangelischen Krankenhauses
Der Wirtschaftsplan 2011 des Evangelischen Krankenhauses sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 11.124.000 € und Aufwendungen in Höhe von 11.945.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 821.000 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 658.000 € von der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 163.000 € werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen. Im Vermögensplan 2011 des Evangelischen Krankenhauses ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.
Der Finanzplan des Evangelischen Krankenhauses für die Jahre 2010 bis 2014 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Zum Wirtschaftsplan des Evangelischen Krankenhauses darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
3. Wirtschaftsplan des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2011 des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 4.666.000 € und Aufwendungen in Höhe von 5.432.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 766.000 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 500.000 € von der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 266.000 € werden durch eine Verringerung des Eigenkapitals ausgeglichen.
Im Vermögensplan 2011 des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.
Der Finanzplan des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2010 bis 2014 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2011 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 500.000 €, für das Evangelische Krankenhaus auf 1.000.000 € und für das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 600.000 € festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2011 für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2011 für die Stiftung und die Wirtschaftspläne 2011 für das Evangelische Krankenhaus und das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und
- die Finanzpläne 2010 bis 2014 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
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