Vorlage - VO/11/6479/70  

 
 
Betreff: Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
17.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Nach § 9 der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) endet deren Geltungsdauer nach Ablauf von 20 Jahren seit ihrem Inkrafttreten am 01.07.1991 zum 30.06.2011. Sie muss neu erlassen werden.

 

Ein entsprechender Entwurf ist beigefügt. Gegenüber der bisherigen Straßenreinigungsverordnung vom 27. Mai 1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2008 (AMBl. Nr. 48 vom 24.11.2008) sind in der Neufassung folgende sachlichen Änderungen enthalten:

 

§ 1 Abs. 2 der Verordnung, der die Reinigungspflicht zum Inhalt hat, lautet folgendermaßen:

„Besteht an einem pflichtigen Grundstück ein Erbbaurecht, ein Nießbrauch, ein Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht oder ein Wohnungsrecht nach § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so sind die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten verpflichtet.“

 

Die bisherige Formulierung, nach der anstelle des Eigentümers nur die Inhaber der genannten Rechte verpflichtet sind, führte dazu, dass die Stadtkämmerei bei den Straßenreinigungsgebühren im Gegensatz zu den übrigen Grundstücksabgaben keine Bescheide gegen weitere Gesamtschuldner erlassen konnte.

 

In der Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung – Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen – wurde die Fritz-Fend-Straße aufgenommen. Sie stellte bis 31.12.2010 den zwischen der Kumpfmühler Straße und der Verbindungsstraße zur Albertstraße gelegenen Teil der Bahnhofstraße dar und ist zum 01.01.2011 umbenannt worden. Genau wie die Bahnhofstraße wird sie unter Beachtung der Einstufungsgrundsätze der Reinigungsklasse 1 zugeordnet.

 

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt:

Dem Erlass einer Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze

in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) laut beigefügtem Entwurf vom 17.05.2011, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird zugestimmt.

 

Der Stadtrat beschließt:

Eine Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) laut beigefügtem Entwurf vom 17.05.2011, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, ist zu erlassen.

 

 

Anlagen: Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsver

 

Anlagen: Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der StRV Mai 2011 (47 KB)