Vorlage - VO/11/6204/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Planung des nächsten Abschnittes E (Sallern)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.02.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlagen:              - 1 Prioritätenliste des Freistaates Bayern mit Lageplan (Anlage 1)

              - 1 Lageplan mit Darstellung des nächsten Planungsabschnittes E  (Anlage 2)

                           

 

1.                    Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 04.05.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Freistaat Bayern die Ergebnisse der Optimierungsphase auszuwerten und die weiteren prioritären Bereiche zu bestimmen. Die vom Freistaat Bayern auf der Grundlage von Kosten-Wirkungsfaktoren erarbeitete Prioritätenliste wurde dem Planungsausschuss am 01.07.2008 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Entsprechend dieser Prioritätenliste wurde der Abschnitt E (Sallern) in die Prioritätsklasse 3 eingestuft. Die in der Prioritätenklasse 1 eingestuften Abschnitte S (Irl) und

A (Schwabelweis) sind bereits fertig gestellt bzw. im Bau, die Abschnitte B (Weichs-Ost), und D (Reinhausen) in Planung. Auch für die in der Prioritätenklasse 2 eingestuften Abschnitte Q (Westhafen) und L (Steinweg) wurden bereits entsprechende Planungsbeschlüsse (am 01.07.2008 und am 19.10.2010) gefasst und mit den Planungsarbeiten bzw. mit dem VOF-Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen begonnen.

 

2.                    Abschnitt E (Sallern) als nächster Planungsschritt

 

Zwar befindet sich der Abschnitt G (Stadtamhof) in der Prioritätenklasse 2 und wäre somit aus Sicht des Kosten-Wirkungsfaktors als priorisiert gegenüber dem Abschnitt E (Sallern) anzusehen. Jedoch besteht zum jetzigen Zeitpunkt wegen der nicht abgeschlossenen Diskussion zur Lage einer Ersatztrasse für die Steinerne Brücke noch keine Planungssicherheit für die Rahmenbedingungen des Hochwasserschutzes für den Abschnitt G (Stadtamhof).

Deswegen und aus nachfolgenden - wasserwirtschaftlichen und stadtentwicklungsplanerischen - Gründen ist ein (zeitliches) Vorziehen des Abschnittes E (Sallern) sinnvoll:
 

·         Der Abschnitt E (Sallern) ist zusammen mit dem Abschnitt F (Gallingkofen) der einzige Bereich innerhalb des Stadtgebietes, der nicht im Rahmen des städtischen Grundschutzes vor einem 20jährlichen Hochwasser (HW 1988/2002) geschützt werden konnte.

·         Nach Beauftragung des Abschnittes L (Steinweg) ist der Abschnitt E (Sallern) die konsequente Fortführung des Hochwasserschutzes entlang des Regens.

·         Um die Wirksamkeit des Hochwasserschutzes für den Abschnitt D (Reinhausen) sicherzustellen, ist an der Abschnittsgrenze zu Sallern eine vorläufige, mobile Absperrung (Querschott) notwendig, die den Ansprüchen an eine dauerhafte Schutzanlage nicht entsprechen kann. Durch die Errichtung des Hochwasserschutzes im Abschnitt E (Sallern) entfällt im Hochwasserfall der Aufbau dieses Zwischenschottes.

·         Der Schutz der Stadtentwässerung entlang des Regens und damit für den gesamten Stadtnorden ist durch die Planung und Errichtung des Hochwasserschutzes in den Abschnitten E (Sallern) und L (Steinweg) weitgehend sichergestellt.

 

Gemäß dem Ergebnis der Optimierungsphase des Wettbewerbes aus dem Jahre 2006 wird der Hochwasserschutz  an der Ostseite des Regens durch einen Deich zwischen Uferstraße und Sattelbogener Straße entlang der vorhandenen Bebauung bzw. der Privatgrundstücke sichergestellt. Die vorhandenen Retentionsräume im Bereich der Grünflächen und der Sportplätze bleiben dabei erhalten.

 

Für die Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke, landschaftspflegerischer Begleitplan, Freianlagen) wird der Freistaat Bayern auf der Basis des Hochwasserschutzwettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gemäß VOF durchführen.

 

3.              Haushaltsmittel und weiteres Vorgehen

 

Gemäß einer überschlägigen Kostenschätzung des Wasserwirtschaftsamtes auf der Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsphase des Hochwasserschutzwettbewerbes ergeben sich Gesamtkosten für Planung und Bau für den Abschnitt E (Sallern) in Höhe von 5,2 Mio €. Der vorläufige Anteil der Stadt Regensburg für die Planungsleistungen in Höhe von 50% ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2010 – 2014 berücksichtigt.

 

Die externen Planungskosten werden auf der Grundlage der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 vorläufig 50 : 50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Teilung der Planungs- und Baukosten und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bauvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss).

 

Nach Fertigstellung des Bauentwurfes für den Abschnitt E (Sallern) wird die Planung dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wieder vorgelegt (Kenntnisnahmebeschluss mit anschließender Bürgerinformationsveranstaltung).

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der staatlichen Prioritätenliste für den Abschnitt E (Sallern) beim Freistaat Bayern die Planung für einen Hochwasserschutz zu beantragen (Planungsbeschluss)

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HWS Regensburg - PA 15.02.11_Planung des nächsten Abschnittes E Sallern (Anlagen) (5588 KB)