Vorlage - VO/11/6324/70  

 
 
Betreff: Erhöhung der Ressourcen für den Winterdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
15.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
24.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
31.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangslage

 

Die Winterhalbjahre 2009/2010 und 2010/2011 waren durch sehr starke und über Wochen hinweg anhaltende Schneefälle gekennzeichnet, die in dieser Stärke seit Jahrzehnten in Regensburg nicht mehr eingetreten sind. Dies hatte zur Folge, dass aus Kapazitätsgründen der städt. Winterdienst eine gute Befahrbarkeit vor allem der Strassen in Einsatzstufe 3 nicht mehr in vollem Umfang sicherstellen konnte.

 

Wie in den Vorjahren wurde der Winterdienst im Stadtgebiet Regensburg entsprechend der Dienstanweisung vom 17.09.2010/VAO 70.3 bzw. nach den Vorgaben des BayStrWG sowie der „Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung)“ durchgeführt.

 

In Art. 51 des BayStrWG ist u. a. folgendes ausgeführt:

 

(1)   „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen ... von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind. Dabei sollen vorrangig umweltfreundliche Streumittel verwendet werden. Die Verwendung von Streusalz und umweltschädlichen anderen Stoffen ist dabei auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken.

(2)   Die Gemeinden sind verpflichtet, das Streuen an gefährlichen Fahrbahnstellen und Fußgängerüberwegen bei Glätte allgemein als eigene Aufgabe zu übernehmen, wenn ihnen dies zumutbar ist. Im Zweifelsfall entscheidet hierüber die Aufsichtsbehörde.“

 

Die Sicherungsverordnung der Stadt Regensburg gibt u. a. vor,

 

dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, während der üblichen Verkehrszeit die angrenzenden Gehwege bei Schnee oder Glatteis auf eigene Kosten im sicheren Zustand zu erhalten. Die übliche Verkehrszeit beginnt an Sonn- und gesetzl. Feiertagen um 8.00 Uhr, an Werktagen um 7.00 Uhr und endet jeweils um 20.00 Uhr.

 

 

1.1 Einsatzstufe 1 und 2 – Hauptverkehrsstrassen, Buslinien und Steigungsstrecken –

 

Nachdem die Ressourcen des städt. Winterdienstes vor dem Hintergrund von Erfahrungswerten der Vorjahre und aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nur für normale Wintereinsätze ausgelegt sind, konnten an den Tagen mit ausgiebigen Schneefällen zwar noch alle Strassen der Einsatzstufe 1 und 2 jeweils bis gegen 15.00 Uhr soweit winterdienstlich betreut werden, dass sie gut befahrbar waren. Wegen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sowie bedingt durch die Anzahl der vorhandenen Fahrer konnte jedoch ab 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr nur mehr mit einer von 15 auf 7 Fahrern reduzierten Personalstärke ein eingeschränkter Winterdienst geleistet werden, der im wesentlichen auf die Strassen der Einsatzstufe 1 beschränkt war.

 

 

 

 

 

 

1.2 Einsatzstufe 3 – Wohnstrassen in der Ebene-

 

In den Strassen der Einsatzstufe 3 war in dieser Zeit ein generelles Räumen und Streuen nicht mehr möglich, da sowohl Arbeitszeit als auch geeignete Fahrzeuge zum Räumen großer Schneemengen in den engen und verparkten Strassen dieser Einsatzstufe nicht zur Verfügung standen. Außerdem war der Salzvorrat gegen Mitte Dezember 2010 aufgrund der vielen Einsätze bereits bis auf eine Notbevorratungsmenge von ca. 150 Mg (Tonnen) abgesunken, sodass auch deshalb schon ein Abstreuen dieser Strassen nicht mehr möglich war. Hinzu kam noch, dass der seit Tagen auf den Fahrbahnen liegende Schnee witterungsbedingt bereits so stark verdichtet bzw. zu eisigem Schnee geworden war, dass Räumfahrzeuge nur mehr die oberen Schichten des Schnees zur Seite schieben konnten. Das Befahren der Strassen war daher nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Nur im Notfall, z. B. dringenden Arztbesuchen von bzw. bei Anwohnern, wurde versucht, die betreffenden Strassen noch stärker auszuräumen und auch zu streuen, damit diese wenigstens einigermaßen gut befahrbar waren.

Eine Flut von Beschwerden, hauptsächlich von Bewohnern in den Strassen der Einsatzstufe 3, war die Folge, denen aber leider ressourcenbedingt nur in Notfällen geholfen werden konnte.

 

 

1.3 Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter

 

Auch beim manuellen Winterdienst traten zeitweise personelle Engpässe auf, die jedoch durch kurzfristiges Abstellen von Mitarbeitern des Kanalunterhalts und des Gartenamtes ausgeglichen werden konnten.

 

 

1.4 Salzeinlagerung

 

Zur Salzbevorratung ist auszuführen, dass im Herbst letzten Jahres eine Salzmenge von 1.500 Mg eingelagert war, und eine Option auf kurzfristige Nachlieferung von weiteren 700 Mg bestand. Somit hätte eine Gesamtmenge von 2.200 Mg Salz für den Winter 2010/2011 zur Verfügung gestanden, die sich am Maximalverbrauch der letzten 6 Jahre orientierte, der nur einmalig im Jahr 2005 eingetreten ist. Ein Salzvorrat von 1.500 Mg reicht aus für 25 normale Volleinsätze, wenn pro Volleinsatz, d. h. einmalige Behandlung der Strassen in Einsatzstufe 1 und 2, ein Verbrauch von ca. 60 Mg zu Grunde gelegt wird. Wegen der starken und lang andauernden Schneefälle, mussten allerdings im Dezember 2010 an manchen Tagen 2 bis 3 Volleinsätze gefahren werden, die zu entsprechend hohen Verbrauchsmengen führten und den Salzvorrat sehr schnell abschmelzen ließen. Salzbestellungen - auch solche die als Option bereits zugesagt waren – konnten nicht mehr ausgeführt werden, da durch die europaweit schlechten Witterungsverhältnisse überall Salz benötigt wurde. Die Lager der Lieferanten waren leer oder wiesen nur mehr geringe Restbestände auf; die Verladeanlage eines großen Salzproduzenten war ausgefallen und die in inländischen Bergwerken geförderten Mengen wurden vorrangig an die Strassen- und Autobahnmeistereien geliefert. Zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes und in Anbetracht der noch bevorstehenden Wintermonate musste daher bereits ab 07. Dez. 2010 bis in den Jan. 2011 hinein Salz auf dem freien Markt, hauptsächlich aus osteuropäischen Ländern, zu Preisen von 180,- €/Mg bis 300,- €/Mg beschafft werden. Trotz der hohen Preise wurden zugesagte Lieferungen oftmals nicht erfüllt bzw. waren teilweise wegen Zollproblemen gar nicht möglich. Mit Stand 07. Jan. 2011 wurden Nachbestellungen von 2.600 Mg Salz zu einem Preis von 543.000,- € und 3.350 Mg Splitt in Höhe von 54.700,- € geordert. Insgesamt konnten aber zum Stand 14.02.2011 nur 2.200 Mg geliefert werden.

Derzeit laufen Verhandlungen mit dem Salzlieferanten, der die o. g. Option von 700 Mg nicht erfüllt hatte, über einen Schadensausgleich in Höhe der Mehrkosten, die durch den Ausfall dieser Lieferungen entstanden sind.

Im Vergleich zu den Preisen der Sommerbeschaffung in 2010 entstanden durch die gesamten Salznachlieferungen Mehrkosten in Höhe von ca. 350.000,- € und beim Splitt von ca. 11.200,- €. An Streusalz wurde in der Zeit von Nov. 2010 bis einschl. 14. Febr. 2011 ca. 2.500 Mg und an Splitt ca. 2.900 Mg verbraucht. Die vorhandenen Restbestände zum 14.02.2011 betragen beim Salz ca. 1.200 Mg und beim Splitt ca. 1.700 Mg.

 

 

1.5 Schneeabfuhr durch Fremdfirmen

 

Bedingt durch die vielen Schneefälle ab Ende November 2010 musste zudem eine Schneeabfuhr hauptsächlich aus dem Innenstadtbereich in der Zeit von 10.12.2010 bis einschließlich 13.01.2011 von mehreren Privatfirmen durchgeführt werden, da eigene Fahrzeuge wegen Winterdienstarbeiten nicht zur Verfügung standen. Es waren täglich bis zu 3 Radlader und 8 Lkw im Einsatz. An Kosten dafür sind insgesamt 94.237,41 € angefallen.

 

 

2. Abhilfemaßnahmen

 

Um zukünftig derart  starken Winterereignissen, sofern sie wieder eintreten sollten, besser begegnen zu können, werden folgende Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen:

 

2.1    Es sollte die Einlagerung von insgesamt 4.000 Mg Salz und 2.000 Mg Splitt zum Herbst jeden Jahres, beginnend ab 2011, vorgesehen werden.

Dazu ist die Anmietung einer geeigneten Halle mit ca. 1.200 m² Fläche zur Einlagerung von ca. 2.500 Mg Salz erforderlich, die spätestens ab Mai 2011 vertraglich gebunden (Ausschreibungszeitpunkt für Salz) und ab Juli 2011 zur Einlagerung zur Verfügung stehen muss. Die Vertragslaufzeit sollte etwa 10 Jahre betragen und der Standort im Umkreis bis ca. 20 km zum Fuhramt liegen.

Als Alternativen kämen in Frage:

·         Salz durch einen Lieferanten einlagern zu lassen, der über eine eigene Lagermöglichkeit im Raum Regensburg verfügt oder

·         in den nächsten Jahren auf geeignetem städt. Gelände eine Halle zu errichten. In diesem Fall ist natürlich eine kürzere Laufzeit für die Hallenanmietung festzulegen.

·         Die Salzeinlagerung sowie die Verladung und der Transport wird als Gesamtpaket einem Dritten übertragen, der über entsprechende Lager- und Fahrzeugkapazitäten verfügt und sicherstellen kann, dass die Stadt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die eingelagerten Mengen besitzt. Die Abrechnung sollte in diesem Fall wenn möglich auf 1 Mg Salz bezogen sein.

Die wirtschaftlichste Lösung sollte umgesetzt werden.

 

2.2    Die am Ende der Wintermonate 2011 ermittelten und zum Erreichen der unter Pkt.2.1 genannten, noch fehlenden Mengen an Streugut sind wegen des günstigeren Preises im Sommerbezug zu beschaffen.

 

2.3    In der Stadtverwaltung wird überlegt, ob an Tagen mit andauernden Schneefällen zur Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit der Strassen in Einsatzstufe 1 und 2 sowie zur Einhaltung der regulären Arbeitszeiten bzw. Vermeidung von Überforderungen des Fahrpersonals ein Zweischichtbetrieb eingerichtet werden kann. Die Frühschicht könnte den Zeitraum von 3.00 Uhr bis 12.00 Uhr und die Spätschicht von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr abdecken. Dazu wäre bei extremen Witterungsverhältnissen eine Aufstockung des jetzigen Fahrerspätdienstes von 7 auf 15 Fahrer in der Zeit ab Anfang Dezember bis Ende Februar – der Hauptwinterzeit – vorzunehmen. Nur in Ausnahmefällen könnte daran gedacht werden, dafür Fahrer von Amt 65, Abtl. Straßenbeleuchtung und Abtl. Kanalunterhalt abzustellen. Es wird daher erforderlich sein, geeignete Fahrer durch entsprechende Verträge mit Baufirmen oder dem Maschinenring Ostbayern GmbH zu gewinnen. Da deren Mitarbeiter bei schlechter Witterung nicht tätig sein können, erscheint bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme eine vertragliche Regelung denkbar. Diese Aushilfskräfte, müßten dann eine ausreichende Einweisung erhalten und bereit sein, sich bei entsprechender Witterung auf Rufbereitschaft setzen zu lassen, um dann im Alarmierungsfall die Tätigkeit aufnehmen zu können. Die Personalvertretung ist dazu entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes zu beteiligen. Bei starken und anhaltenden Schneefällen wäre dadurch eine ausreichende Räumung und Streuung der Strassen in Einsatzstufe 1 und 2 nicht nur wie bisher in der Zeit von 3.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sondern durchgängig bis 21.00 Uhr gewährleistet.

 

2.4    Zur Sicherstellung eines den Witterungsverhältnissen angepassten, zeitnahen Winterdienstes in den Strassen der Einsatzstufe 3 und fallweise auch in engen Strassen der Einsatzstufe 2 wird überlegt, zukünftig bei länger anhaltenden Schneefällen, 5 Traktoren des Gartenamtes incl. Fahrer zum Einsatz zu bringen. Drei dieser Fahrzeuge werden in 2011 regulär neu beschafft und sind, um einen optimalen Einsatz fahren zu können, mit Varioschneepflügen und wegeabhängigen Anbaustreuern auszustatten. Zwei weitere, ältere Traktoren müßten mit den vorhandenen Winterdienstgerätschaften (leichte Seitenpflüge sowie nicht wegeabhängige Streuer) den Winterdienst durchführen. Diese 5 Fahrzeuge könnten allerdings erst ab dem frühen Vormittag, d. h. nach Abwicklung der vom Gartenamt selbst durchzuführenden Sicherungsaufgaben, den Räum- und Streudienst in der Einsatzstufe 3 aufnehmen, dann aber falls notwendig mit einer zweiten Mannschaft bis gegen 21.00 Uhr räumen und streuen. Eine Umstellung und teilweise Neuerstellung der Winterdiensteinsatzpläne durch Amt 70 ist dazu erforderlich. Die Kosten für die Ausrüstung der 3 Gartenamtsfahrzeuge dürften bei etwa 100.000,- € liegen. Die Höhe der Personalkosten ist abhängig von der Zahl der Einsätze und daher schwer abschätzbar.

 

2.5    Ausrüsten aller Winterdienstfahrzeuge mit Telematikgeräten sowie deren Nutzung auch außerhalb der Wintermonate.

Dieses System ist in der Lage, alle Streu- und Räumdaten automatisch aufzuzeichnen und die Fahrzeuge über GPS zu orten sowie die zurückgelegten Strecken über eine Funkverbindung einer Zentrale mitzuteilen. Es entfallen dadurch die streckenbezogenen schriftlichen Aufzeichnungen der Fahrer über eingestellte Streumengen und Streubreiten sowie die Zeitaufzeichnungen der schon betreuten Strassen. Außerdem lässt sich damit feststellen, welche Strassen bereits befahren wurden. Auch der Standort des Fahrzeuges kann damit bestimmt werden, so dass bei Not- oder Unfällen das nächstgelegene Fahrzeug zur betreffenden Stelle beordert werden kann. Zudem können bei Fahrzeugausfällen den Fahrzeugen, die ihre Strecken schon am weitesten abgearbeitet haben, wichtige, noch nicht betreute Strassen des unbesetzten Bezirkes zugewiesen werden. Sowohl in wirtschaftlicher als auch in organisatorischer Hinsicht ist es ein sinnvolles System hauptsächlich zur Verbesserung der Durchführung des Winterdienstes. Teilweise können diese Geräte auch während der restlichen Zeit des Jahres in anderen Fahrzeugen - z. B. im Kehrbetrieb - genutzt werden, da ein Umsetzen  der Geräte in andere Fahrzeuge jederzeit möglich ist. Vor Einführung dieses Systems ist auch hier eine Beteiligung der Personalvertretung nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz durchzuführen. Es ist geplant insgesamt bis zu 31 Fahrzeuge damit auszustatten sowie die dazu notwendige Software zu beschaffen. Die Umsetzung ist allerdings abhängig von den Personalkapazitäten im Verwaltungsbereich der zuständigen Ämter und ist in 2011 eher unwahrscheinlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.              Kosten- und Finanzierungssituation

 

Zu Pkt. 2.1 Jahreskosten für die externe Salzeinlagerung und den bedarfs-

                   weisen Transport zum Fuhramt                                                               ca.  80.000,- €/a

 

Zu Pkt. 2.2 Einmalige Mehrkosten für die Aufstockung der Lagermengen durch die

                   zusätzliche Einlagerung von 2.500 Mg Salz und

                  1.000 Mg Splitt im Sommerbezug (2.500 Mg x 80,- € + 1.000 Mg x 15,- €)

                                                                                                                                                          ca. 215.000,- €

 

Zu Pkt 2.3 Aufstockung des Fahrpersonals um 8 Fahrer (von 7 auf 15) für den Spätdienst.

Hier ist nur eine sehr ungenaue Kostenangabe möglich, da wegen der Unvorhersehbarkeit des Winterwetters weder die Anzahl der Einsätze noch deren Dauer und daher auch die Gesamtkosten dieser Position sehr schwer abschätzbar sind. Bei einem Einsatz von Fremdpersonal mit einer angenommenen Monatspauschale von 450,- € pro Fahrer und einem Stundensatz im Falle eines Einsatzes von 35,- € sowie einer Einsatzdauer von jeweils 10 Stunden bei insgesamt 10 Einsätzen pro Winter würde dies eine Summe ergeben in Höhe von              ca.  46.000,- €/a

 

Zu Pkt. 2.4 Beschaffung der Winterdienstausrüstung für 3 Traktoren des Gartenamtes zur

                  Betreuung der Strassen in Einsatzstufe 3 und ggf. 2                             ca. 100.000,- €

 

                  Personalkosten für 5 Fahrer dieser Fahrzeuge unter Zugrundelegung von städt.

                  Stundenverrechnungssätzen und der Einsatzdauer wie unter Pkt. 2.3 genannt

                                                                                                                                                          ca.  16.000,- €/a

 

 

Zu Pkt. 2.5 Ausrüstung von insges. bis zu 31 Fahrzeugen mit Telematik (18 Großfahrzeuge

                  und 13 Kleinkommunalfahrzeugen jeweils incl. 3 Reserven)              ca. 130.000,- €

 

Die MwSt ist in den o. g. Kosten bereits enthalten.

 

 

Gesamtkosten: (Summe Pkt. 2.1 bis 2.5)                                                                      ca. 587.000,- €

 

Investitionskosten: (Summe Pkt. 2.4 + Pkt. 2.5)                                                        ca. 230.000,- €

 

Mehrkosten in der Folgezeit pro Jahr:

Pkt. 2.1 Lager:              ca.   80.000,- €

Pkt. 2.3 Personalkosten              ca.   46.000,- €

Pkt. 2.4 AfA, Kalk. Verzinsung              ca.     8.650,- €

Pkt. 2.4 Unterhalt              ca.   10.000,- €

Pkt. 2.4 Personalkosten                            ca.   16.000,- €

Pkt. 2.5 AfA, Kalk. Verzinsung               ca.   16.120,- €

Pkt. 2.5 Unterhalt              ca.   13.000,- €

Gesamt:                                                                                                                              ca. 189.770,- €

 

Hinweise:

 

Die Kosten für Personalausgaben, Streumaterial und Unterhalt für Winterdienstgeräte sind abhängig von den jeweiligen Witterungsverhältnissen und können daher höher aber auch niedriger ausfallen.

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

Zur Anmietung der zusätzlichen Lagerhalle (Pkt. 2.1) ab dem 01.05.2011 sind auf der HhSt. 0.6751.5310 im Jahr 2011 zusätzliche HhMittel i.H.v. rd. 53.500,00 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die geringere Bezirksumlage (HhSt. 0.9000.8325).

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Salz- und Splitmengen wurden bereits mit Beschluss des Stadtrates am 26.01.2011 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. 725.900,00 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

Zur Finanzierung der unter Pkt. 2.4 genannten Anschaffungen im Jahr 2011 ist bei der HhSt. 1.6751.9352 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 100.000,00 € erforderlich. Die Deckung kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (HhSt. 1.9101.3100) erfolgen.

 

Im übrigen sind die Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2011 und des Haushaltsplanes 2012 dem erhöhten Bedarf anzupassen.

Der Ausschuss empfiehlt:

 

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr-, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt:

 

Den in der Beschlussvorlage unter Pkt. 2 genannten Maßnahmen wird zugestimmt.

Die dafür zusätzlich notwendigen Finanzmittel sollen bereitgestellt werden.

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt:

 

1.      Die in der Beschlussvorlage unter Pkt. 3 für das Haushaltsjahr 2011 aufgeführten Mittelbereitstellungen werden genehmigt.

 

2.      Die in den Folgejahren zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Fortschreibung der Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die in der Beschlussvorlage unter Pkt. 2.1, 2.2 und 2.5 genannten Maßnahmen sind umzusetzen.

      Von den Überlegungen unter Pkt. 2.3 und 2.4 wird Kenntnis genommen. Die in Pkt. 2.4   

      genannten Beschaffungen sind jedoch durchzuführen.

 

2.      Die in der Beschlussvorlage unter Pkt. 3 für das Haushaltsjahr 2011 aufgeführten Finanzmittel sind bereitzustellen.

 

3.      Die in den Folgejahren zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Fortschreibung der Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

Anlagen: keine

 

Anlagen: keine