Vorlage - VO/11/6185/43  

 
 
Betreff: Nachholung des Hauptschulabschlusses/Qualifizierenden Hauptschulabschlusses
hier: Fortsetzung der Förderung des Vorbereitungskurses und Anpassung der Kooperationsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Amt für Weiterbildung   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
19.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Notwendigkeit der Maßnahme:

 

Im Schuljahr 2008/09 verließen 13,6% der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Bayern diese ohne einen Abschluss, 29,35% nur mit dem „Erfolgreichen“  = einfachen Hauptschulabschluss, dies geht aus vom Kultusministerium veröffentlichten Zahlen hervor.

 

Die o.g. Trägergemeinschaft führt seit 25 Jahren mit großem Erfolg Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses durch. So haben 739  junge Erwachsene seit 1987 in Regensburg eine „zweite Chance“ erhalten und genutzt. 70% von ihnen schafften den Qualifizierenden, 25% den Erfolgreichen Hauptschulabschluss. Der Erfolg gründet sich auf eine differenzierende und zielgruppengerechte Konzeption dieser Lehrgänge, große Erfahrungen im Umgang mit diesen jungen Menschen und auf spezielle sozialpädagogische und berufsbezogene Komponenten.

 

Damit leistet die Erwachsenenbildung in Regensburg einen wichtigen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration von Spätentwicklern und Bildungsbenachteiligten. Der Anteil der Migranten stieg von 21% im Schuljahr 2000/01 auf 51% im Schuljahr 2009/10.

Aber auch junge Mütter, ehemalige Förderschüler, Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger, Schulabbrecher und psychisch beeinträchtigte Menschen gehören zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Durch diesen Vorbereitungskurs bekommen sie alle Bildungschancen, die Wege bis zu einem  Fachhochschul- oder Hochschulstudium öffnen können.

 

 

Finanzierung der Schulabschluss-Lehrgänge:

 

Obwohl die Vermittlung von Schulabschlüssen in erster Linie Aufgabe des Freistaates ist, beteiligt sich die Stadt Regensburg seit vielen Jahren mit erheblichem Aufwand an den Kosten.

 

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 22.08.1996 wurde erstmalig eine Fördervereinbarung mit dem Evangelischen und Katholischen Bildungswerk geschlossen, die die Durchführung von Kursen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung für den Hauptschulabschluss / Qualifizierenden Hauptschulabschluss regelt. Diese Fördervereinbarung wurde in den folgenden Jahren durch weitere Stadtratsbeschlüsse fortgesetzt. Der aktuell bestehende Beschluss endet mit dem Schuljahr 2010/11.

Zur weiteren Förderung der Maßnahme und zur Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung bedarf es einer erneuten Entscheidung des Stadtrates.

 

Die Europäische Union hat sich aus der Finanzierung der Bayerischen Maßnahmen zur Nachholung von Schulabschlüssen zurückgezogen. Dadurch entsteht gegenüber der ursprünglichen Finanzierung eine Lücke von ca. 65.000 Euro, die durch Einsparungen, sozial verträglichen Eigenbeiträgen der TeilnehmerInnen sowie durch eine Anhebung der Beiträge von Stadt- und Landkreis kompensiert werden sollen. Der Zuschuss des Kultusministeriums ist zurzeit auf 19.200 Euro/Maßnahme festgelegt.

 

Im Genauen schlägt die Trägergemeinschaft  folgende  Finanzierung vor:  

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen  pro Schuljahr maximal 145.000 Euro. Überschreitungen sind vom Maßnahmeträger zu tragen. Nach Abzug der Fördermittel des Kultusministeriums (z.Zt. ca 19.200 Euro), der Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen (750 Euro/Person) und der Eigenanteile der beiden konfessionellen Bildungswerke (10% der Gesamtkosten)  verbleiben rund 93.000 Euro. Diese werden, entsprechend der regionalen Verteilung der Teilnehmer/innen zu zwei Drittel (62.000 Euro) von der Stadt Regensburg und zu einem Drittel (max. 31.000 Euro) vom Landkreis Regensburg getragen. Bei geringeren Zuschüssen oder Teilnehmerbeiträgen sind die dadurch entstehenden Mehrkosten ebenfalls vom Maßnahmeträger zu tragen

 

Um im Einzelfall soziale Härten zu vermeiden, kümmert sich der Maßnahmeträger mit Unterstützung der Trägergemeinschaft um finanzielle Patenschaften für bedürftige Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Zugleich führt die Arbeitsgemeinschaft der Träger der Erwachsenenbildung in Bayern Verhandlungen mit dem Kultusministerium um eine angemessene, verlässliche  und langfristige Finanzierung der Schulabschluss-Lehrgänge in Bayern zu erreichen.

 

Weitere Veränderungen der Finanzierungsbasis bedürfen der Neuverhandlung und schriftlichen Fixierung zwischen den Trägern, wobei das Gesamtfördervolumen der Stadt von 62.000 Euro nicht überschritten werden darf.

 

Die Erhöhung der Mittel von bisher 50.000,-- € pro Jahr auf 62.000,-- € pro Jahr wird im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

„Die Maßnahme zur Nachholung des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses für die Schuljahre 2011/12, 2012/13 und 2013/14 wird mit einem Betrag von jährlich maximal 62.000 € gefördert. Der tatsächliche Zuschuss ergibt sich unter Berücksichtigung der Teilnehmerverteilung und Fördermittel des Freistaates Bayern.

Die Vereinbarung zwischen den Trägern Evangelisches Bildungswerk e.v., Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt Regensburg e.V., dem Landkreis Regensburg und Stadt Regensburg, vertreten durch das Amt für Weiterbildung, ist den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.“