Vorlage - VO/11/6500/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Kumpfmühl-Ziegetsdorf-Neuprüll am 16.02.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

I. Anfragen der Bürgerinnen und Bürger:    

 

1. Zustand der Erzbischof-Buchberger-Allee; Lage der Bushaltestellen am Kaulbachweg

  Fragesteller: Fr. Schießl

 

Die Erzbischof-Buchberger-Allee sei durch den Baustellenverkehr stark beschädigt worden und weise eine Vielzahl von Schlaglöchern auf.

Mit der Eröffnung des Von-Müller-Gymnasiums sei eine Bushaltestelle weiter nach Westen – vom Kaulbachweg Richtung Gymnasium - verlegt worden. "Kann eine zweite Bushaltestelle ebenfalls in diese Richtung verschoben und eine Busbucht mit einem Grünstreifen geschaffen werden?" Die haltenden Busse würden zu Staus und gefährlichen Verkehrssituationen führen.

 

Stellungnahme:

 

In der Erzbischof-Buchberger-Allee zwischen Klenzestraße und Kaulbachweg sind in diesem Winter eine Vielzahl von Straßenschäden entstanden. Hier haben sich durch Frostaufbrüche Schlaglöcher gebildet. Im Zuge des Straßenunterhaltes wurden diese Schäden mit Kaltmischgut repariert. Die Reparatur mit Heißasphalt erfolgt in den nächsten Monaten.

Die genaue Lage der Haltestellen wird mit den Busunternehmen abgestimmt, da diese einen wichtigen Bestandteil des Angebots an Fahrdienstleistungen darstellen. Die derzeitige Lage der Haltestellen wurde entsprechend dem Vorschlag der Regensburger Verkehrsbetriebe (RVB) geprüft und angeordnet und soll nach Rücksprache mit den RVB  auch weiterhin beibehalten werden. Es wird angestrebt, einen möglichst hohen Versorgungsgrad zu erreichen und weite Wegstrecken zu den Omnibushaltestellen zu vermeiden.

 

 

2. Aufbringen von Flüsterasphalt in der Erzbischof-Buchberger-Allee

  Fragesteller: unbekannt

 

"Ist es möglich im Bereich der Erzbischof-Buchberger-Allee einen Flüsterasphalt aufzubringen?"

 

Stellungnahme:

 

Unter „Flüsterasphalt“ ist ein lärmmindernder bzw. ein lärmoptimierter Fahrbahnbelag zu verstehen. Derzeit sind diese innovativen Bauweisen in Erprobung. Im Stadtgebiet Regensburg gibt es 4 Versuchsstrecken. Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis wissenschaftlich und technisch feststeht, ob sich diese Fahrbahnbeläge bewähren. Aktuell ist u. a. mit einer deutlich verkürzten Lebensdauer der Fahrbahndecke, einem erhöhten Unterhaltungsaufwand und Erschwernissen bei Leitungsverlegungen zu rechnen. Auch die Dauerhaftigkeit der Lärmminderungswirkung ist noch nicht gesichert.

Falls sich die Bauweisen bewähren, sind der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit lärmoptimierter Asphalte im Einzelfall zu prüfen. Effektiv sind diese in erster Linie auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen bei hohen Fahrgeschwindigkeiten und Lkw-Verkehr, wo mit einem speziellen Fahrbahnbelag die Lärmemissionen spürbar reduziert werden können. In Wohn- bzw. Wohnsammelstraßen wie der Erzbischof-Buchberger-Allee ist dagegen der Einsatz lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach der aktuellen Sachlage nicht sinnvoll.

 

 

3. Geschwindigkeitsverstöße im Thomas-Dehler-Weg

  Fragesteller: Hr. Prof. Dr. Strunk

 

Beim Thomas-Dehler-Weg handle es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, für den Schrittgeschwindigkeit gelte. Insbesondere zwischen 07.00 Uhr und 09.00 Uhr morgens würden einige Verkehrsteilnehmer zu schnell fahren. In dieser Zeit seien Schul- und Kindergartenkinder unterwegs. Das gleiche gelte für auswärtige Verkehrsteilnehmer, die an Sonn- und Feiertagen ganztags mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Thomas-Dehler-Weg fahren würden. Der Fragesteller bittet deshalb Geschwindigkeitskontrollen im Thomas-Dehler-Weg durchzuführen.

 

Stellungnahme:

 

Der Thomas-Dehler-Weg ist verkehrsberuhigt ausgebaut und entsprechend beschildert. In verkehrsberuhigten Bereichen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) gefahren werden.

Bis auf wenige Ausnahmen, z. B. in einem Schulbereich, werden keine Geschwindigkeitskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen durchgeführt. Ein Verkehrsdisplay – eine Geschwindigkeitsanzeige – die im Stadtgebiet als verkehrserzieherisches Instrument eingesetzt wird, wurde für 2 Wochen im Thomas-Dehler-Weg aufgestellt. Eine Auswertung der Daten muss noch abgewartet werden.

 

 

4. Geibelplatz

 

4.1 Verkehrsanbindung Geibelplatz

   Fragesteller: Hr. Hartmann

 

Der Fragesteller führt die Problematik des Geibelplatzes hinsichtlich der Zufahrt des Wohngebietes über die Adalbert-Stifter-Straße an. Ca. 2005 sei die Neuplanung des Geibelplatzes genehmigt und durchgeführt worden. Den Anwohnern, der Stadtbau GmbH sowie dem zuständigen Mieterbeirat sei dieses Vorhaben nicht angekündigt worden. Eine Tauglichkeitsstudie hinsichtlich der künftigen Verkehrsanbindung bzw. Verkehrsplanung für die Anwohner der Adalbert-Stifter-Straße sei ebenfalls nicht durchgeführt worden. Den Anwohnern sei die Zufahrt blockiert bzw. abgeschnitten worden. Hinsichtlich des geplanten Kinderspielplatzes weist er darauf hin, dass im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße seit Jahren 2 Kinderspielplätze bestünden. Vor ca. 2 Jahren sei in unmittelbarer Nähe noch ein weiterer Kinderspielplatz auf Kosten der Stadtbau GmbH errichtet worden. Jetzt solle nochmals ein Spielplatz auf dem Geibelplatz – ca. 80 Meter von den bereits bestehenden 3 Spielplätzen entfernt - gebaut werden. Ein weiterer Kinderspielplatz mache aber keinen Sinn, da die meisten Neubezieher der renovierten Wohnungen aus dem Viertel stammen und aufgrund ihres Alters keine kleinen Kinder mehr haben würden. Er bittet darum, die kurze Anfahrstrecke auf der Südseite Richtung Adalbert-Stifter-Straße als Einbahnstraße zu öffnen. Die Paul-Heyse-Straße solle ebenfalls zur Einbahnstraße erklärt werden. Die jetzige Verkehrssituation sei nicht länger hinnehmbar.

 

Stellungnahme:

 

Ein Bebauungsplanverfahren dauert in der Regel mehrere Jahre. Jeder Bebauungsplan wird während des Verfahrens mehrfach der Öffentlichkeit vorgestellt; dies ist auch im vorliegenden Fall erfolgt. Ob an der genannten Stelle ein Spielplatz gebaut werden soll, war Gegenstand der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern, den städtischen Fachstellen sowie den Anwohnern im gesamten Umfeld. Der Spielplatz am Geibelplatz ist einer von drei Spielplätzen, die im gedachten Dreieck um das Quartier liegen. Die beiden anderen Spielplätze bestehen schon geraume Zeit. Ein Spielplatz befindet sich an der Boelckestraße (nordwestlich), der zweite ist an der Ludwig-Thoma-Straße angesiedelt. Der Spielplatz am Geibelplatz ergänzt das „Dreieck“ mit öffentlichen Spielplätzen, die das gesamte Quartier versorgen.

Der Geibelplatz war bisher mit zwei schmalen Einbahnstraßen sowie einer kleineren Grünfläche, die vom Verkehr umflossen werden konnte, versehen. Bei einem attraktiven Spielplatz für Kinder, der möglichst ungefährdet bespielt werden kann, soll eine Umfahrung möglichst vermieden werden. Die Chance für eine Verkehrsberuhigung wurde an dieser Stelle genutzt; insbesondere deshalb, da es in unmittelbarer Nachbarschaft drei Straßen gibt, die die Adalbert-Stifter-Straße und die Theodor-Storm-Straße miteinander verbinden, so dass sich nur minimale Änderungen an den Verkehrswegen ergeben, wenn der Geibelplatz nicht mehr befahrbar ist. Es ist für die Verkehrserschließung im gesamten Quartier unproblematisch, wenn an dieser Stelle eine von fünf vorhandenen Querungen geschlossen wird.

Die Behinderungen aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen sind nur vorübergehend. Nach der Fertigstellung wird man eine Reihe kleiner Straßen vorfinden, an denen Wohnbebauung vorherrscht und die relativ wenig Verkehr aufnehmen. Der Verkehr wird sich über das gesamte Quartier verteilen.

 

 

4.2 Sperrung Geibelplatz

   Fragesteller: Fr. Hartwig

 

Der Spielplatz am Geibelplatz müsse eingezäunt werden, da das Gelände abschüssig sei und z. B. ein Ball bis in die Ludwig-Thoma-Straße rollen würde. Sie verweist jedoch auf die Gefährlichkeit der Ausfahrt von der Paul-Heyse-Straße in die Theodor-Storm-Straße. Hier sei es bereits zu mehreren Unfällen gekommen. Der Bereich sei sehr unübersichtlich. Ihres Erachtens wären nur zwei Einbahnstraßenschilder notwendig – vom Geibelplatz bzw. Richtung Geibelplatz. Sie schlägt vor, von der Theodor-Storm-Straße über die Paul-Heyse-Straße sowie von der Adalbert-Stifter-Straße über die Viktor-von-Scheffel-Straße eine Einbahnstraßenregelung vorzunehmen. Seitens der Verwaltung wurde ihr gegenüber geäußert, dass Einbahnstraßen den Verkehr erhöhen würden. Wenn dem so sei, möchte sie wissen, warum die Brentanostraße – direkt vor der Schule – als Einbahnstraße ausgeschildert sei. Diese Argumentation sei ihr nicht eingängig.

 

Stellungnahme:

 

Durch das Gartenamt wird versucht, Verkehrsgefahren von Kindern abzuwenden. Es werden deshalb zwei kleine Zauntrassen geführt, damit die Kinder nicht aus dem Spielablauf direkt in die Gefahren des Autoverkehrs gelangen.

Aufgrund der Vielzahl an privaten und öffentlichen Bautätigkeiten ist eine objektive Beurteilung der Situation derzeit nicht möglich. Während der Bauphasen ist immer mit Einschränkungen im Verkehrsablauf und hinsichtlich des Stellplatzangebots zu rechnen. Sobald die Tiefbaumaßnahmen – Kanal und REWAG – abgeschlossen sind, wird die Verwaltung Erhebungen durchführen, um die Situation objektiv bewerten zu können. Erst dann ist es möglich zu entscheiden, ob die angesprochenen Einbahnregelungen sinnvoll sind.

Bezüglich der Theodor-Storm-Straße ist anzumerken, dass hier eine Geschwindigkeits­begrenzung von 30 km/h gilt. Unfallauffälligkeiten an den einmündenden Straßen sind nicht bekannt. Generell wird in der Theodor-Storm-Straße wenig geparkt. Die Stellplatznachfrage ist derzeit nur infolge der Kanalbaumaßnahmen erhöht, da in den Wohnstraßen eine Vielzahl von Stellplätzen nicht zur Verfügung steht. Beobachtungen zeigen, dass der gem. StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) erforderliche Freihaltebereich von 5 m in der Regel respektiert wird und damit das Einbiegen sicher möglich ist.

Die Wohnstraßen sind in einem Zeitraum entstanden, in der relativ wenige Anwohner ein Auto besaßen. Der Parkdruck in den Straßen ist inzwischen jedoch vergleichsweise hoch, da wenig private Abstellmöglichkeiten bestehen. Somit müssen die Kfz im Straßenraum abgestellt werden. Diese Tatsache führt aber auch dazu, dass wegen des eingeengten Straßenraums die Geschwindigkeiten niedrig und die Verkehrssicherheit damit hoch ist.

Abschließend ist festzuhalten, dass ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in dem Quartier allenfalls zu den Hauptverkehrszeiten morgens und abends festzustellen ist. Begegnungs­fälle sind daher eher die Ausnahme. Die Querstraßen sind kurz und übersichtlich, so dass ein Zurücksetzen in der Regel nicht erforderlich ist. In der Adalbert-Stifter-Straße sind Begegnungsstellen vorhanden. Das Ausfahren aus dem Quartier ist an verschiedenen Stellen möglich. Sollte eine Stelle als zu gefährlich empfunden werden, so sind Alternativen vorhanden. Die Sperrung der Durchfahrt am Geibelplatz führt nicht zu unzumutbaren oder besonders gefährlichen Situationen.

 

 

4.3 Verkehrsführung Geibelplatz

   Fragesteller: Hr. Schmid

 

Der Fragesteller hat sich für eine einvernehmliche Lösung am Geibelplatz eingesetzt. Letztes Jahr im Herbst sei man vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Die beiden Straßen – Zufahrt und Abfahrt zum Geibelplatz – seien entfernt worden. Im Frühjahr werde der Kanal verlegt. Er regt an, über die Südseite den Geibelplatz befahren zu können. Er sei ebenfalls dagegen, die Adalbert-Stifter-Straße als Fahrstraße zu gestalten. Zwischen der Adalbert-Stifter-Straße 23 und 25 sei ein Kinderspielplatz der Stadtbau GmbH vorhanden. In diesem Bereich sei der Verkehr, insbesondere für Ball spielende Kinder, gefährlich. Die nächste Straße – Paul-Heyse-Straße - als Einbahnstraße umzuwidmen, löse das Problem.

 

Stellungnahme:

 

Der Bebauungsplan Nr. 65 Ganghofersiedlung ist seit dem 18.04.2005 rechtskräftig. In diesem Bebauungsplan ist die Abhängung des Geibelplatzes von der Adalbert-Stifter-Straße sowie die Errichtung eines Spielplatzes eindeutig  festgelegt. Diese Festsetzungen bildeten die Rechtsgrundlage für die bereits getätigte Umbaumaßnahme am Geibelplatz im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages.

 

 

4.4. Verkehrsführung Paul-Heyse-Straße

    Fragesteller: Hr. Bockes

 

Der Fragesteller bittet darum, den unteren Teil des Geibelplatzes in einer Richtung als Ausfahrt für die vielen Garagen- bzw. Stellplatzbesitzer offen zu lassen. Diese würden ansonsten durch die Parallelstraße – Paul-Heyse-Straße – fahren. Durch die Maßnahme sei keine Verkehrsberuhigung der Siedlung erfolgt. Die Paul-Heyse-Straße sei sehr schmal. Der aktuell stattfindende Baustellenverkehr sei zwar nur vorübergehender Natur, allerdings sei die gesamte Planung der Ganghofersiedlung hinsichtlich Garagen und Parkplätze leider vernachlässigt worden. Dies führe dazu, dass es bei einer vollen Belegung der Wohnungen zu Parkplatzengpässen komme. Die Verkehrsberuhigung des Geibelplatzes gehe zu Lasten der Paul-Heyse-Straße und werde um eine Straße verlagert.

Eine Einbahnstraßenregelung führe, wie von der Verwaltung bestätigt, immer zu einem schnelleren Verkehrsfluss und zu Schleifenbildungen, da die Verkehrsteilnehmer nur in eine Richtung fahren könnten. Gerade zwischen den parkenden Autos sei die Gefahr groß, dass kleine Kinder auf die Straße laufen würden. Er schlägt vor, den Geibelplatz nördlich für eine Ausfahrt zu öffnen und den Spielplatz einzuzäunen.

 

Stellungnahme:

 

Erhebungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein Großteil des Quell- und Zielverkehrs des Viertels direkt über die Ludwig-Thoma-Straße und Adalbert-Stifter-Straße zu- und abfährt. Allenfalls aus dem südlichen Abschnitt der Adalbert-Stifter-Straße floss in der Vergangenheit der Verkehr über den Geibelplatz. Infolge der Sperrung des Geibelplatzes ergeben sich lediglich für einen Teil der Anwohner und nur in Fahrtrichtung Süden, z. B. zur Franz-Josef-Strauß-Allee, Umwege. Die Vorteile eines sicheren und gut nutzbaren zentralen Spielplatzes überwiegen die Nachteile.

Die Sperrung des Geibelplatzes führt sicherlich zu einer Verlagerung eines Teils des Verkehrs in die Paul-Heyse-Straße. Die Verwaltung wird daher – nach Abschluss der Kanalbaumaßnahmen und Leitungsverlegungen – prüfen, ob es ggf. sinnvoll ist, die beiden Parallelstraßen Paul-Heyse-Straße und Viktor-von-Scheffel-Straße zu gegenläufigen Einbahnstraßen umzufunktionieren. Dies hätte zur Folge, dass der Verkehrsfluss verbessert wird - keine Begegnungsverkehre - und die Verkehrsmengen besser verteilt werden. Aller­dings führt dies bei den direkten Anliegern zu kleineren Umwegen. Um ggf. höheren Geschwindigkeiten vorzubeugen, wäre bei einer dauerhaften Einrichtung dieser Regelung zu prüfen, ob der Einbau verkehrsberuhigender Elemente sinnvoll und erforderlich ist.

Spielplätze werden für unterschiedliche Altergruppen in verschiedenen Größen und Ent­fer­nungen zum Wohnort angelegt. Die kleinen, wohnortnahen Anlagen, die häufig nur aus einem Sandkasten bestehen, sind Kleinkindern vorbehalten. Kinder dieser Altersgruppe sind immer unter Beobachtung eines Elternteils oder einer anderen Aufsichtsperson. Auch auf­grund des Alters ist nicht damit zu rechnen, dass Kinder von diesen Spielflächen auf die Straße laufen. Größere Anlagen, wie am Geibelplatz geplant, werden dagegen auch von älteren Kindern genutzt, die z. T. auch den Weg dorthin selbständig zurücklegen. Hier besteht viel eher die Gefahr, dass Kinder im Spiel unabsichtlich auf die Straße gelangen. Deswegen sind hier besondere Vorkehrungen zu treffen. Einzäunungen werden jedoch auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.

Grundsätzlich ist es so, dass parkende Autos den Straßenraum verschmälern und die gefahrenen Geschwindigkeiten reduzieren. Es gibt in den Wohnstraßen der Ganghofersiedlung keinerlei Unfallauffälligkeiten, so dass hier auch kein Überwachungsschwerpunkt liegt. Allenfalls in der Theodor-Storm-Straße sind bergab gelegentlich zu hohe Geschwindigkeiten festzustellen.

Durch die Bautätigkeit ist das Parkraumangebot derzeit erheblich eingeschränkt. Dennoch ist festzustellen, dass regelmäßig eine Vielzahl von Stellplätzen frei ist. Selbst in den Abend- und Nachtstunden sind freie Stellplätze, z. B. in der Theodor-Storm-Straße oder Anzengruberstraße, vorhanden. Auch dann, wenn das gesamte Quartier wieder bezogen ist, ist nicht damit zu rechnen, dass es in fußläufiger Entfernung keine freien Stellplätze gibt.

Das Stadtplanungsamt führt bereits Erhebungen zur Parkraumsituation rund um den Geibelplatz durch. Bezüglich der Verkehrsabwicklung sind aber plausible Aussagen erst nach Abschluss der Tiefbauarbeiten (Kanal, REWAG, Straßenbau) möglich.

Nach Abschluss der Erhebungen wird der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nochmals mit dem Thema befasst und eine Entscheidung zu einer evtl. Einbahnstraßen-Regelung gefällt. Die Verwaltung steht den Bewohnern jederzeit für Gespräche zur Verfügung und wird sich der Sache auch weiter annehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwaltung bereits während des Planungs­prozesses das Für und Wider sorgsam abgewogen hat und daher die Unterbrechung des Geibelplatzes für den Fahrverkehr nicht in Frage stellt. Die möglichen Auswirkungen auf das umgebende Straßennetz werden beobachtet und bewertet. Sollten sich unerwartet größere Probleme einstellen, werden Maßnahmen geprüft. Durch die Baustellenbereiche sind die Verhältnisse derzeit nicht repräsentativ, so dass die Anwohner gebeten werden, die weiteren Entwicklungen zunächst abzuwarten.

 

 

5. Bürgerheim Kumpfmühl

   

5.1 Geänderte Pläne, zukünftiges Konzept; Alternativlösungen

   Fragesteller: Hr. Götz

 

Er bittet, die geänderten Pläne sowie das zukünftige Konzept vorzustellen. Er möchte wissen, ob die Planungen hinsichtlich des Bürgerheim Kumpfmühl definitiv abgeschlossen sind. Er fragt außerdem, ob ein solches Heim an einer belebten Straße – Kumpfmühler Straße, Kumpfmühler Markt - gebaut werden muss. Seines Erachtens gibt es noch andere Möglichkeiten; im Michlstift – an der Hundsumkehr – befindet sich ein weiteres städtisches Altersheim. Dieser Bau ist bereits einige hundert Jahre alt. Er regt an, dieses Heim abzureißen und neu zu bauen. Dies stelle eine Möglichkeit dar, um das Bürgerheim Kumpfmühl an Ort und Stelle zu belassen.

 

Stellungnahme:

 

Die Planung wurde Mitte Oktober 2010 erfolgreich im Gestaltungsbeirat vorgestellt.

Seit Anfang Februar ist die Baugenehmigungsplanung fertig gestellt. Nach erfolgter Nachbarbeteiligung wurde diese am 09. Februar 2011 im Bauordnungsamt zur Prüfung eingereicht.

Die Maßnahme wurde mittlerweile im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 05. April 2011 beschlossen.

Vorbereitend für den Gebäudeabbruch werden seit 14. März 2011 die in 2010 begonnenen archäologischen Grabungen fortgeführt.

Im Mai werden zur Baufeldfreimachung für den Gebäudeabbruch die Abbrucharbeiten im Außenbereich (Gartenmauer, Terrassen und Fundamente im Baufeld) gemäß Terminplan begonnen. Im Mai beginnen auch die Umbauarbeiten innerhalb des Gebäudes zur Schaffung des Interimszugangs.

Der eigentliche Gebäudeabbruch des „B-Baus“ wird nach Eingang der Teilbaugenehmigung für den Abbruch im Anschluss an die vorbereitende Baufeldfreimachung begonnen und ist gemäß Terminplan voraussichtlich Ende Juli 2011 abzuschließen.

Derzeit werden die Werkplanung vorbereitet und die Ausschreibungen für die Rohbauarbeiten begonnen.

Nach erfolgter Werkplanung und Ausschreibungsverfahren ist der Baubeginn des 1. Bauabschnitts (Riegel 1 und 2 entlang der Kumpfmühler Straße) für Anfang September 2011 geplant.

Im 1. Gebäuderiegel entlang der Kumpfmühler Straße ist im Erdgeschoss die Kinderkrippe mit 2 Gruppen zu 12 Kindern (im Alter bis zu 3 Jahren) geplant. Im selben Gebäuderiegel zur Eingangssituation und dem Vorplatz Richtung Kumpfmühler Platz gelegen, befindet sich das Cafe des Altenheimes. Im EG Riegel 2 (Richtung Kumpfmühler Platz) liegt die Verwaltung, im EG Riegel 3 die Wäscherei, im EG Riegel 4 die Küche.

Die 10 Hausgemeinschaften des Pflegeheimes der IV. Generation - nach den Erkenntnissen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) - für gesamt 143 Bewohner befinden sich in den Obergeschossen 1 bis 3.

In einer Hausgemeinschaft des 3. Obergeschosses ist eine segregative Betreuungsmöglichkeit für 5 Bewohner zzgl. einem Ausweichzimmer geplant.

Bei der Schaffung eines Heimes für eine bestimmte Betreuungsform ist ein Neubau erforderlich. Das Michlstift (Bürgerstift St. Michael) kann aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht abgerissen werden. Eine Umbaulösung scheidet hier ebenfalls aus. Das Bürgerheim Kumpfmühl eignet sich bei einer Sanierung nicht für ein Heim der neuen Generation. Deshalb wird ein Neubau geschaffen, um die Anforderungen an ein Heim der neuen Generation zu erfüllen. Da Demenzkranke das Heim nicht mehr verlassen können, brauchen diese eine angemessene Umgebung. Daher wurden Konzepte entwickelt, um diesem Personenkreis einen entsprechenden Bewegungsradius innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung hat sich viele Jahre darum bemüht. Alternativ könnte dieses Heim aufgegeben und Wohnbebauung geschaffen werden. Für eine Wohnbebauung eignet sich dieser Bereich allerdings nur bedingt. Wohnräume werden im Regelfall nicht zur Straßenseite hin geplant. In einem Heim ist das möglich, da viele Aufenthaltsräume vorhanden sind, bei denen dies eine untergeordnete Rolle spielt.

 

 

5.2 Unterbringung Demenzkranker im Bürgerheim Kumpfmühl

      Fragesteller: Hr. Dr. Reidel

 

Er möchte wissen, ob es nicht möglich gewesen wäre, das Heim abzureißen und eine Neubebauung für betreutes Wohnen - für alte, rüstige Menschen - zu schaffen. Ein Heim für 145 an Demenz erkrankte Personen könne auch an anderer Stelle errichtet werden. Dieser Ort stelle für ihn einen Schlüsselpunkt, insbesondere hinsichtlich der Grünanlage, für Kumpfmühl dar.

 

Stellungnahme:

 

20 Prozent der über 85jährigen müssen sich mit dem Thema Demenzerkrankung auseinandersetzen. Für diese Personen muss eine entsprechende Einrichtung geschaffen werden. Menschen, die besondere Hilfe benötigen, dürfen nicht ausgegrenzt werden.

 

 

6. Pavillon des städtischen Gartenamtes im Bereich Klenzestraße/ Kirchmeierstraße

  Fragesteller: Fr. Keimel

 

Seit ca. 10 Jahren stehe ein Pavillon des städtischen Gartenamtes im Bereich der Klenzestraße/ Kirchmeierstraße auf dem Grund der Eigentümergemeinschaft. Bei diesem Pavillon handle es sich um einen „Brennpunkt“ – vor allem im Sommer. Es sei dort bereits ein Fall von Komasaufen bekannt geworden. Bis in die frühen Morgenstunden würden hier Gelage stattfinden. Die Fenster müsse man geschlossen halten. Außerdem würden Passanten tagsüber angepöbelt. Sie möchte wissen, ob der Pavillon entfernt werden könne.

 

 

Stellungnahme:

 

Der Pavillon befindet sich auf Privatgrund, in unmittelbarer Angrenzung an die städtische Fläche. Dieser Treffpunkt von Jugendlichen war unter anderem Anlass einer Ortsbesichtigung. Es wurden Vereinbarungen zur Pflege der Grünfläche getroffen, die sich in diesem Übergangsbereich befindet. Das Gartenamt hat in diesem Zusammenhang darum gebeten, den Pavillon an seinem Standort zu belassen und den Sachverhalt in der nächsten Eigentümerversammlung zu besprechen. Mit dem derzeitigen Standort des Pavillons konnte erfolgreich verhindert werden, dass sich Jugendliche am benachbarten Kinderspielplatz treffen. Hinterlassener Glasbruch und anderer Unrat stellen hier oft ein Sicherheitsproblem im Spielbereich dar. Das Treffen Jugendlicher in der Grünanlage ist auch ohne Pavillon nicht zu verhindern. Der Bereich wird von der Anlagenaufsicht kontrolliert, um den aufgetretenen Beanstandungen entgegenwirken zu können.

Die Hausverwaltung hat zugestimmt, dass der Pavillon unter der Voraussetzung bestehen bleibt, dass weiterhin keine größeren Beschwerden und Probleme auftreten. Der Pavillon wird daher zunächst nicht entfernt.

 

 

7. Kanalbauarbeiten in der Adalbert-Stifter-Straße

  Fragesteller: Hr. Sofka

 

Die Adalbert-Stifter-Straße werde aktuell im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen saniert. Er stelle bereits seit Jahren fest, dass der in östlicher Richtung verlaufende Bürgersteig in der Adalbert-Stifter-Straße stark frequentiert sei. Dieser weise eine Breite von 1,45 Meter auf. Der Bürgersteig in westlicher Richtung sei ca. 1 Meter breit; dieser werde nie benützt. Er möchte wissen, ob man im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen diesen Bürgersteig entfernen und dafür die Straße verbreitern könne. Das angesprochene Problem mit der Paul-Heyse-Straße sowie mit dem Geibelplatz erübrige sich dadurch. Die Adalbert-Stifter-Straße sei tagsüber mit Fahrzeugen von Lehrkräften zugeparkt. Für den Gegenverkehr sei es aufgrund der geparkten Autos momentan fast unmöglich, die Straße zu durchfahren.

 

Stellungnahme:

 

Wird der Bürgersteig entfernt und im Gegenzug die Straße verbreitert, wird schneller gefahren; das ist jedoch nicht gewollt. Der Bürgersteig auf der Westseite wird ebenfalls benutzt, jedoch nicht so stark frequentiert, da die Bebauungsdichte auf der Westseite geringer ist als auf der Ostseite, wo sich Geschosswohnungsbauten befinden. Wird der Gehsteig beseitigt, so müsste den Fußgängern zugemutet werden, die Straße zu überqueren. Der Forderung, an der sehr langgezogenen Wohnsammelstraße "Adalbert-Stifter-Straße" einen bestehenden Gehsteig zu beseitigen, kann nicht zugestimmt werden.

                                                                                                      


Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.