Vorlage - VO/11/6202/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 I, Rennplatz Nord
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 2 BauGB
- Entscheidung/öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.02.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 16.03.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 I Rennplatz Nord, beschlossen. Entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 06.10.2010 bis 20.10.2010 unterrichten und während dieser Frist äußern. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 17.08.2010 bis 24.09.2010 gem. § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf gehört.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 217 I, Rennplatz Nord sind keine Beiträge eingegangenen.

 

Folgende Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ein:


 

Nr.  1.:

 

Antragsteller:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Landshuter Str. 59, 93053 Regensburg

 

Schreiben vom: 24.09.2010

 

Anregungen:

Altlasten

Das Planungsgebiet liegt im Bereich der ehemaligen Messerschmittwerke mit Werksflughallen, die im 2. Weltkrieg massiv bebomt wurden. Es ist daher mit vielen Auffüllungen und auch eventuellen Blindgängern zu rechnen. Nach dem Krieg waren in diesem Bereich diverse Industriebetriebe (wie Fahrzeugbau, Galvanisierungen etc.) angesiedelt. Hohe Belastungen des Bodens und auch des Grundwassers sind daher nicht auszuschließen. Der Baugrund ist deshalb im Vorfeld auf Altlasten zu erkunden und ggl. sind notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen (Bodenaustausch, Grundwassersanierungen etc.). Diese Maßnahmen sind fachgutachterlich zu begleiten und zu dokumentieren.

Das Umweltamt der Stadt Regensburg - Bereich Altlasten sollte hierzu beteiligt werden.

Entsprechend der Untersuchungsergebnisse ist ggl. - zumindest in Bereichen - von einer Niederschlagswasserversickerung abzusehen; ebenso ist ggl. je nach Untersuchungsergebnissen von einer eventuellen geothermischen Nutzung abzusehen.

 

Wasserversorgung. Abwasserentsorgung

Die Wasserversorgung ist durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung sicherzustellen.

Die Schmutzwasserentsorgung ist durch Anschluss an den städtischen Kanal sicherzustellen; die ausreichende Leistungsfähigkeit der bestehenden Kanäle zur Aufnahme des anfallenden Schmutzwassers ist in eigener Verantwortung durch die Stadt Regensburg zu überprüfen.

Bei der Niederschlagswasserentsorgung sind die Grundsätze des seit 01.03.2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten (§55). Das Niederschlagswasser im Planungsgebiet sollte daher getrennt vom Schmutzwasser entsorgt werden. Folgende Möglichkeiten bieten sich an: Nutzung als Brauchwasser u.ä. Rückhaltung, Verdunstung über Teiche, Mulden, Sträucher, Gründächer u.ä; Versickerung über Mulden u.ä oder ggf. vom Schmutzwasser getrennte Ableitung (z.B. zum Grundwassersee). Bei der Erarbeitung entsprechender Lösungen ist die o.g. Altlastensituation entsprechend zu berücksichtigen (insbesondere keine Versickerung im Bereich von Altlasten/Altlastenverdachtsflächen).

 

Grundwasser. Schichtwasser

Im Bereich des Planungsgebiets wird der Untergrund von Quartärsedimenten gebildet, die vermutlich direkt den Gesteinsschichten des Malm (Jurakarst) aufliegen. Grundsätzlich ist aufgrund der hydrogeologischen Situation mit Grundwasser in etwa auf dem Höhenniveau der Donau zu rechnen; jedoch haben die Erfahrungen gezeigt, dass in diesem Bereich aufgrund komplexer Verhältnisse deutliche Abweichungen (bis hin zum Fehlen von Grundwasser im oberflächennahen Bereich) möglich sind. Es werden daher entsprechende Baugrunderkundungen empfohlen.

Je nach Grundwasserverhältnissen sind aufgrund der im Plan dargestellten großflächigen Unterkellerungen /Tiefgaragen ggf. entsprechende Nachweise hinsichtlich möglicher Beeinflussungen des Grundwasserabflusses (Aufstau) erforderlich.

Zudem werden - entsprechend der tatsächlichen örtlichen Bodenverhältnisse - Vorkehrungen gegen Vernässungen durch hohe Grundwasserstände empfohlen.

 

Starkniederschläge

Wir empfehlen allgemein zum Schutz gegen örtliche Starkniederschläge bei Gebäudeöffnungen die Unterkante der Öffnung mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und Straßenoberkante zu legen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anregungen werden in der Satzung bzw. in den Hinweisen zur Satzung berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

Den Anregungen wird entsprochen.

 

 

Nr.  2.:

 

Antragsteller:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Adolf-Schmetzer-Straße 1, 93055 Regensburg

 

Schreiben vom: 25.8.2010

 

 

Anregungen:

In unmittelbarer Nähe zum genannten Planungsgebiet wurden metallzeitliche Funde gemacht (D-3-6983-0049). Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch im Planungsgebiet vorgeschichtliche Bodendenkmäler liegen. :

Folgende Nebenbestimmungen wären bei nach § 1 Abs. 6 Nrn. 5,7 a, 7 d, Abs. 7 BauGB zulässiger Überplanung der Bodendenkmäler für eventuelle Einzelvorhaben zudem nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen (§ 9 Abs. 6 BauGB):

 

A. Jeder Bauwillige hat eine Erlaubnis nach Art. 7DSchG bei der Amt 45 .2 -Unteren

Denkmalschutzbehörde- einzuholen.

 

B. Der Oberbodenabtrag für die Erschließungstrassen und die einzelnen Bauvorhaben ist unter der fachlichen Aufsicht einer archäologischen Grabungsfirma durchzuführen.

 

C. Im Falle einer positiven Befundung hat der Antragsteller eine sachgerechte archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern (Stand: 2010) (http://www.blfd.bayern.de/blfd/content/pdfs/Vorgaben_Dokumentation_ Archaeologische_Ausgrabungen_d.pdf) und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege.

 

D. Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags und der Ausgrabungen zu tragen.

 

E. Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen wurden.

 

F. Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anregungen werden in den Hinweisen zur Satzung aufgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Den Anregungen wird entsprochen.

 

Nr.  3.:

 

Antragsteller:

Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH, Greflingerstraße 22, 93055 Regensburg

 

Schreiben vom: 20.09.2010

 

Anregungen:

Wir gehen davon aus, dass wir die derzeitige Wendeschleife der Linie 11 so lange anfahren können, bis der neue Endpunkt "Prüfening" mit einem Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Roter-BrachWeg/ Rennweg fertig gestellt ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach Fertigstellung des Kreisverkehrs in Prüfening eine Linie über Roter-Brach-Weg weiter bis zum Rennweg durchgeführt werden soll, so dass wir im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes keine Wendemöglichkeit benötigen.

Die zu verlängernde Linie wird die derzeitig vorhandene Haltestelle "Rennplatz Nord" in beiden Richtungen anfahren, so dass keine baulichen Veränderungen vorzunehmen sind. Darüber hinaus regen wir an, beide Positionen der Haltestelle "Sparkasse" etwa 100 Meter in Richtung Norden zu verschieben.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme vom 20.09.2010 der Regensburger Verkehrsbetriebe ist durch eine weiter Stellungnahme der Verkehrsbetriebe vom 30.09.2010 überholt.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Nr.  4.:

 

Antragsteller:

Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH, Greflingerstraße 22, 93055 Regensburg

 

Schreiben vom: 30.09.2010

 

Anregungen:

Wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 20.09.2010, in dem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass wir im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes keine Wendemöglichkeit für unsere Buslinie mehr benötigen würden.

Dies müssen wir aufgrund neuer Erkenntnisse dahingehend revidieren, dass wir in jedem Fall eine Wendemöglichkeit benötigen. Diese kann entweder im Bereich der Haltestelle "Rennplatz Nord", oder aber an der derzeitigen Stelle liegen. Sollte die derzeitige Schleife verlegt werden, dann sollte die zukünftige Wendemöglichkeit mindestens den Abmessungen der vorhandenen Schleife entsprechen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die im Bebauungsplan vorgesehene zentrale Verkehrsfläche für das gesamte Bauquartier Rennplatz wird im Rahmen der Bebauungsfortschrittes und in Abhängigkeit der weiteren Planungen der Regensburger Verkehrsbetriebe mit der Anlage einer Bushaltestelle mit Wendemöglichkeit errichtet. Sollten sich bis zur Herstellung der Anlage Änderungen in der Buslinienführung ergeben, besteht auch die Möglichkeit den Bereich als öffentlichen Quartiersplatz herzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 217 I, Rennplatz Nord ist nach erfolgtem Abschluss des städtebaulichen Vertrages für das Bebauungsplangebiet in seiner Fassung vom 17.02.2011 einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

BP 217 I Rennplatz Nord Bebauungsplanentwurf

BP 217 I Rennplatz Nord Satzung

BP 217 I Rennplatz Nord Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung Rennplatz Nord 17.02.2011 (1112 KB)    
Anlage 2 2 BP Entwurf 17022011 A3 (2291 KB)    
Anlage 3 3 BP Entwurf 17022011 M1000 (2232 KB)    
Anlage 4 4 Satzung Rennplatz Nord 17.02.2011 (249 KB)