Anlagen: 1. 2 Lagepläne 2. Fotodokumentation Schäden
A) Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen
Das kommunale Straßennetz in Deutschland umfasst derzeit eine Länge von 400 000 km und übersteigt damit das Netz der klassifizierten Straßen. Die Kommune als Straßenbaulastträger hat dafür umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung sicherzustellen. Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 420 km Länge, das einem geschätzten Anlagevermögen von 200 bis 300 Mio. € entspricht.
Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen:
Bundesstraßen ca. 19 km
Staatsstraßen ca. 4 km
Kreisstraßen ca. 12 km
Gemeindeverbindungsstraßen ca. 27 km
Ortsstraßen ca. 336 km
Beschränkt-Öffentliche Wege ca. 15 km
Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut) ca. 7 km
------------- 420 km
Städtische Industriestammgleise 5,5 km
Straßenentwässerungskanäle ca. 50 km
Straßenabläufe ca. 17.000 Stück
Anschlußleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanal ca. 150 km
Grünflächenpflege (Böschungen, Straßengräben, Regenrückhaltebecken) ca. 500.000 m²
Distanzschutzplanken ca. 10 km
Öffentliche Feld- und Waldwege (nicht ausgebaut) ca. 15 km (Diese Wege werden von den jeweiligen Anliegern / Beteiligten unterhalten. Dem Tiefbauamt obliegt die Aufsichtspflicht).
Rechtsvorschriften (Art. 9, 42, 47 BayStrWG, § 5 Abs. 2 FStrG, § 823 BGB (Schadenersatzpflicht, § 836 BGB, § 839 (Amtspflichtverletzung)) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten, das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit und Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit gestellt werden.
Die Ausstattung mit Finanzmitteln für die Straßenerhaltung erfolgt oft je nach Finanzlage. Manche Kommunen investieren nur 19 bis 50 % der eigentlich notwendigen Mittel in die Erhaltung des Anlagevermögens Straße. Bei einer unzureichenden Finanzausstattung ist eine wirtschaftliche Erhaltung des in die Infrastruktur Straße investierten Anlagevermögens mit dem Ziel Substanzerhalt damit nicht möglich.
Viele Straßen (ca. 30) auch in Regensburg sind überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) verbraucht. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2- 3 fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.
Ein Indikator für den Zustand des Straßensubstanz sind die jährlichen Frostschäden. Wenn in der Vergangenheit Straßenerhaltung nach Kassenlage und nicht kontinuierlich nach Bedarf betrieben wurde, sind die sichtbaren Schäden und der erforderlichen Aufwand am Größten.
Bei der Straßenerhaltung muss außerdem berücksichtigt werden: - die laufende Zunahme des Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs, - die Erhöhung der zulässigen Achslasten, - die Substanzverschlechterung durch Aufgrabungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie in zunehmendem Maße von Telekommunikationsfirmen, - der hohe Anteil von Straßen, die ihre übliche Nutzungsdauer bereits erreicht bzw. überschritten haben. Dies betrifft zum Beispiel alle in den Jahren von 1960 bis 1975 gebauten Straßen.
Begriffsdefinitionen der Straßenerhaltung Alle Straßenbestandteile sind ständiger Beanspruchung und einem Alterungsprozess ausgesetzt. Sie müssen regelmäßig gewartet, rechtzeitig instandgesetzt und – wenn erforderlich – erneuert werden. Erhaltung ist der Sammelbegriff für die Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung ergriffen werden müssen. Die Erhaltungsmaßnahmen im kommunalen Straßenwesen werden in den „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement an Innerortsstraßenwerden“ (E EMI 2003) der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen wie folgt definiert.
Erhaltung Maßnahmen, die der Erhaltung des Substanz- und Gebrauchswertes von Verkehrsflächen einschließlich der Nebenflächen sowie der Umweltverträglichkeit dienen. Sie sind gegliedert in Betriebliche Erhaltung und Bauliche Erhaltung,
Betriebliche Erhaltung Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung (Betriebliche Unterhaltung) z.B. Straßenentwässerung, Markierung, Wegweisung u. Beschilderung Durchführung: Städtische Bauhöfe
Bauliche Erhaltung Maßnahmen zur Baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung.
Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung) Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach dem Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens von Hand oder maschinell ausgeführt werden.
Hierzu zählen Bauverfahren wie z.B. das Verfüllen von Schlaglöchern oder einzelner Risse, Oberflächenbehandlungen einzelner Schadstellen, Verguss offener Fugen, Spurrinnenverfüllung bzw. Abfräsen von Verformungen in kleineren Bereichen (Flickarbeiten und akute Kleinstreparaturen). Durchführung: Städtische Bauhöfe
Instandsetzung Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die auf zusammenhängenden Flächen in der Regel in Fahrstreifenbreite bis zu einer Dicke von 4 cm ausgeführt werden.
Hierzu zählen Bauverfahren wie z.B. Oberflächenbehandlungen, Aufbringen dünner Schichten, Regulierung von Bordsteinen und Rinnen, Ersatz einer Deckschicht.
Erneuerung Vollständige Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon, sofern mehr als nur die Deckschicht betroffen ist. Dieses kann durch Aufbringen neuer Schichten auf die vorhandene Befestigung im Hocheinbau oder durch Ersatz entsprechender Schichten im Tiefeinbau oder durch eine Kombination von Hoch- und Tiefeinbau erfolgen.
Übersicht zur Begriffssystematik
Tabelle 1: Maßnahmen der Straßenerhaltung
Folgende Zielkriterien sind für die Straßenerhaltung maßgeblich:
Ø Sicherheit Jegliche vom Straßenzustand ausgehende Unfallgefahr (vor allem für Fußgänger und Radfahrer) soll vermieden werden. Ø Befahrbarkeit, Begehbarkeit Unangemessene physische Beanspruchungen der Straßennutzer sowie der Fahrzeuge und ihrer Nutzlast Ø Substanzerhalt Wirtschaftliche Erhaltung des in die Verkehrsflächen investierten Anlagevermögens (des „Substanzwertes“) Ø Umweltverträglichkeit/Wirkungen auf Dritte Minimale zustandsbedingte Lärm-/Spritz-/Sprühwasseremissionen und minimale optische Beeinträchtigungen des Straßenbildes
B) Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2011 für die Straßenerhaltung in Regensburg
1. Verwaltungshaushalt (für 2011 wurde gegenüber 2010 eine 5% Kürzung vorgenommen) Für die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende Haushaltsansätze im Jahr 2011 zur Verfügung.
Haushaltsstelle 0.6300.5131 § Straßenunterhalt - 855.000,- €
Haushaltsstelle 0.6300.5139 § Unterhalt Fahrradwege - 95.000,- €
Haushaltsstelle 0.6300.5150 § Unterhalt der Straßenentwässerungsanlagen 285.000,- € ___________ Gesamt 1.235.000,- €
Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen
Die bei Haushaltsstelle 0.6300.5150 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt. Die defekten oder sanierungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen werden untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.
2. Vermögenshaushalt Erneuerungsmaßnahmen Beitragsfähige Erneuerung nach KAG Haushaltsstelle 1.6350.9500 Gesamt 500.000,- € davon Personal- und Maschinenkosten 350.000,- € davon Sachkosten und Fremdleistungen 150.000,- €
Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten/Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet. Der beitragsfähige Aufwand gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 muss an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke weiterverrechnet werden.
Das Straßenunterhaltsprogramm 2010 konnte wegen der Wiederbesetzungssperre nur bedingt abgearbeitet werden. Im Sachgebiet Straßenunterhalt fehlten 2010 dadurch sowie zusätzlich bedingt durch den Abbau der im Winterdienst 2009/2010 entstandenen Überstunden (6000 Std.) bis zu 12 Mitarbeiter. Die 2010 nicht abgearbeiteten Maßnahmen mussten daher auf 2011 verschoben werden und sind im vorliegenden Programm wieder enthalten. Durch die aktuell in der laufenden Wintersaison entstandenen ca. 5.000 Winterdienstüberstunden und ca. 1.500 Hochwassereinsatzüberstunden der Mitarbeiter der Bauhöfe, die im Laufe des Jahres abgebaut werden müssen, wird es daher auch 2011 zu Verschiebungen von Erhaltungsmaßnahmen auf 2012 kommen.
Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2011 zur Ausführung vorgesehen: Anm.: Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm.
1. Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt) Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrflächen
Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung
§ Straßenkontrollen § Verkehrssicherung durch motorisierten Straßenwärter (Stramot), die alle kleineren Schäden unverzüglich beseitigen § Absperren bei Gefahrenstellen § Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreieck von Vegetation freischneiden § Reinigen von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen
Diese Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.
2. Bauliche Erhaltung – Instandhaltung (kleinflächig) Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen
§ kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen § Regulierung von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen § Abfräsen von Spurrinnen und Risse vergießen § Reparatur von Leitplanken, Pollern und Geländern § Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)
Bereits jetzt ist erkennbar, dass beide strengen Winterperioden eine Menge an Straßenschäden sowohl im Bereich der Fahrbahn und als auch auf Geh- und Radwegen verursacht hat. Besonders betroffen sind ältere Straßen, die bereits vorgeschädigt und technisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Diese Gefahrenstellen werden vom Tiefbauamt immer laufend kontrolliert, die Schläglöcher mit Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert und ggf. für den Verkehr gesperrt. Diese Schäden müssen zusätzlich zum geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2011 bei geeigneter Witterung aus Sicherheitsgründen nachhaltig beseitigt werden.
3. Bauliche Erhaltung – Instandsetzung (großflächig) Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen
3.1 Instandsetzung von Fahrbahndecken Zu den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
§ Max-Planck-Straße zwischen Leibnitzstraße und Autobahnüberführung, stadteinwärts, Teilflächen § Kreuzung Robert-Bosch-Straße, Junkersstraße § Kreuzung Weißenburgstraße, Greflingerstraße § Kreuzung Landshuterstraße, Bajuwarenstraße, Osttangente mit Ampelstauraum in der Osttangente § Dr.-Johann-Maier-Straße, Teilflächen § Emmeramsplatz, Teilflächen § Weißgerbergraben, Teilflächen § Frankenstraße, Teilflächen § Vordere Keilbergstraße § Auf der Winzerer Höhe, Teilflächen § Gerhardingerstraße § Auf der Grede / Am Protzenweiher bei Einfahrt Dultplatz § Am Mühlberg zwischen Chamer Straße und Herrnholzbreite § Herrnholzbreite zwischen Am Mühlberg und Wendehammer § Holzäckerstraße zwischen HsNr. 2 und 19, Teilflächen § Walhalla-Allee zwischen Weichser Weg und Nordgaustraße, nördliche Seite § Amberger Straße zwischen Überführung B16 und Stadtgrenze, Teilfläche § Lechstraße zwischen Brandlberger Straße und Isarstraße, Teilflächenen
3.2 Instandsetzung von Platten-/Pflasterflächen Die vorhandenen unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder gebunden in ein Mörtelbett neuverlegt.
§ Altstadtbereich (Platzfolge Innenstadt), Teilflächen § Königswiesen Süd, Teilflächen § Franz-von-Taxis-Ring, Teilflächen § Stolzenbergstraße, Teilflächen § Posener Straße, Aufpflasterungen
3.3 Instandsetzung von Bushaltestellen Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind durch den Busverkehr tiefe Spurrinnen und Unebenheiten entstanden, die insbesondere eine Gefahr für Motorradfahrer darstellen und den Wasserabfluss behindern (Spritzwassergefahr für Fahrgäste). Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der verformten Asphaltschichten und Einbau von neuen Asphaltschichten, die Reparatur der Entwässerungsrinnen und die Auswechslung von defekten Bordsteinen. Diese Arbeiten beziehen sich nur auf die Fahrbahn der jeweiligen Bushaltestelle. Radwege, Gehwege und Aufstellflächen für ÖPNV-Nutzer werden nicht saniert.
§ Frankenstraße Haltestelle Steinweg stadtauswärts § Wernerwerkstraße bei Einfahrt Infineon
3.4 Maßnahmen zur ÖPNV-Verbesserung Die nachfolgend aufgeführten Bushaltestellen sollen behindertengerecht bautechnisch umgestaltet werden: Einbau von Kasseler Hochbordsteinen und taktilen Platten im Aufstellungsbereich der Haltestellen; Erneuerung der Entwässerungsrinnen, der Trag- und der Deckschicht im Fahrbahnbereich.;
§ Weißenburgstraße, beidseitig § Dürerstraße, Haltestelle Dr.-Gessler-Straße § Dornierstraße, Haltestelle Dornierstraße § Isarstraße, Loisachstraße Nord
3.5 Instandsetzung von Radwegen In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wieder herzustellen. Weiterhin werden zerstörte Randsteine im Bereich der Fahrradwege – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert. Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg von 3 cm wegen der Sturzgefahr auf ein Minimum reduziert wird
§ Josef-Barth-Straße zw. Isarstraße und Illerstraße § Grünthaler Straße zw. Harthofer Weg und Am Brandlberg, beidseitig § Altdorferstraße zw. Gumpelzhaimerstraße und Hans-Sachs-Straße, Südseite § Friedrich-Ebert-Str. zw. Dr.-Gessler-Str. und Klenzstr., Südseite § Klenzestraße zw. Kirchmeierstraße und Friedrich-Ebert-Straße, Westseite § Kirchmeierstraße zw. Klenzestraße und Dechbettener Straße, stadtauswärts, Nordseite § Freiherr-vom-Stein-Str., Westseite § Walhalla Allee zw. Vilsstraße und Weichser Weg, Nordseite § Walhalla Allee zw. Vilsstraße u. Donau Arena, Südseite § Weißenburgstraße zw. Blumenstraße und Greflingerstraße, Ostseite § Straubinger Straße zw. Bahnüberführung und Auffahrt Osttangente, stadtauswärts, Teilflächen
3.6 Instandsetzung von Gehwegen In den nachfolgend aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen!) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußgänger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in ein Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
§ Von-Donle-Straße zw. Prinz-Ludwig-Straße und Wendehammer, östlicher Gehweg § Machthildstraße zw. Hsnr. 11 und Hsnr. 15, nördliche Seite § Landshuter Straße zw. Bajuwarenstraße und Benzstraße § Neutraublinger Straße Hsnr. 40 bis Ruckäckerweg Hsnr. 2 § Reichsstraße zw. Weißenburgstraße und Diepenbrockstraße, beidseitig § Weißenburgstraße zw. Blumenstraße und Greflingerstraße § Herbert-Quandt-Allee, Teilflächen BMW-Seite § Liebigstraße ab Hsnr.8 bis An der Irler Höhe § Bahnhofstraße Gehweg Parkseite ca. 50m § Lappersdorfer Straße zw. Autobahnbrücke und Stadtgrenze § Walhalla Allee zw. Vilsstraße und Donau Arena § Vilsstraße zw. Donaustaufer Straße und Walhalla Allee, Teilflächen § Frankenstraße zw. Holzgartenstraße und Naabstraße § Harthofer Weg zw. Einfahrt Gewerbepark und Donaustaufer Straße, Teilflächen § Sonnenstraße zw. Reinhausen und Sonnenstraße 8 § Argonnenstraße bei Garagen § Killermannstraße, Teilreparaturen § Kirchmeierstraße, Teilreparaturen § Prüfeninger Straße, Teilreparaturen § Hochweg, Teilreparaturen § Friedrich-Ebert-Str. Hsnr. 2 bis Hsnr. 63, Teilreparaturen § Franz-Josef-Strauß-Allee zw. Universitätsstraße und Notaufnahme, Teilreparaturen § Agnesstraße von Messerschmittstraße bis Hedwigstraße § Dr.-Heim-Straße, komplett § Gutenbergstraße Ecke Am Mühlbach wegen verdeckter Mängel § Holzländestraße von Hundsumkehr bis Weißgerbergraben § Grimmstr. zw. Agricolaweg und Clemont-Ferrand-Allee § Friedrich-Ebert-Str. zw. Dr.-Gessler-Str. und Klenzestr., südliche Seite § Erzbischof-Buchberger-Allee, Teilreparatur § Universitätsstr. zw. Friedenstr. und Rotteneckerstr., östliche Seite § Bischof-Konrad-Str. zw. Brunhuberstr. und Kellerweg, südliche Seite § Karthauserstr., Teilreparatur § Rühlgässel zw. Hsnr. 3 und Lederergasse, östliche Seite mit Rinnenreparatur § Holzgartenstraße und Weichser Weg in den Zufahrtsbereichen § Sedanstraße zw. Reichsstraße und Richard- Wagner-Straße, östliche Seite § Brennesstraße zw. Donaustaufer Straße und Schule, südliche Seite, Teilflächen § Riesengebirgsstraße zw. Illerstraße und Siebenbürgener Straße, östliche Seite
Wenn während des Ausbaues der unter Nr. 3 vorgesehenen Baumaßnahmen festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 vorliegen, muss der beitragsfähige Aufwand an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verrechnet werden.
4. Bauliche Erhaltung – Erneuerung
Beitragsfähige Erneuerungen nach KAG
Vollständige Wiederherstellung von Verkehrsflächenbefestigungen oder Teilen davon.
Nach entsprechender Prüfung hat sich gezeigt sich, dass bei den unter Ziff. 4.1 – 4.3 genannten Maßnahmen die Rand- und Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzbarkeit nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich. Da bei den Maßnahmen die erforderliche Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren abgelaufen ist, sind die aufgewendeten Kosten nach dem KAG beitragsfähig.
4.1 D.-Martin-Luther-Straße zw. Luitpoldstraße und Drei-Kronen-Gasse. Die Erneuerung der D.-Martin-Luther-Straße soll in 4 Bauabschnitten erfolgen, die im beiliegenden Lageplan farbig gekennzeichnet sind.
Bauabschnitt 1 zw. Landshuter Straße und Von-der-Tann-Straße Die Straße weist großflächige Risse, Netzrisse, Kornaufbrüche und Grabungen der Versorgungsunternehmen auf. Außerdem haben sich Spurrinnen gebildet, die eine erhebliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer darstellen und von denen wegen des fehlenden Wasserabflusse eine Belästigung für Fußgänger durch Spritzwasser ausgeht.
Beschreibung der Bauweise: - Erneuerung der Entwässerungsrinnen auf ganzer Länge - Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm - Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht
Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung von Entwässerungsrinnen sowie die Erneuerung oder Verbesserung der Fahrbahn (Decke und Binderschicht) beitragsfähig.
4.2 Spessartstraße zw. Riesengebirgsstraße und Spessartstraße 17 Zustand wie unter 4.1
Beschreibung der Bauweise: - Erneuerung der Entwässerungsrinnen auf ganzer Länge - Einbau einer neuen Asphaltbetondeckschicht mit einer Stärke von ca. 4 cm
Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung der Entwässerungsrinne beitragsfähig.
4.3 Gehwegerneuerungen Die Erneuerung der nachfolgenden aufgeführten Straßen umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau. Lockere, abgesenkte und zerstörte Randsteine und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterial ersetzt. Die vorhandene Beleuchtung wird nach Bedarf erneuert, ergänzt und verbessert.
- Liskircherstraße Gehweg zw. Hoppestraße und Wilhelmstraße, nördliche Seite - Am Judenfeld Gehweg zw. Röhrlbergweg und Finkenweg, östliche Seite - Donaustaufer Straße Gehweg zw. Schelchshornstraße und Ortenburger Straße, südliche Seite - St.-Peters-Weg Gehweg zw. Emmeransplatz und HsNr. 11, südliche Seite - Babostraße Gehweg zw. Coulmiersstraße und Donaulände, westliche Seite - Benzstraße Gehweg zw. Bajuwarenstraße und Schöneberger Straße, nördliche Seite - Haydnstraße Gehweg zw. Carl-Thiel-Straße und Schubertstraße, südliche Seite - Thüringerstraße Gehweg zw. Sachsenstraße und Wendehammer
Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung von Randsteinen, Rinnen und Gehwegen beitragsfähig. Diese Kosten werden daher an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke des jeweiligen Straßenzuges weiterverrechnet.
D) Einführung eines EDV - gestützten Erhaltungs Management System (EMS) zur Feststellung des Erhaltungs- und Finanzbedarfs für die Straßeninfrastruktur
Bereits im Jahr 2010 wurde ausführlich begründet, warum zur Zustandserfassung und Zustandsbewertung des Straßennetzes beim Tiefbauamt dringend ein EDV - gestützten Erhaltungs Management System (EMS) zur Feststellung des Erhaltungs- und Finanzbedarfs für die Straßeninfrastruktur notwendig ist.
Gesamtziel dieses Erhaltungsmanagementsystems ist es, alle straßenbezogenen Daten und Faktoren zu erfassen und aussagekräftig zu verknüpfen, optimierte Erhaltungsstrategien darzustellen und die monetäre Budgetierung und ihre Auswirkungen im Sinne des Erhaltes der kommunalen Straßeninfrastruktur aufzuzeigen. Die Ergebnisse bilden die fachliche und objektive Grundlage, wie viel Geld für den Erhalt der Infrastruktur notwendig ist, d.h. Erhaltungs-; Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen langfristig so zu planen, dass die vorhandenen Finanzmittel optimal eingesetzt werden können. Da über eine Priorisierung der Maßnahmen ein gezielter Mitteleinsatz transparent gemacht werden kann, besteht zwischen Erhaltungsmanagement und kommunalem Finanzmanagement ein enger Zusammenhang,
Für eine moderne und rationelle Verwaltung eines Straßeninfrastrukturvermögens von 200 bis 300 Mio Euro ohne antiquiert mit Karteikarte und Listen ist die Zurverfügungstellung eines modernen EDV - gestützten Erhaltungs Management System (EMS) eine unabdingbare Voraussetzung. Viele andere Großstädte (z.B. Erlangen) sind hier der Stadt Regensburg bereits einen Schritt voraus und haben es bereits eingeführt. Mit dem Einsatz spezieller Softwarelösungen für die Erhaltung und Unterhaltung von Straßen in einem einheitlichen System lässt sich eine Reihe von Verwaltungsprozessen optimieren. Um technisch auf dem Laufenden bleiben zu können, muss beim Tiefbauamt eine entsprechende EDV-Lösung als dringend notwendiges Arbeitsmittel eingeführt werden. Deshalb wurde ein EDV - gestütztes Erhaltungs Management System (EMS) als kurzfristig einzuführendes IUK-Projekt angemeldet. Frühere Anmeldungen wurden leider bisher aufgrund der Haushaltslage immer wieder verschoben.
17.02.2011 11/11
Der Ausschuss beschließt:
Dem im Bericht dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2011 wird im Rahmen der erforderlichen Haushaltsmittel zugestimmt.
Anlagen:
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