Vorlage - VO/11/6300/23  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
hier: Forstwirtschaftsplan 2010 - 2029
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Liegenschaftsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
27.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Katholische Bruderhausstiftung besitzt im Gemeindegebiet von Pettendorf ca. 32 ha bewirtschaftete Forstbetriebsfläche. Für diesen Forstbetrieb gelten, da die Katholische Bruderhausstiftung von den Organen der Gebietskörperschaft Stadt Regensburg verwaltet wird, die Vorschriften für Körperschaftswälder.

Die Artikel 18 und 19 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) bestimmen, dass neben dem Staatswald auch der Körperschaftswald dem allgemeinen Wohl in besonderem Maße dient. Hiermit wird die Pflicht zu einer vorbildlichen Bewirtschaftung der Wälder verbunden.

Gemäß Art.19 Abs.2 BayWaldG hat sich die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf einen gültigen Forstwirtschaftsplan zu stützen. Körperschaftswälder i. S. der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) sind nur die Waldgrundstücke der Gemeinden und der von Gemeinden verwalteten Stiftungen.

Der folgende Forstwirtschaftsplan ist im Verlauf der Geschichte des Körperschaftswaldes der Vierte seit der erstmaligen Ausfertigung eines Forstwirtschaftsplans im Jahr 1950. Weitere wurden 1970 und 1989 erstellt, welche als Grundlage der zurückliegenden Bewirtschaftung dienten.

Der Gutswald ist Eigentum der Katholischen Bruderhausstiftung und wird von der Stadt Regensburg verwaltet. Die Betriebsleitung liegt beim AELF Regensburg.

Aufgrund einer nötigen Aktualisierung des Forstwirtschaftsplans wurde dessen Erstellung von Ltd. Forstdirektor Daschner 2009 in Auftrag gegeben und besitzt vom 01.01.2010 bis 31.12.2029 Gültigkeit.

Die Flächenausdehnung und -ausformung wurde seit dem Forstwirtschaftsplan von 1989 nicht verändert. Lediglich die Grenzen der Nutzungsarten sind auf vorgefundene Strukturen und aktuelle Grundsätze einer sachgemäßen Bewirtschaftung angepasst worden. Aufgrund einer digitalen Ermittlung der Flächengrößen im Zuge der Erstellung des Kartenwerks können jedoch in der Summe der Flächen rundungsbedingte Abweichungen auftreten, welche jedoch die tatsächliche Ausdehnung der Fläche von 31,9 ha nicht verändern.

Der Waldbesitz der Bruderhausstiftung gliedert sich in mehrere räumlich getrennte Waldteile. Der Distrikt I Hofholz befindet sich südlich im Anschluss an das Gut Tremmelhausen. Der Distrikt II Haselholz liegt ca. 450 m nördlich des Gutes. Die beiden kleineren Distrikte III und IV befinden sich westlich und östlich ebenfalls in unmittelbarer Nähe zum Gutshof.

 

Die waldbauliche Behandlung der forstlichen Flächen der Bruderhausstiftung soll auf den Aufbau stabiler Wälder ausgelegt werden. Eine gleichmäßige Altersstruktur, sowie eine Ausgewogenheit an ökologisch und ökonomisch wertvollen Baumarten sind grundsätzlich zu verfolgen und sind auch in den Verjüngungs- und Bestockungszielen berücksichtigt.

Der Fichtenanteil wird zurückgefahren und die Douglasie mit einem Anteil von 10 % am Bestockungsziel beteiligt. Dies kompensiert den Rückgang der Fichte hinsichtlich ökonomischer Aspekte. Als Mischbaumarten im Nadelholzbereich dienen die Lärche und die Kiefer mit einem Anteil von je 5 %.

Dem gegenüber steht ein Laubholz- Anteil von 50 %, welcher sich aus 35 % Buche und 15 % Eiche zusammensetzt.

Der Umbau der Fichte auf ein ökologisch verträgliches Maß ist somit ebenso zeitgemäß wie es auch im vorhergehenden Forstwirtschaftsplan vermerkt wurde. Eine klare Linie der Bewirtschaftung, auch über den Zeitraum eines Forstwirtschaftsplans hinaus ist ein Ziel, welches somit wirkungsvoll auch bei einer Umtriebszeit von ca. 100 Jahren durchgesetzt werden kann.

Am 16.11.2010 fand der Abnahmebegang für das Forstbetriebsgutachten für den Wald der Katholischen Bruderhausstiftung mit dem Ersteller, Forstsachverständiger Dipl. Forstwirt Herr Maly und dem Betriebsleiter, Herrn ltd. Forstdirektor Daschner statt.

Die Kosten für die Erstellung des Forstwirtschaftsplans in Höhe von 1.218,56 € tragen gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 4 BayWaldG je zur Hälfte der Freistaat Bayern und die Katholische Bruderhausstftung.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der allgemeine Stiftungsausschuss nimmt den Forstwirtschaftsplan 2010 – 2029 für das forstwirtschaftliche Unternehmen der Katholischen Bruderhausstiftung zur Kenntnis.

 

 


 

Anlagen: