Vorlage - VO/11/6511/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg ? Abschnitt D (Reinhausen) - Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlagen:              3 Lagepläne (Anlage 1-3)

                            5 Schnitte  (Anlagen 4-8; unmaßstäblich verkleinert!)

 

 

 

1.      Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 20.04.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt D (Reinhausen) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. 

Insofern wird zur planerischen Zielsetzung auf die Berichtsvorlage zum 20.04.2010 - insbesondere auf die dort genannten technischen, verkehrlichen, städtebaulich-gestalterischen und landschaftsplanerischen Ziele – verwiesen!

 

 

 

2.      Ergebnisse der Bürgerinformation und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 05.05.2010 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 10.05.2010 sowie nachfolgend weiteren Informationsgesprächen mit unmittelbaren Anliegern wurden im Wesentlichen folgende Anregungen vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt Regensburg erörtert – wobei sich insbesondere die Anregungen von Bürgern und Anliegern deutlich auf die Obere Regenstraße / Uferstraße konzentriert haben :

 

·         Die Hochwasserschutzmauern in der Oberen Regenstraße und der Uferstraße sind zu hoch, der Anteil der mobilen Elemente ist zu erhöhen

·         Die vorhandenen Parkplätze müssen in ihrer Anzahl erhalten bleiben

·         Zur besseren Vorlandgestaltung soll die Hochwasserschutzmauer näher zu den Grundstücken verschoben werden

·         Die Böschungen und Ufer sind naturnäher, u.a. mit Bäumen und Büschen zu gestalten

·         Die Mauer soll in Richtung des Flusses verschoben werden

·         Die Zugänglichkeit zum Gewässer ist zu verbessern

·         Die Zugänglichkeit zum Gewässer ist zu begrenzen, um ungestörte Flachwasserbereiche zu schaffen; der Uferweg ist deswegen schmäler zu gestalten und nicht zu befestigen.

·         Der geplante Balkon ist zu verkürzen und der Grünbereich (Grünes Zimmer) ist zu verlängern.

·         Das Denkmalensemble „Obere Regenstraße“ soll deutlicher sichtbar und auch für die Ansicht von Steinweg aus „wirksam“ werden.

 

 

 

 


 

Im Verlauf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung haben die beauftragten Planer gemeinsam mit dem Vorhabensträger und den städtischen Fachämtern versucht, den - sich z.T. widersprechenden - Anregungen aller Beteiligten entgegen zu kommen:

 

·         So wurde die Maueroberkante in der Oberen Regenstraße gegenüber dem Entwurfsstand 20.04.2010 um 0,75 m abgesenkt ;

             

              Damit besteht für alle drei Straßenabschnitte der gleiche „stationäre Schutzgrad“ von               HW 20 + 0,75 cm. Die zum Schutzgrad HW100 entstehende Lücke wird mit mobilen               Elementen abgedeckt.

Die geplanten Mauerhöhen (landseitig) betragen jetzt im Bereich des „Grünen Zimmers“  0,50 m , in der Uferstraße 0,90 m und in der Oberen und Unteren Regenstraße 1,0 – 1,2 m (siehe Anlagen 4-8).

 

Hilfreich dabei war die neueste Einschätzung des Landesamtes für Umweltschutz, dass auch bei mobilen Elementen ein Freibord von 0,50 m (anstelle ursprünglich 1,0 m) ausreicht.

Dadurch hat sich der Anteil an mobilen Elementen im Abschnitt D (Reinhausen) gegenüber der Vorplanung (siehe Kenntnisnahmebeschluss vom 20.04.2010) zwar um ca. 145m² vergrößert. Gegenüber dem Hochwasserschutzwettbewerb mit anschließender Optimierungsphase konnten die mobilen Elemente jedoch um ca. 680 m² reduziert werden. Dies entspricht dem Tenor (Minimierungsgebot) des Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 20.04.2010 zum Einsatz der mobilen Elemente.

 

·         Die Lage /Trasse der HWS-Mauer wurde durch die Anordnung von Rampen, Treppen, Promenadenbalkon usw. abwechslungsreicher gestaltet, enthält aber nach wie vor den Gedanken der „linearen Zusammenfassung“ der beiden Straßenabschnitte nördlich und südlich der Reinhausener Brücke.

 

·         Insgesamt wurde die Planung im Vorland naturnäher gestaltet. Die vorhandenen Versteinungen am Flussufer sollen rückgebaut werden.

 

·         Die Uferwege wurden verschmälert und nicht befestigt und sind nicht als Radwege vorgesehen.

 

·         Die Böschungs- und Uferbereiche wurden zum Teil abgeflacht und die Aufenthaltsmöglichkeit am Fluss und die Zugänglichkeit zum Fluss dadurch verbessert.

              An der Unteren Regenstraße ist eine einfache Steganlage vorgesehen.

              Das „Grüne Zimmer“ wurde als zusätzliches Gestaltungselement in den Entwurf               gefügt.

             

·         Auf die geplanten Rampen zum Vorland an der Unteren Regenstraße / Frankenbrücke und am nördlichen Ende der Oberen Regenstraße wurde zugunsten unbefestigter (Wiesen)Wege verzichtet.

 

·         Mit dem städtebaulichen Element „Promenaden-Balkon“ sollen an der Unteren und Oberen Regenstraße neue, qualitätvolle Aufenthaltsbereiche für die Allgemeinheit entstehen; damit verbunden ist auch die gestalterische Aufwertung des Wohnumfeldes in dieser herausgehobenen Flussufer-Situation.

Der an der Oberen Regenstraße geplante Promenaden-Balkon wurde gegenüber dem Entwurfsstand 20.04.2010 deutlich verkürzt; statt dessen wurde mit dem „Grünen Zimmer“ – ein flacherer, mehrfach in sich terrassierter Böschungsabschnitt – ein neues Gestaltungselement in die Planung eingefügt. Damit wird der Wunsch der unmittelbaren Anwohnern nach naturnäherer Gestaltung der Böschungen und „mehr Grün“ berücksichtigt.

             

·         Die drei Straßenabschnitte dienen nahezu ausschließlich dem Anliegerverkehr. Die Fahrbahnflächen sind deswegen als Mischverkehrsflächen im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgesehen. Für den örtlichen und überörtlichen Fahrradverkehr sind keine eigenen Radwege vorgesehen, sondern die Radfahrer benutzen die Mischverkehrsflächen; lediglich in der Unterfahrung der Reinhausener Brücke ergibt sich die Kombination von Fuß- und Radweg.

·         Die künftige Stellplatzanzahl entspricht dem von der Verwaltung ermittelten Bedarf in diesem Bereich; allerdings ist mit der Umgestaltung aller drei Straßenabschnitte und der gestalterischen Aufwertung in diesem HWS-Abschnitt eine geringe Reduzierung der gegenwärtig genutzten Abstellmöglichkeiten verbunden.

 

 

 

3.      weiteres Vorgehen und Gesamtkosten

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird das Wasserwirtschaftsamt das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (Stadt Regensburg - Umweltamt) beantragen.  Nach positivem Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn voraussichtlich noch 2012 erfolgen.

 

Die Gesamtkosten für den Abschnitt D (Reinhausen) belaufen sich voraussichtlich auf       7,7 Mio €. Vorbehaltlich einer noch abzuschließenden Baukostenvereinbarung werden die Kosten zwischen Freistaat Bayern und Stadt Regensburg jeweils zur Hälfte geteilt. Haushaltsmittel für die Maßnahme sind im IP 2010-2014 eingestellt.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  Die Ergebnisse der Planungsabstimmung für den Abschnitt D (Reinhausen) werden zur Kenntnis genommen..

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, beim Freistaat Bayern die Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt D (Reinhausen) zu beantragen.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PA v. 17.05.11_Abschnitt D Reinhausen (Anlagen1-8) (4825 KB)