Vorlage - VO/10/6094/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2014;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
16.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

- A   3 -

 

Sachverhalt:

 

 

1.               Grundsätze und Ziele

 

 

1.1              Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2              Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014.

 

 

1.3              Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2011 ist die am 28.01.2010 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2009 - 2013 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

1.4              Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzplanungsrates bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Das BayStMdI hat die Daten auf Basis auf der Steuerschätzung vom Mai 2010 mit Schreiben v. 26.07.2010 Nr. IB4 - 1512.5-9 mitgeteilt. Dabei hat es insbesondere darauf hingewiesen, dass „eine maßvolle kommunale Ausgabenpolitik mehr denn je erforderlich ist“. Maßstab für die kommunale (Neu-)Verschuldung bleibe die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune, die es bei entsprechender Finanzausstattung auch ermöglichen könne, durch zusätzliche Investitionen Nachfrage auf dem Markt zu schaffen.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 04. bis 06. Mai 2010 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung für den fünfjährigen Betrachtungszeitraum (bis zum Jahr 2014) überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst.

 

Vom 02. bis 04. November 2010 tagte der Arbeitskreis und aktualisierte seine Einschätzungen der Entwicklung der Jahre 2010, 2011 und 2012. Die neuen Prognosen konnten noch eingearbeitet werden.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen vervollständigt.

 

Für die Schätzung der Rechnungsergebnisse 2010 und die Ansätze 2011 sowie 2012 wurden die Prognosen vom November, für die Ansätze ab 2013 die Schätzungen vom Mai  2010 herangezogen, da andere Zahlen für diesen Zeitraum nicht verfügbar sind. Für die Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen wurde die regionale Einschätzung maßgeblich mit einbezogen.

 

 

2.1              Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2010 bis 2014 der Kommunalen

              Körperschaften

 

Das Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung über den Finanzausgleich fand am 19.11.2010 und damit nach Redaktionsschluss des Zahlenwerkes statt. Durch die Anhebung des kommunalen Anteils am allgemeinen Steuerverbund von 12,0 auf 12,2 v. H. konnte die Senkung der Schlüsselzuweisungen vermieden und eine Erhöhung um 3 % erreicht werden. Die genaue Auswirkung auf die Stadt Regensburg kann erst nach Eingang des Bescheides ersehen werden.

 

 

2.2              Jahresgutachten 2010/2011 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:

 

„Chancen für einen stabilen Aufschwung“ betitelt der Sachverständigenrat das Jahresgutachten 2010/2011. Die zur Jahresmitte 2009 einsetzende wirtschaftliche Erholung in Deutschland zeige eine beeindruckende Dynamik. Für 2010 rechnen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute mit einem Wirtschaftswachstum von 3,7 Prozent für die deutsche Wirtschaft. 2011 werde die Zuwachsrate des Bruttoinlandsproduktes auf 2,2 v. H. abflachen. Die Wirtschaftsweisen erinnern daran, dass das Bruttoinlandsprodukt zur Jahresmitte auf dem Niveau zur Zeit des Jahreswechsels 2006/2007 gelegen habe.

 

Grundlage für die Entwicklung sei eine nachhaltige Belebung der privaten Binnennachfrage aufgrund der erfreulichen Beschäftigungsentwicklung (Arbeitslosenquoten von 2007 bis 2011 in v. H.: 9,0, 7,8, 8,2, 7,7 und voraussichtlich 7,0). Risiken werden gesehen in der Außenwirtschaft.

 

Wichtig sei es, dem krisenbedingten Anstieg der Staatsverschuldung Einhalt zu gebieten. Die neue im Grundgesetz verankerte Schuldenregel wurde deshalb begrüßt.

 

Der Sachverständigenrat plädiert für eine Abschaffung der Gewerbesteuer, die durch einen mit Hebesatzrecht ausgestatteten kommunalen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden sollte.

 

Diese Vorschläge lehnen die Kommunen ab. Mit der „Berliner Resolution der deutschen Städte zur kommunalen Finanzlage“ vom 18.11.2010 fordern die Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages den Erhalt der Gewerbesteuer. Sie begrüßen die Zusage des Bundesfinanzministers, diese Pläne bis auf weiteres nicht mehr zu verfolgen.

 

Quellen:

Jahresgutachten 2010/2011 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; veröffentlicht am 10.11.2010

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 18.11.2010

 

 


2.3              Regensburger Finanzplanung im Vergleich zur Einschätzung des Herbst-gutachtens

 

Die städtische Finanzwirtschaft zielt darauf ab, die Wirtschaft in dieser Zeit durch Aufträge zu stützen und die Infrastruktur weiterhin zu verbessern, dabei aber gleichzeitig den Schuldenanstieg zu begrenzen, um nicht die dauernde Leistungsfähigkeit durch einen zu hohen Schuldendienst zu gefährden.

 

Daher war im Frühjahr 2010 aufgrund des Einbruchs bei der Gewerbesteuer in 2009 auf 95,6 Mio. € (nach Rechnungsergebnissen in 2006 – 2008 von 112 bis 133 Mio. €) und einem entsprechend niedrigen Ansatz im Haushaltsplan 2010 mit 102 Mio. € und aufgrund des Rückganges beim Einkommensteueranteil von 58,2 Mio. € in 2008 auf 52,1 Mio. € im Nachtragshaushaltsplan 2010 verwaltungsintern zunächst eine deutliche Kürzung des Investitionsprogrammes 2010 – 2014 als unausweichlich angesehen worden. Aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2010 war dann doch ein höheres Investitionsvolumen finanzierbar, ohne dass die Schulden zu stark angestiegen wären. Bis zur endgültigen Festlegung im September auf den Verwaltungsentwurf des Investitionsprogrammes  mit einem Volumen von 347,3 Mio. € wurden bei der Bildung des Ansatzes der Gewerbesteuer für 2011 und für die nachfolgenden Jahre auch die bessere Entwicklung der Wirtschaftslage und positive regionale Einflüsse bereits vor der November-Steuerschätzung einbezogen. Gegenüber dem Investitionsprogramm 2009 – 2013 werden 57,1 Mio. € mehr investiert.

 

Ende 2014 wäre nach dieser Planung ein Schuldenstand von 354 Mio. € zu erwarten gewesen. Damit wäre die Obergrenze von 350 Mio. €, die die Stadtratsfraktionen der CSU und der SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, in etwa eingehalten worden.

 

Aufgrund der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen im November 2010 können die Ansätze des Einkommensteueranteils und der Umsatzsteuerbeteiligungen um insgesamt rund 14 Mio. € angehoben werden. Zusammen mit anderen Verbesserungen führt dies in der Finanzplanung zu einem Schuldenstand von 320,6 Mio. € zum Jahresende 2014.

 

Eine weitere Aufstockung des Investitionsprogrammes ist aber nicht realistisch, weil hierfür die personellen Ressourcen für die Umsetzung fehlen, was bereits jetzt alljährlich im Rahmen der Jahresrechnung bei der Bildung von Haushaltsausgaberesten sehr deutlich wird.

 

 

3.               Erläuterung der Eckwerte

 

Die beigefügten Tabellen (Anlage I) weisen die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

  - 1,0

    5,1

    1,4

   2,4

Vermögenshaushalte **)

- 21,8

- 20,8

-  4,7

11,8

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

  - 7,3

  - 1,6

    0,1

   4,2

 

*)              Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

              Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zinsen für innere Darlehen,

              Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)              Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

 

Das Wirtschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1              Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

 

3.1.1              HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Grundlage für die Planungen der Stadt Regensburg sind grundsätzlich die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“. Für 2011 und 2012 kann auf die aktuellere Schätzung vom November zurückgegriffen werden, für die Jahre ab 2013 werden wie dargestellt die Prognosen vom Mai verwendet, weil andere Daten nicht zur Verfügung stehen.

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen 

  2,1

  2,0

  2,0

  1,9

Orientierungsdaten

  2,0

  2,0

  2,0

  1,9

städt. Finanzplanung

  2,1

  2,0

  2,0

  1,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

25,0

25,5

26,0

26,5

 

Im Haushaltsjahr 2011 sind 25,0 Mio. € eingeplant. Für die Jahre 2012 bis 2014 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Nov. 2010 zugrunde gelegt.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

    9,8

8,1

7,5

6,3

Orientierungsdaten

    7,6

7,4

7,5

6,3

städt. Finanzplanung                (wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

- 5,2

 

3,1

7,5

6,3

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

128

132

142

151

 

Gegenüber dem Ansatz 2010 mit 135 Mio. € wird der Ansatz für 2011 (128 Mio. €) um 5,2 % niedriger veranschlagt. Die Höhe des Ansatzes 2010 wird u. a. maßgeblich bestimmt durch eine Nachzahlung. Der Arbeitskreis (AK) Steuerschätzung hat für 2011 im Mai einen Anstieg um 7,6 % und im November 2010 einen um 9,8 % prognostiziert. Bei der Ansatzbildung vor der November-Steuerschätzung für 2011 und für die nachfolgenden Jahre wurden auch die bessere Entwicklung der Wirtschaftslage und positive regionale Einflüsse bereits einbezogen. Wegen einer absehbaren einmaligen Zahlung in 2011 ist als Basis für die Planung der nachfolgenden Jahre nicht der Ansatz 2011 sondern ein geringerer Betrag zu Grunde zu legen, weshalb die Steigerungsrate unter der des AK Steuerschätzung bleibt. Für 2013 und 2014 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2010 zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

- 0,2

  7,6

  6,3

  5,0

Orientierungsdaten

- 1,5

  7,6

  6,3

  5,0

städt. Finanzplanung

  - 0,2 (ggü. zugrunde gelegter Basis)

[3,5 ggü. Ansatz 2010]

 

  7,6

  6,3

  5,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

53,9

58,0

61,7

64,8

 

Die Einkommensteuer wird mit 53,9 Mio. € um 1,8 Mio. € bzw. 3,5 % höher als 2010 (52,1 Mio. €) veranschlagt. Basis für die Ansatzbildung 2011 ist das bereits feststehende Rechnungsergebnis 2010 mit 54,06 Mio. €. Nach der Prognose vom November 2010 ist für 2011 ein Rückgang von 0,2 % zu erwarten.

Nach der November-Schätzung ergibt sich in den Jahren 2011 mit 2014 eine Verbesserung um 11,6 Mio. €. Dennoch wird das Rechnungsergebnis 2008 i. H. v. 58,2 Mio. € erst wieder 2013 übertroffen.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

   2,0

  2,5

  2,0

  2,5

Orientierungsdaten

   1,3

  2,7

  2,0

  2,5

städt. Finanzplanung

2,0

(ggü. zugrunde gelegtem RE)

[1,6 ggü. Ansatz 2010]

 

  2,5

  2,0

  2,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

10,52

11,21

11,43

11,72

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2011 mit 10,52 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2010 i. H. v. 10,35 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 1,6 %. Als Basis für eine Steigerung um 2,0 % dient jedoch das Rechnungsergebnis 2010, das 10,16 Mio. € betragen wird.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

- 2,2

- 100,0

----

82,6

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  11,5

   0,0

   2,3

   4,2

 

Die Orientierungsdaten geben keine Anhaltspunkte für die örtlichen Ansätze. Diese werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unsicherheiten bei der Ansatzbildung führt.

 

Das Rechnungsergebnis 2010 wird 11,76 Mio. € betragen.

 

Die Schlüsselzuweisungen sind in 2011 mit 11,5 Mio. € etwas niedriger als der in 2010 erhaltene Betrag (11,76 Mio. €) eingeplant. Zum Zeitpunkt der Einplanung war das Ergebnis des Spitzengespräches zum Finanzausgleich noch nicht bekannt. Demnach nehmen die Schlüsselzuweisungen in Bayern von 2,51 Mrd. € auf 2,59 Mrd. € um 3,0 % zu.

 

Im Jahr 2012 wird die Stadt wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2010 keine Schlüsselzuweisungen erhalten. In den Jahren 2013 und 2014 wird mit im Vergleich mit den Zahlungen bis 2010 geringen Beträgen von 2,3 bzw. 4,2 Mio. € kalkuliert.

 

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

   2,0

  2,5

  2,0

  2,5

Orientierungsdaten

   1,3

  2,7

  2,0

  2,5

städt. Finanzplanung

2,0

(ggü. zugrunde gelegtem RE)

[9,8 ggü. Ansatz 2010]

 

  2,5

  2,0

  2,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

5,49

5,62

5,74

5,88

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2011 mit 5,49 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2010 i. H. v. 5,0 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 9,8 %. Allerdings wird das Rechnungsergebnis 2010 5,38 Mio. € betragen. Vom AK Steuerschätzung November 2010 wird für 2011 eine Steigerung um 2,0 % prognostiziert.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  9,1

  0,0

  0,0

  0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  6,0

6,0

6,0

6,0

 

Das Rechnungsergebnis 2010 wird mit mindestens 7,4 Mio. € den HH-Ansatz mit 6,0 Mio. € überschreiten. Eine Prognose ist aber kaum möglich, da die monatlichen Eingänge sehr stark schwanken. Die Ansätze in 2011 bis 2014 werden deshalb gleichbleibend mit 6,0 Mio. € gebildet.

 

 

3.1.2              HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2011 durch Einzelberechnung ermittelt. Für 2011 steigen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Mio. € (2,5 %) auf nunmehr 183,9 Mio. €. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2010 sind: Bei Gr. 11, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (+ 1,5 Mio. €), wird der Ansatz für die Schmutzwassergebühren um 0,6 Mio. € angehoben, bei Gruppe 16, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (+1,3 Mio. €), steigen die Inneren Verrechungen um 1,0 Mio. €. Die Förderung der Krabbelstuben durch den Freistaat Bayern wird um 0,6 Mio. € höher veranschlagt.

 

Für die Planungsjahre 2012 - 2014 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2012 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils 1,75 %, die Lehrpersonalzuschüsse entsprechend der Personalausgaben um jeweils 2,0 % sowie für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um jeweils 2,0 % gesteigert. Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt.

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2012 bis 2014 um 0,8 bis 1,2 %.

 

 

3.1.3              HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 38,4 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 einen Rückgang von 7,1 Mio. € bedeutet (15,7 %). Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 zunächst um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so sinken die sonstigen Finanzeinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Mio. € bzw. 14,0 %. Hauptsächlich liegt dies daran, dass für die Verzinsung von Steuernachforderungen 1,5 Mio. € veranschlagt werden, während im Vorjahr vor allem aufgrund eines Einzelfalles 5,0 Mio. € mehr eingeplant werden konnten.

Die Ansätze für 2011 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2012 bis 2014 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 3,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2              Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1              Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Die allgemeine Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2010 einen Stand von 70,05 Mio. € aufweisen. In den Jahren 2011 bis 2014 werden insgesamt 30,0 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen verwendet.

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten. Die übersteigenden Beträge sind zur Abdeckung eventueller Risiken, u. a. im Finanzausgleich, vorgesehen.

 

Für die Schaffung des „Haus der Musik“ sind zur Finanzierung 5,4 Mio. € des kalkulierten Eigenanteils Mittel aus der allgemeinen Rücklage erforderlich. Über das Konzept für die Einrichtung (Gesamtaufwand 10 Mio. €) wurde nach Redaktionsschluss für das Zahlenwerk im Stadtrat am 25.11.2010 entschieden, weshalb Baukosten und Zuschüsse in den Finanzplan noch nicht eingestellt worden sind. Vorsorglich wurde aber ein Betrag der Rücklage dafür reserviert, so dass sich die prognostizierte Verschuldung bei Einplanung in der Fortschreibung des Finanzplanes 2011 - 2015 nicht verändert. Bisher ist der Grunderwerb im Nachtragshaushaltsplan 2010 mit 1,0 Mio. € veranschlagt.

 

 

 

3.2.2              Gr. 34  =              Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze reduzieren sich im Haushaltsjahr 2011 gegenüber 2010 um 3,7 Mio. € auf 10,9 Mio. €.

 

Im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ ist insbesondere in den Jahren bis 2011/2012 die Abgabe von weiteren Flächen an Wohnungsbauinteressenten u.a. im „Baugebiet ‚Burgweinting – Nordwest’ - WOHNEN III“ sowie in den folgenden Jahren ab 2012/2013 die Veräußerung von weiteren Arealen in den „Gewerbe- und Industriegebieten ‚Burgweinting – Süd bzw. – Ost’“ und der verbleibenden Parzellen in den „Wohnbaugebieten ‚Burgweinting – Mitte bzw. Nordwest’ - WOHNEN II/III“ beabsichtigt.

 

Zusätzlich ist in den Jahren 2010 und 2011 die Veräußerung von weiteren Einzelobjekten vorgesehen.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2012 mit 2014 bewegen sich zwischen 6,7 Mio. € und 10,1 Mio. €.

 

Ab dem Jahr 2012/2013 ist die Veräußerung von ersten Flächen auf dem Areal der ehem. Nibelungenkaserne und auf dem Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting) beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2010 mit 2014 auf 10,4 Mio. €.

 

 

3.2.3              Gr. 35  =              Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2011 erreicht mit 3,3 Mio. € im Gegensatz zu 2010 mit 4,0 Mio. € einen niedrigeren Wert.

 

Ab 2012 wird mit Beiträgen zwischen 4,2 Mio. € und 6,1 Mio. € kalkuliert.

 

Die Ansätze für Erschließungs-, Straßenausbau- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen.

 

 

3.2.4              Gr. 36  =              Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms. Trotz der teilweise restriktiven Handhabung der Zuwendungsgeber wurde bei der Ansatzbildung die optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die prozentualen Anteile der Zuweisungen an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2010

2011

2012

2013

2014

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

27,5

31,5

22,5

18,5

15,8

Finanzierungsquote

(in %)

26,8

28,8

26,8

23,6

17,7

 

Die relativ starke Abnahme der Finanzierungsquote im Jahr 2014 gegenüber den Vorjahren sowie die relativ hohen Finanzierungsquoten in den Jahren 2010 bis 2013 ist bzw. sind überwiegend damit zu begründen, dass insbesondere im Zeitraum 2010 bis 2013 die Vorhaben mit höheren Fördersätzen einen relativ hohen Anteil einnehmen.

 

Dies sind insbesondere die Maßnahmen im Rahmen des ‚Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung’, des ‚Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten I und II’ und des ‚Konjunkturpakets II’ sowie das Projekt „Neubau der Ostumgehung“, die – zeitlich befristet, insbesondere auf die Jahre 2009/2010 bis 2013/2014 - mit überdurchschnittlichen Zuschusssätzen (durchschnittlich rd. 70 %) finanziert werden.

 

 


3.2.5              Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

Die ab 2010 eingeplanten Nettoneuverschuldungen schwanken zwischen 0 (2013) und 14,4 Mio. € (2012); sie gliedern sich wie folgt:

 

 

2010

 

2011

2012

2013

2014

Summe

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeiner Haushalt

3,37

  1,79

  8,37

-7,72

-5,02

   0,79

Kostenrechnende      Einrichtungen

9,21

  6,31

  6,04

  7,72

11,89

41,16

Insgesamt

12,58

  8,10

14,40

   0,00

  6,87

41,95

 

Die Nettoneuverschuldung beläuft sich im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 auf 8,4 Mio. €. Die gesamte Nettoneuverschuldung beträgt 41,2 Mio. € und damit die Hälfte der vorangegangenen Finanzplanung 2009 - 2013. Davon entfallen 0,8 Mio. € auf den allgemeinen Haushalt und 41,2 Mio. € auf die kostenrechnenden Einrichtungen. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung in 2010 wird der allgemeine Haushalt einen Teilbetrag von 9 Mio. € des Haushaltseinnahmerestes aus 2009 nicht in Anspruch nehmen müssen. Dadurch steigt die Kämmereiverschuldung bis Ende 2014 nicht um 41,95 sondern um 32,95 Mio. € auf 320,6 Mio. € an. Damit kann die im Koalitionsvertrag festgelegte Obergrenze der Verschuldung i. H. v. 350 Mio. € eingehalten werden.

 

 

3.3                            Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1              HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

 

 

Anteil am Verwaltungs-

 

Absolut

relativ

haushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2010

   143,50 *)

3,85

2,75

29,7

2011

146,80

3,30

2,30

30,9

2012

149,75

2,95

2,01

31,5

2013

152,75

3,00

2,00

30,9

2014

155,80

3,05

2,00

30,5

 

*)  Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Für 2011 werden Personalausgaben i. H. v. 146,8 Mio. € erwartet. Dies bedeutet gegenüber dem HH-Ansatz 2010 eine Erhöhung um 3,3 Mio. € oder 2,30 %. Auf die Darstellung der Ermittlung bei Hauptgruppe 4 wird verwiesen.

 

Der Stellenplan 2011 sieht für die Stadtverwaltung eine Minderung um 0,7 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2010 vor.

 

Für die Jahre 2012 ff wird jeweils von einer Steigerung um 2,0 v. H. ausgegangen.

 

 


3.3.2              HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2011 sinkt der Sachaufwand um insgesamt 0,8 Mio. € bzw. 0,5 %. Er ist mit 172,6 Mio. € eingeplant. Bestimmte (in der Praxis disponible) Ausgabengruppen wurden als Teil der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gegenüber den Vorjahresansätzen um 5 % bzw. rd. 1,4 Mio. € gekürzt.

 

Die Abwasserabgabe sinkt um 1,6 Mio. € (2010 Zahlung von 0,8 Mio. €, 2011 Rückerstattung in gleicher Höhe, negativer Ausgabeansatz). Die Kosten für die Bewirtschaftung von Grundstücken (Heizung und Reinigung) steigen um 0,6 Mio. €. Die Inneren Verrechnungen nehmen um 1,0 Mio. € zu, wobei bei den Einnahmen entsprechende Erhöhungen gegenüber stehen.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2011 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2012 sollen sie jeweils nur um 1,0 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2012 um 1,75 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

 

Für die Jahre 2012 bis 2014 schwankt die Steigerungsrate zwischen 1,1 und 1,6 v. H.. Wesentliche Ursache für die Schwankungen ist die Abwasserabgabe. In 2011 wird eine Rückerstattung von 0,8 Mio. € erwartet, weil Investitionen in das Klärwerk und das Kanalnetz geltend gemacht werden können. In den Jahren 2012 und 2013 fallen keine Zahlungen an, in 2014 0,7 Mio. € sind zu entrichten.

 

 

3.3.3              HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2011 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2010 erhöht sich im Jahr 2011 der Gesamtbetrag um 1,1 Mio. € auf 54,1 Mio. €.

 

Bei Gruppe 70 nehmen die Zuschüsse für Krabbelstuben freigemeinnütziger Träger um 1,1 Mio. € zu. Die Betriebskostenumlage an den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und die einkommensorientierte Wohnungsbauförderung steigen um 0,2 Mio. € bzw. 0,3 Mio. €. Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 – 79) wurden fast unverändert eingeplant.

 

Ab 2012 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 3,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

 

3.3.4              HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg Senioren Stift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, das Theater Regensburg und die Regensburger Badebetriebe sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt. Die Änderungsraten dieser Ausgabenhauptgruppe schwanken zwischen – 1,5 % (2011) und 4,1 % (2013). Die Änderungsraten werden vor allem bestimmt durch:

- den Anstieg der Gewerbesteuerumlage von 2011 bis 2014 (2010 höchster Ansatz wegen einer vorgeschriebenen, überhöhten Abschlagszahlung, die in 2011 rückerstattet wird)

- die Schwankung der allgemeinen Zuführung zwischen 22,4 und 34,95 Mio. € , mit Ausnahme des Jahres 2012 (9,9 Mio. € wegen des Finanzausgleiches für die hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2010).

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und der Nettoneuverschuldung. Angesichts des vorgesehenen Schuldenzuwachses steigen die Zinsausgaben auf Basis der derzeitigen Kreditkonditionen wie folgt:

              2010:              10,1 Mio. €                                                                      2013:              12,7 Mio.

              2011:              11,1 Mio. €                                                                      2014:              12,9 Mio. €

              2012:              12,3 Mio. €

Durch den niedrigeren Schuldenstand wird alleine das Haushaltsjahr 2013 gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 1,94 Mio. € entlastet. 

 

In 2014 werden Zinsen von 12,9 Mio. €, also täglich i. H. v. 35.300 €, anfallen.

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

Von folgenden Umlagesätzen ist nach der aktuellen Rechtslage auszugehen (Vervielfältiger für 2011: 71 v.H.):

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

 

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

„Normal“-Umlage

38

38

38

38

38

 

 

 

 

 

 

Erhöhung infolge

 

 

 

 

 

a) Gewerbekapitalsteuer-Abschaffung

6

6

6

6

6

b) Steuersenkungsgesetz

32

32

32

32

32

c) Fonds Deutsche Einheit

7

7

6

6

5

d) Solidarpakt (II)

29

29

29

29

29

 

 

 

 

 

 

Senkung infolge

 

 

 

 

 

Gewerbesteueränderungsgesetz

-38

-38

-38

-38

-38

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

-3

-3

-3

-3

-3

 

 

 

 

 

 

Gesamt-Vervielfältiger

71

71

70

70

69

 

 

 

 

 

 

dazu notwendige Ausgabeansätze der Gewerbesteuerumlage ( in Mio. €)

26,15

(incl. Schlussrechnung für 2009)

16,40

(incl. Schlussrechnung für 2010)

21,74

23,39

24,52

 

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 25,5 Mio. € um 1,17 Mio. € höher als im Vorjahr (24,33 Mio. €) eingestellt. Die Anhebung basiert darauf, dass der Bezirk Oberpfalz bei der Neuverteilung der Sozialhilfeausgleichsmittel für die Bezirke nach Art. 15 FAG eine Minderung dieser Einnahme und gleichzeitig einen Anstieg der Ausgaben finanzieren muss.

Nach Redaktionsschluss für das Zahlenwerk des Haushaltsplanes 2011 ist bekannt geworden, dass dem Bezirkstag eine Anhebung des Umlagesatzes von 15,0 v. H. auf 16,7 v. H. vorgeschlagen werden wird. Die Stadt hätte demnach 2,3 Mio. € weniger als eingestellt zu leisten.

Die Bezirksumlage wird 2012 bis 2014 mit Beträgen von 28,0 bis 30,1 Mio. € veranschlagt.

 

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2011 i. H. v. 30,35 Mio. € veranschlagt werden. Die vom Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizierten Zuwächse beim Einkommensteueranteil und der Gewerbesteuer (2012 ff: 5,0 % - 7,5 %) führen dazu, dass nun abweichend von der Finanzplanung 2009 – 2013 in allen Jahren die Mindestzuführung erreicht wird. Die hohe Nachzahlung von Gewerbesteuer im III. Quartal 2010 beeinflusst die Zuführungen in den Jahren 2011 und 2012. In 2011 wird eine Rückzahlung eines Teilbetrages (5 Mio. €) der Abschlagszahlung IV/2010 der Gewerbesteuerumlage erwartet. 2012 wird die Stadt keine Schlüsselzuweisungen erhalten und höhere Umlagen an den Bezirk und für Krankenhäuser zahlen müssen.

 

Die Mindestzuführung wird jeweils um 2,66 Mio. € bis 24,02 Mio. € überschritten. Diese sog. Freie Spitze wird zur Finanzierung der Investitionen verwendet. Insgesamt liefert der Verwaltungshaushaltsplan in den Jahren 2011 bis 2014 einen Beitrag von 63,35 Mio. €, durchschnittlich je Jahr 15,8 Mio. €.

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf Anlage I verwiesen.

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

34,95

30,35

  9,90

22,40

29,85

Mindestzuführung

  6,30

6,33

  7,24

  7,67

  7,91

Mittel für Eigenfinanzierung

28,65

24,02

2,66

14,73

21,94

 

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2011 967.850 €. In den Jahren 2012 bis 2014 beträgt die Deckungsreserve zwischen 954.050 € und 991.050 €.

 

 

3.4                            HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

93, 94 - 96 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2010 bis 2014 wird verwiesen.

 

 

97 = Tilgung von Krediten

 

Die Ausgaben dieser Gruppe entwickeln sich entsprechend den vorhandenen Tilgungsplänen des Schuldenstandes unter Berücksichtigung der eingeplanten Nettoneuverschuldung. Auf die beigefügte Anlage III darf verwiesen werden.

 

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

 

 


4.              Abschließend kann festgehalten werden:

 

 

a) Die wirtschaftliche Lage in Deutschland erholt sich seit Jahresmitte 2009 schneller als zunächst angenommen. Trotz des beeindruckenden Anstieges des Bruttoinlandsproduktes in 2010 um 3,7 v. H. ist zur Jahresmitte erst wieder das Niveau wie zum Jahreswechsel 2006/2007 erreicht worden.

 

b) Bei der Gewerbesteuer verzeichnet die Stadt Regensburg eine bessere Entwicklung als die meisten anderen Städte. Vor allem aufgrund einer Nachzahlung konnte der Ansatz im Nachtragshaushaltsplan 2010 von 102 Mio. € auf 135 Mio. € und damit höher als das bisherige Rekordergebnis (2009: 133,3 Mio. €) angehoben werden. In 2011 und 2012 wird mit 128 bzw. 132 Mio. € auch ein sehr hohes Aufkommen erwartet.

 

c) Der Einkommensteueranteil wird in 2010 mit 54,1 Mio. € um 4,0 Mio. € höher ausfallen als nach der Steuerschätzung vom November 2009 anzunehmen war. Eine ähnliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Finanzplanung setzt sich bis 2014 fort. Trotzdem wird erst in 2013 erstmalig wieder das Niveau von 2008 (58,2 Mio. €) überschritten.

 

d) Die Personalkosten im Jahr 2011 erhöhen sich auf 146,8 Mio. € und damit gegenüber 2010 um 3,3 Mio. € oder 2,3 %. Der Stellenplan 2011 sieht für die Stadtverwaltung eine Minderung um 0,7 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2010 vor.

 

e) Die Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes belaufen sich im Haushaltsjahr 2011 auf 172,6 Mio. € und liegen um 0,8 Mio. € unter der Ausgabensumme des Vorjahres. Bestimmte (in der Praxis disponible) Ausgabengruppen wurden als Teil der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gegenüber den Vorjahresansätzen um 5 % bzw. rd. 1,4 Mio. € gekürzt.

 

f) Die Zuschüsse für Krabbelstuben freigemeinnütziger Träger nehmen in 2011 um 1,1 Mio. € zu, wovon der Freistaat Bayern die Hälfte trägt. Bis 2014 steigen die Zuschüsse um weitere 1,1 Mio. € auf 5,4 Mio. €. Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 – 79) wurden 2011 gegenüber 2010 fast unverändert eingeplant. Ab 2012 wird bei der Sozialhilfe ein jährlicher Anstieg um 2,0 % und bei der Jugendhilfe um 3,0 % unterstellt.

 

g) Die Zinsausgaben steigen von 10,1 Mio. € in 2010 auf 12,9 Mio. € in 2014 entsprechend der Schuldenentwicklung. Nach der vorherigen Finanzplanung wäre schon in 2013 ein Zinsaufwand von 14,6 Mio. € entstanden. Der prognostizierte Rückgang beeinflusst die dauernde Leistungsfähigkeit positiv.

 

h) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt mit Ausnahme des Jahres 2012 (9,9 Mio. €) zwischen 22,4 und 34,95 Mio. €. Im Gegensatz zur vorherigen Finanzplanung, bei der in den Jahren 2010 mit 2012 die Mindestzuführung nicht erreicht wurde, ist dies nun in allen Jahren möglich. 2012 gelingt dies nur wegen der pauschalen Kürzungen beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und aufgrund der Erhöhung der Einnahmen aus den Anteilen an der Einkommen- und den Umsatzsteuern gemäß dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2010.

 

i) Das Volumen des Investitionsprogrammes 2010 – 2014 wird gegenüber dem vorhergehenden um 57,2 Mio. € (19,7 %) auf 347,3 Mio. € angehoben. Schwerpunkte sind Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie die Verbesserung des Verkehrsnetzes.

 

j) Finanziert werden die Investitionen mit 30 Mio. € aus der allgemeinen Rücklage und einem Anstieg der Soll-Verschuldung von Ende 2009 bis Ende 2014 um 32,95 Mio. € auf dann 320,6 Mio. €.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2010  - 2014 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2007 – 2011

 

Netto-Neuverschuldung 2007 – 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MiFriFi_Beschluss_Anlage-I (12 KB)    
Anlage 2 2 MiFriFi_Beschluss_Anlage-II (11 KB)