Vorlage - VO/10/6165/61  

 
 
Betreff: Radverkehr im Alleengürtel (Ostenallee und Fürst-Anselm-Allee)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
29.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Anlass

Der Wunsch, die Alleewege um die Altstadt für den Fahrradverkehr zu öffnen, besteht schon seit langem. Auch schon bei der Aufstellung des ersten Radverkehrsplans 1989 wurde das Thema diskutiert und letztlich jedoch fallengelassen. Bislang wurde im Rahmen der politischen Abwägung der Erholungsfunktion der Anlagen Priorität vor verkehrlichen Belangen eingeräumt. Das Hauptargument für die Freigabe von Alleenwegen für den Radverkehr ist die Unabhängigkeit vom Kfz-Verkehr und die damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Zugunsten des Radfahrens im Alleengürtel liegt aktuell ein Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 26. 7. 2010 vor. Er wurde am 21. 9. 2010 erstmals im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen behandelt und vertagt.

 

2. Planungsstand aus jüngerer Zeit

Am 18. 5. 2010 wurde dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ein Gutachten zur Neufassung des Regensburger Radverkehrsplans vorgestellt. Zentraler Inhalt ist eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen zur Erleichterung des Radfahrens in der Stadt. Aus der Vielzahl der Einzelmaßnahmen wurden für besonders bedeutsame Bereiche gebündelte Maßnahmenkonzepte zusammengefasst. Diese stellen Schlüsselprojekte für die Umsetzung des Radverkehrsplanes dar. Eines dieser Schlüsselprojekte ist ein Altstadtkonzept, das zum einen die Durchlässigkeit der Altstadt selbst und zum anderen die Öffnung des Alleengürtels für den Radverkehr zum Inhalt hat. Es werden eine probeweise Öffnung für Radfahrer und die Beobachtung des Verkehrsverhaltens, ob Probleme zwischen Fußgängern und Radfahrer auftauchen, empfohlen.

Das Gutachten wurde von Ende Mai bis zum 15. 7. 2010 für eine ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung ins Internet gestellt. Es gingen fristgerecht 214 Zuschriften mit zusammen etwa 1210 Anregungen ein. Von 94 Personen wurde die Öffnung des Alleengürtels für den Radverkehr angeregt, überwiegend pauschal, von etwa einem Viertel mit bestimmten Präferenzen. Zwei Personen lehnten die Öffnung ab.

 

3. Grundsätzliche Überlegungen für einen ersten Schritt zur Freigabe von Alleewegen für den Radverkehr

Es wird vorgeschlagen, das Radfahren im Alleengürtel in einem ausgewählten und besonders geeigneten Abschnitt zu erproben. Als Auswahlkriterien sollen gelten:

 

-       Es ist keine Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern zu erwarten zudem muss eine Fußwegebeziehung parallel vorhanden sein, auf der die Fußgänger ungestört sind und

-       die Radfahrer sollen deutliche Vorteile gegenüber dem Fahren auf parallel des Alleengürtels verlaufenden Verkehrsstraßen haben.

Diese Kriterien treffen insbesondere für die Ostenallee zwischen der D.-Martin-Luther-Straße und den Minoritenweg zu.

-       Fußgänger und Radfahrer müssen sich nicht in jedem Fall die selben Wege teilen. In der Grünfläche zur Landshuter Straße hin und auf der Nordseite am Westende gibt es überwiegend parallel führende Wege, die nicht für Radfahrer geöffnet werden sollen.

-       Der vorhandene Radweg an der Landshuter Straße führt nur nach Westen, nach Osten ist ein deutlicher Umweg über die Luitpoldstraße erforderlich, der durch die Radverkehrsführung in der Ostenallee abgekürzt werden kann.

-       Um den Umweg über die Luitpoldstraße zu vermeiden, fahren zur Zeit regelmäßig Radfahrer entgegen der korrekten Fahrtrichtung auf dem Radweg in der Landshuter Straße nach Osten. Dies führt zu Gefährdungen der Radfahrer untereinander, zwischen Fußgängern und Radfahrern, die auf den Gehweg ausweichen, aber insbesondere auch zwischen Autofahrern und Radlern an der Kreuzung Sternbergstraße.

-       Für das Linksabbiegen von der Luitpoldstraße in die Sternbergstraße in Richtung Ostentor fehlen an der Kreuzung die Radverkehrseinrichtungen. Radfahrer sind hier streng genommen zum Absteigen gezwungen.

-       In der Landshuter Straße und Luitpoldstraße sind die Radwege zu schmal. Sie messen ca. 1,60 m bis 1,70 m, daneben parken unmittelbar Autos. Das Regelmaß ist angesichts des starken Radverkehrs in einer solchen Situation 2,00 m, zusätzlich ist ein Sicherheitsstreifen von 0,75 m zu den Längsparkern zum Schutz vor Autotüren erforderlich.

-       Der Alleeweg bietet eine direkte, leicht verständliche Route zwischen der Altstadt und zahlreichen Zielen bzw. Quellen im Stadtosten.

 

4. Abwägung

In der Abwägung der konkurrierenden Belange gilt es, insbesondere neben dem historischen Aspekt der Dispositionsbeschränkung für den Alleengürtel auch die hohe Bedeutung der Anlagen für die Grünversorgung der Altstadt und die Erholungsangebote für die Anwohner angemessen zu würdigen.

Dem muss entgegengestellt werden, dass die Förderung des Radverkehrs (soweit möglich abseits stark befahrener Verkehrsstraßen) eines der obersten Ziele einer zukunftsorientierten Verkehrsplanung ist. Mit der Verlagerung von möglichst vielen Wegen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit vor den Folgen steigender Mobilität geleistet. Des W eiteren wird das Radfahren zu großen Teilen auch als regelmäßiger Bestandteil von Erholungsaktivitäten im Grünen wahrgenommen.

In der Diskussion der städtischen Fachstellen haben sich insbesondere das Amt für Archiv und Denkmalpflege und das Gartenamt gegen das Zulassen des Radfahrens auf den Alleewegen ausgesprochen. Das Amt für Archiv und Denkmalpflege wendet ein, dass der Alleengürtel in seiner ganzen Länge in die Regensburger Denkmalliste eingetragen ist und als Ort des Spaziergangs und der Erbauung errichtet wurde. Unter anderem wurde durch Verordnung vom 16.11.1779 das Reiten und jeglicher Fahrverkehr unterbunden. Das Zulassen des Radverkehrs stünde dazu im Widerspruch. Eine Ausrüstung der Wege mit Beschilderung oder Markierung bedeute einen Konflikt mit Art. 6 Denkmalschutzgesetz. Das Gartenamt berichtet von regelmäßigen Klagen von Fußgängern über Radfahrer und schlägt vor, statt dessen das Radwegenetz außerhalb der Fußgängerbereiche zu stärken. Insbesondere durch die Einrichtung von Spielpunkten in der Allee und die Nutzung der Naherholungsflächen durch mobilitätseingeschränkte Personen hat der Alleengürtel eine hohe Aufenthaltsfunktion, deren Schutz einen hohen Wert darstellt.

Der Staatsbetrieb „Immobilien Freistaat Bayern" hat auf Nachfrage erklärt und schriftlich be-stätigt, dass gegen die Freigabe der Alleengürtel für Radfahrer im Hinblick auf die sogenannte Dispositionsbeschränkung keine Bedenken erhoben werden.

Die Argumente der Denkmalpflege gegen das Fahren im Allengürtel relativieren sich durch die Tatsache, dass es Ende des 18. Jahrhunderts, als die Alleen gestiftet wurden, noch keine Fahrräder gab. Es ging damals darum, Pferdegespanne fernzuhalten. Die Naherholungsfunktion der altstadtnahen Grünflächen hat sich seit der Gründung durch die erheblich größere Mobilität der Altstadtbewohner verändert. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Straßen, die alternativ benutzt werden müssen, heute hoch frequentierte Verkehrsstraßen sind und z. B. in Form der Altstadt-Südumgehung in den vergangenen Jahren gezielt dazu ausgebaut wurden. Zudem können durch die Benutzung der unabhängig geführten Alleewege die an Verkehrsstraßen typischen Unfallgefahren an Kreuzungen und Grundstückszufahrten vermieden werden.

Der längs der Allee verlaufende Weg, der für das Radfahren in Frage kommt, hat befestigte Flächen von mindestens 3 m Breite, vielfach noch zusätzlich unbefestigte Seitenstreifen, ist beleuchtet und ist damit für eine Freigabe als Fuß- und Radweg auch bei höheren Frequenzen breit genug. Zusätzliche Ausbaumaßnahmen sind voraussichtlich nicht erforderlich und daher nicht geplant. Wenn die Fußwegbeschilderung beibehalten wird und das Radfahren nur durch Zusatzzeichen erlaubt wird, hat der Radverkehr in besonderer Weise auf die Fußgänger Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen.

Wie Erhebungen und tägliche Beobachtungen belegen, werden die Alleewege bereits heute rege von Radfahrern genutzt. Die Polizei bestätigt, dass es hier seit Jahren keine Unfallauffälligkeiten gibt. Auch für den Verkehrsüberwachungsdienst gibt es bislang keine Gründe für eine besondere Überwachung. Es wird auch nicht davon ausgegangen, dass eine Öffnung der Alleewege für Radler dazu führt, dass die Benutzung durch Radfahrer dramatisch zunimmt, vielmehr wird die bestehende Praxis legalisiert.

 

5. Weiteres Vorgehen

Es wird vorgeschlagen, eine zeitlich begrenzte Erprobung der Freigabe eines Wegeabschnitts für Radverkehr durchzuführen. Die Erprobung soll in der Ostenallee geschehen, da es hier Alternativwege für Fußgänger gibt. In diesen Versuch soll der Weg, der am Südrand des IHK-Grundstücks zwischen der D.-Martin-Luther-Straße und der Straße Am Königshof verläuft, mit einbezogen werden, weil dann zusammen mit der Grasgasse eine durchgängige Ost-West-Verbindung in die Altstadt hinein entsteht.

Die Wege sollen als Fußwege beschildert bleiben und nur über Zusatzzeichen für den Radverkehr geöffnet werden. Dadurch wird der Vorrang der Fußgänger betont und die Radfahrer müssen in Zweifelsfällen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen (aber nicht in jedem Fall Schrittgeschwindigkeit fahren). Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

 

Die Einmündung des Alleeweges der Ostenallee in die D.-Martin-Luther-Straße liegt vor dem signalisierten Bereich. Der Gehweg zwischen dem Alleeweg und der Signalanlage ist für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg nicht geeignet. Die Freigabe des Alleeweges für den Radverkehr kann deshalb nur außerhalb des genannten Bereiches erfolgen.

 

Der Versuch soll für ein Jahr laufen. Vor Beginn und gegen Ende sind Daten über Radfahrerzahlen und Unfälle zu erheben. Nach Ablauf des Jahres wird ein Bericht über die Erfahrungen vorgelegt.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der längs der Alleenachse verlaufende Gehweg der Ostenallee wird durch Zusatzbeschilderung versuchsweise für ein Jahr für den Radverkehr geöffnet. Danach ist ein Bericht über die Erfahrungen vorzulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011-06-14_Ostenallee (596 KB)