Vorlage - VO/11/6225/31  

 
 
Betreff: Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Umwelt- und Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.02.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden in Bayern sind für die öffentlichrechtliche Abfallentsorgung zuständig, sie sind entsorgungspflichtige Körperschaften im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz soll novelliert werden, Auslöser hierfür ist die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht. Bisher liegen zwei Entwürfe zum geplanten Gesetz vor, nämlich ein Arbeitsentwurf vom Februar 2010 und ein Referentenentwurf vom 06. August 2010. Der Bayerische Städtetag hat im Rahmen einer ersten offiziellen Anhörung zu dem Referentenentwurf Stellung genommen (vgl. beiliegende gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Landkreistages vom 09. September 2010). Die Bundesregierung wird demnächst einen Gesetzesentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht vor Jahresmitte 2011 gerechnet.

 

Wie beiliegendem Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 28. Dezember 2010 zu entnehmen ist, besteht weiterhin die Befürchtung, dass kommunale Belange nicht ausreichend im Gesetz verankert werden. Die Kommunen befürchten, dass die gesetzliche Neuregelung auf gewachsene kommunale Entsorgungsstrukturen nicht genügend Rücksicht nimmt und es damit auch langfristig zu einer Erhöhung der Abfallgebühren kommt. Deshalb dürfen die Landkreise und kreisfreien Städte als entsorgungspflichtige Körperschaften nicht nur auf eine Lückenbüßerfunktion verwiesen werden, vielmehr sollen sie eine umfassende Zuständigkeit für die Entsorgung sämtlicher Siedlungsabfälle aus Haushalt und Gewerbe erhalten – letzteres sofern sie mit haushaltsnahen Sammelsystemen erfasst werden. Die Kommune muss dabei selbst entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben am effektivsten und wirtschaftlichsten für die lokalen Bedürfnisse gestaltet und ob sie in Eigenregie oder gemeinsam mit der privaten Entsorgungswirtschaft tätig wird.

 

Für Regensburg ist derzeit nicht absehbar, welche Folgen die Umsetzung des Referentenentwurfes hätte. Insbesondere würde aber die möglicherweise verpflichtende Einführung einer Wertstofftonne und Biotonne zu einer Umstellung des bisherigen Sammelsystems mit deutlich höheren Kosten und auch Platzproblemen für viele Haushalte führen. Aus Sicht der Verwaltung soll eine neue gesetzliche Regelung den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort die Möglichkeit bieten, die Entsorgungssysteme den lokalen Bedürfnissen anzupassen und so eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Abfallentsorgung sicherzustellen. Daseinsvorsorge kann sich nur an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, beiliegende Resolution zu beschließen.

 

Der Ausschuss beschließt eine Resolution gemäß beiligendem Entwurf vom 20

 

Der Ausschuss beschließt eine Resolution gemäß beiligendem Entwurf vom 20.01.2010

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

- Entwurf einer Resolution vom 20. Januar 2010

- Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 28. Dezember 2010

- Gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Landtages vom 9. September 2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gem-Stellungnahme (207 KB)    
Anlage 2 2 Schreiben Bay Städtetag (92 KB)    
Anlage 3 3 Resolutionsentwurf zum KrWAbfG (83 KB)