Vorlage - VO/11/6573/SK3  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung der REWAG Netz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
25.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Anlass

 

Die REWAG Netz GmbH hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den Lagebericht aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28.04.2011 vorgelegt worden. In dieser Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet. Dem vorgelegten Jahresabschluss wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 8 Nr. 4 Buchst. b) des Gesellschaftsvertrages den Jahres­abschluss festgestellt und gemäß § 8 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsführung die Entlastung erteilt. Er beantragt nun, den Mitgliedern des Aufsichtsrats ebenfalls die Entlastung zu erteilen.

 

 

2.              Lagebericht

 

Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei. Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet.

 

Die im September 2005 gegründete REWAG Netz GmbH ist seit 01.01.2006 für den Betrieb des Elektrizitätsversorgungsnetzes der REWAG KG zuständig. Alleinige Gesellschafterin ist die REWAG KG. Zwischen der REWAG Netz GmbH und der REWAG KG besteht ein Gewinnabführungsvertrag.

 

Auf der Grundlage der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Netzentgeltregulierungen sind für jeden Netzbetreiber Erlösobergrenzen festgelegt worden, die rückwirkend und periodenübergreifend anzupassen sind. Mehrerlöse, die im Zeitraum zwischen Antragstellung und Wirksamwerden der ersten Netzentgeltgenehmigung erzielt wurden, sollen wieder ausgeglichen werden. Die Erlösobergrenze 2010 bei der REWAG Netz GmbH musste in diesem Zusammenhang um einen Betrag von 6,9 Mio. EUR gekürzt werden.

 

Der Absatz an Netznutzungsmengen im Netzgebiet stieg im Berichtszeitraum um 3 % auf 1.322,3 Mio. kWh an und liegt damit nahe an den geplanten Mengen von 1.327,1 Mio. kWh. Über den Händler REWAG KG wurden 869,9 Mio. kWh (+1,2 %) und über andere Händler 223,7 Mio. kWh (+3,5 %) Netznutzungsmengen an Endkunden abgerechnet. Die REWAG Netz GmbH selbst hatte 228,7 Mio. kWh direkt an Kunden weiterberechnet. Dies stellt einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von13,8 % dar.

 

 

3.              Jahresabschluss

 

Der Jahresabschluss der REWAG Netz GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang liegt als Anlage 2 bei.

 

Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich ein Gewinn der REWAG Netz GmbH von 1.072 TEUR (Vorjahr: -141 TEUR). Geplant worden war mit einem leicht positiven Ergebnis von 4 TEUR.

 

Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 44.955 TEUR (Vorjahr: 42.073 TEUR). Sie resultieren hauptsächlich aus Stromnetzentgelten (37.147 TEUR). Aus dem Verbrauch der Rückstellung für Mehrerlösabschöpfung ergab sich ein Umsatzerlös in Höhe von 6.950 TEUR. Der Materialaufwand von 37.018 TEUR ergibt sich überwiegend aus der Abwicklung der mit der REWAG KG abgeschlossenen Verträge. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 8.582 TEUR beinhalten in erster Linie Stromkonzessionsabgaben von 7.864 TEUR.

 

Durch die oben genannte Rückstellungsreduzierung hat sich die Bilanzsumme zum 31.12.2010 halbiert und beträgt 7.223 TEUR (Vorjahr 14.574 TEUR). Die Aktivseite der Bilanz ist ausschließlich durch das Umlaufvermögen bestimmt. Da im Gegensatz zum Vorjahr kein Verlustausgleichsanspruch gegen die REWAG KG, sondern sogar eine Gewinn­abführungsverpflichtung bestand, beinhaltet der Posten überwiegend Forderungen aus Stromnetzentgelten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:               Lagebericht

Anlage 2:               Jahresabschluss der REWAG Netz GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der REWAG Netz GmbH wird Kenntnis genommen.

2.      Es besteht Einverständnis damit, dass der Vorstand der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG in der Gesellschafterversammlung der REWAG Netz GmbH wie folgt votiert:

Dem Aufsichtsrat der REWAG Netz GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 die Entlastung erteilt.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 REWAG Netz Anlagen JA 2010 ohne Datum (876 KB)