Sachverhalt:
Anlage: 1 Entwurf Zweckvereinbarungsänderung mit den Gemeinden Obertraubling, Barbing und der Stadt Neutraubling v. 08.12.2010 1 Übersichtslageplan Gemeinde Barbing vom 09.04.2010 1 Zweckvereinbarung vom 18.09.1980
Mit dem Verkauf von 2000 EW des Marktes Lappersdorf und von 2000 EW der Stadt Regensburg an die Gemeinde Barbing ist die Änderung der gültigen Zweckvereinbarung notwendig.
Sowohl den Kaufvertrag über 2000 EW der Gemeinde Barbing mit der Stadt Regensburg als auch die ZV - Änderung mit der Gemeinde Lappersdorf hat der Stadtrat in der Sitzung am 28.10.2010 beschlossen. Die ZV – Änderung Stadt Regensburg / Gem. Barbing, Gem. Obertraubling und Stadt Neutraubling, wurde nochmals zurückgestellt, da die Stadt Neutraubling eine zusätzliche Änderung kurzfristig vorgeschlagen hatte.
Neben der Einzugsgebietsanpassung und der Anpassung des EW – Kontingentes der Gemeinde Barbing in der Zweckvereinbarungsänderung hat die Stadt Neutraubling vorgeschlagen, Satz 3 des §2 der ZV dahingehend zu ändern, dass künftig jede der Gemeinden Barbing, Neutraubling und Obertraubling für sich gewährleistet, dass sie ihr eigenes Kontingent nicht überschreitet.
Gegenüber der geltenden Regelung vereinfacht die vorgeschlagene Formulierung die Verpflichtungen der 3 Gemeinden untereinander. Für die Stadt Regensburg ist aus der neuen Formulierung keine Schlechterstellung erkennbar. Eher kann die für jede der 3 Gemeinden getrennte Einhaltungsverpflichtung als vorteilhaft für alle Beteiligten angesehen werden.
Im Falle der Gemeinde Barbing wurde aktuell die bestehende Zweckvereinbarung ohnehin bereits in diesem Sinne ausgelegt, indem von der Gemeinde Barbing ein Kontingent von 2000 EW von der Gemeinde Lappersdorf und ein Kontingente von 2000 EW von der Stadt Regensburg hinzu erworben wurde.
Von den Gemeinden Barbing und Obertraubling und der Stadt Neutraubling liegen die Beschlüsse und die Unterschriften zur Zweckvereinbarungsänderung vor.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Zweckvereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus dem Gebiet der Gemeinden Barbing, Obertraubling und der Stadt Neutraubling v. 18.9.1980 und der Aufhebung der Änderungszweckvereinbarung v. 1.6.88 / 15.7.88 / 8.8.1988 / 6.9.1988 wird beschlossen.
Anlagen:
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