Vorlage - VO/11/6593/61  

 
 
Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.102 ?ehemalige Nibelungenkaserne?
- Änderungsbeschluss § 2 Abs.1 BauGB i.V. § 1 Abs.8 BauGB (FN-Plan)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs.1 BauGB (B-Plan)
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
01.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Anlass der Planung

 

              Im November 2004 wurde vom Bundesministerium der Verteidigung die Entscheidung bekannt gegeben, dass in Regensburg neben anderen militärischen Standorten auch die Nibelungenkaserne aufgegeben wird. Die letzte militärisch genutzte Teilfläche (Bundeswehr-Dienstleistungszentrum) wurde Ende 2010 geräumt, so dass das gesamte Kasernenareal nun leer steht. Damit ergibt sich für die Stadtentwicklung die Aufgabe die Konversionsfläche mit neuen bedarfsgerechten Nutzungen zu füllen, zu ordnen und in die bestehenden Strukturen einzubinden. Schon am 19.06.2006 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen, dass dies nur im Rahmen einer koordinierten Entwicklung erfolgen kann und deshalb vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Vorfeld einer geplanten Entwicklungsmaßnahme beschlossen. Auf Basis dieses Beschlusses wurden seit April 2010 intensive Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - geführt, die am 26.04.2011 vertraglich abgeschlossen werden konnten. Nach Vorliegen der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums und der damit einhergehenden Rechtskraft des Vertrages ist bzw. wird die Stadt Eigentümerin von ca. 95 % der Flächen im Plangebiet; die restlichen Flächen (ca. 2 ha im Norden des Kasernenareals) sind noch im Privateigentum. Zur Zeit werden entsprechende Grunderwerbsverhandlungen geführt.

 

2.              Historische Recherche

 

Die Kernanlage der heutigen Nibelungenkaserne wurde 1939-41 als Flak-Kaserne für die III. Abteilung des Flak-Regiments 9 errichtet, das den Auftrag hatte, das Messerschmitt-Flugzeugwerk im Westen der Stadt sowie das Öldepot im Regensburger Osthafen zu schützen. Mehrere Luftangriffe der alliierten Streitkräfte Ende 1944 und Anfang 1945 hatten nur vergleichsweise geringe Zerstörungen zur Folge; schwere Schäden sind erst durch den großen Luftangriff der 15. USAAF am 13.03.1945 entstanden.

 

Nach Einnahme der Stadt durch US-Truppen am 27.04.1945 wurde die damals modernste Regensburger Kaserne unter dem Namen Fort Skelly bis 1964 vom 11. US Kavallerieregiment „Black Horse“ genutzt. In diesem Zeitraum wurde die Anlage durch Aus- und Umbauten ergänzt und erweitert.

 

Im Januar 1965 übernahm die deutsche Wehrbereichsverwaltung die Kaserne und im September 1965 zogen wieder Flugabwehrtruppen ein, und zwar das Flugabwehrregiment 4. Im selben Jahr wurde die Kaserne in Nibelungenkaserne umbenannt und bis Ende März 2007 als Truppenunterkunft genutzt, zuletzt für das Fernmeldebataillon 4 und die Division Spezielle Operationen (DSO).

 

3.              Ausgangssituation

 

              Die Nibelungenkaserne, einschließlich der im Geltungsbereich eingeschlossenen nördlich angrenzenden Grünflächen, umfasst eine Fläche von ca. 39.7 Hektar. Die vorhandene Topographie fällt sowohl von Süd nach Nord als auch von West nach Ost. Dabei entsteht in N-S-Richtung ein Höhenunterschied von ca. 12 m bis 15 m; in O-W-Richtung von 9 m bis ca. 17 m. Der südwestlich gelegene Hochpunkt im Bereich der Galgenbergstraße weist eine Höhe von etwa 372 m ü.NN auf, der nordöstlich gelegene Tiefpunkt liegt in Nähe des Unterislinger Weges auf etwa 349 m ü.NN.

 

              Auf dem Gelände befinden sich 62 kartierte Gebäude. Davon sind 21 Gebäude (großer und kleiner Schlangenbau, Wache, Stabsgebäude und Wirtschaftsgebäude - siehe hierzu Anlage 2) denkmalgeschützt. Neben dieser Gebäudesubstanz aus den 1930er Jahren sind auch später errichtete technische Gebäude (Garagen, Werkstätten), Sporteinrichtungen und Freisportflächen vorhanden. Insbesondere im zentralen Bereich befinden sich größere Freiraum- und Grünbereiche. Ehemals in freier Lage wird die Kaserne heute von der Stadt mit ihren baulichen Ausläufern der 50er bis 70er Jahre umschlossen.

 

              Das Plangebiet grenzt im Westen, nur getrennt durch die Galgenbergstraße, an den Campus der Universität und der Hochschule sowie an das Wohngebiet „Otto-Hahn-Straße“. Im Norden und Süden schließen die Wohngebiete „Carl-Maria-von-Weber-Straße“ und „Humboldtstraße“ an. Im Osten grenzt ein bestehendes Gewerbegebiet an das ehemalige Kasernenareal. Die Entfernung zur Altstadt beträgt ca. 2.2 km.

 

4.              Planungsrechtliche Situation

 

              Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt für die Nibelungenkaserne eine Fläche für den Gemeinbedarf (ohne weitere Zweckbestimmung) dar. Am nördlichen Rand verläuft die Trasse der Südspange, begleitet von einer Grünfläche (Parkanlage).

 

                            Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches existieren keine Bebauungspläne. Planungsrechtlich ist das Kasernenareal - mit Ausnahme der bestehenden, unter Denkmalschutz stehenden baulichen Anlagen - als „Außenbereich im Innenbereich“ zu betrachten.

 

              Unmittelbar im Norden grenzen die Bebauungspläne Nr.118 und 118/I, die hauptsächlich Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete und eine Fläche für den Gemeinbedarf (Finanzamt) festsetzen, an den geplanten Umgriff an.

 

5.              Entwicklungserwartung

 

              Hinsichtlich der Entwicklungserwartung für das ehemalige Kasernenareal ist von einem insgesamt hochwertigen Standort (urbanes Quartierszentrum mit Nutzungsmischung) auszugehen. Die Leitlinien und Entwicklungsziele für den Stadtbereich Innerer Stadtsüden, zu dem das Gebiet der Nibelungenkaserne gehört, sind im „Regensburg-Plan 2005“ enthalten.

 

              Der Stadtbereich wird dabei als wichtiger Wohnschwerpunkt bewertet, der zusätzlich auch durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Dienstleistungsachse (mit Universität und Hochschule für angewandte Wissenschaften) geprägt wird. Eine Neuordnung soll hier entsprechend den Planungszielen „Identität und Kompaktheit des Stadtkörpers“, „Urbane Nutzungsmischung“ und „Grün in der Stadt“ entwickelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die Vernetzung der einzelnen Stadtquartiere untereinander gelegt.

 

6.              Ziele der städtebaulichen Planung

 

6.1              Flächennutzungsplan

 

              Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr.102 geschaffen werden. Im Hinblick auf die späteren Nutzungen (Errichtung eines Technologieparks mit Technologiezentrum, Neubau einer Beruflichen Oberschule und Ergänzung der Wohnquartiere „Humboldtstraße“ und „Otto-Hahn-Straße“) werden im künftigen FNP Gewerbe-, Mischgebiete, eine Fläche für Gemeinbedarf (Schule), Wohnbauflächen und eine zentrale Parkanlage dargestellt. Zwischen den Bauflächen sollen qualitätsvolle Grünflächen ein verträgliches Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen gewährleisten. Darüber hinaus soll bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine Vernetzung von bestehenden mit geplanten Grünstrukturen gesichert werden. Das Teilstück der sog. Südspange, zwischen Galgenbergstraße und Unterislinger Weg, wird mit der Neuplanung des Gebietes zugunsten eines quartiersverbindenden Grünzuges aufgegeben. Jedoch bleibt die westlich der Galgenbergstraße dargestellte Anbindung der Universität an die Autobahn, Auffahrt Kumpfmühl weiter als Ziel im Flächennutzungsplan erhalten.

 

6.2              Bebauungsplan

 

              Erschließungskonzept

 

              Die Verkehrsanbindung des Plangebietes soll über zwei Hauptzufahrten erfolgen. Die westliche Anbindung an die Galgenbergstraße erfolgt über einen Vollknoten in Verlängerung der geplanten Universitätsspange. Aufgrund der Höhensituation und der vorgegebenen Lage für die Zufahrt in das geplante Quartier muss hier das denkmalgeschützte Gebäude Nr.01 aller Voraussicht nach abgebrochen werden.

 

              Die östliche Anbindung geht vom Unterislinger Weg aus und folgt der bestehenden Erschließungsachse, so dass die Haupterschließung Z-förmig angelegt ist.

 

              Ergänzend dazu ist ca. 100 m südlich des Knotens Galgenbergstraße eine dritte Zufahrt mit Fahrtrichtungen rechts rein – rechts raus geplant.

 

              Außerdem soll die bestehende Zufahrt Carl-Maria-von-Weber-Straße als Nebenerschließung offen gehalten werden und eine neue, zusätzliche Erschließung (für Fußgänger und Zweiräder) über die Otto-Hahn-Straße geschaffen werden.

 

              Die innere Erschließung des Plangebietes wird aus topographischen Gründen und um Kosten für Auffüllungen und Abgrabungen zu sparen auf den Trassen des bereits bestehenden Straßensystems neu aufgebaut und punktuell im notwendigen Umfang ergänzt. Die Fahrbahnbreiten der Sammelstraßen werden so ausgelegt, dass bei Bedarf Buslinien durch das Plangebiet geführt werden können.

 

              Städtebauliches Konzept

 

              Gewerbliche und universitäre/außeruniversitäre Nutzungen

 

              Im Anschluss an den geplanten Verkehrsknoten Galgenbergstraße sollen sich entlang der Haupterschließungsstraße nicht störende technologieorientierte Gewerbebetriebe und Mischnutzungen ansiedeln. Dieser Teilbereich ist wegen seiner Nähe zum Hochschul-Campus besonders geeignet für einen Technologiepark mit Technologiezentrum. Es ist geplant, dieses Konzept („TechCampus“) in drei Schritten zu entwickeln:

 

·         Technologiezentrum, voraussichtlich in 2 Bauabschnitten. Dieses Projekt soll als Neubau unmittelbar an der Galgenbergstraße entstehen.

 

·         Dienstleistungsbereich mit einem bedarfsgerechten Anteil an Büro- und Laborflächen und kleineren Bereichen hochwertiger Fertigungsflächen. Für dieses Projekt stehen vorrangig die denkmalgeschützten Gebäude Nr. 02 -12 zur Verfügung, die – sofern sich ein entsprechender Investor findet – denkmalgerecht aus- und umgebaut werden sollen.

 

·         Zusätzlich sind Ansiedlungsflächen für Produktion, Forschung, Entwicklung und Dienstleistung geplant. Aus lärmtechnischen Gründen kommt dafür nur nichtstörendes Gewerbe in Frage.

 

Im unmittelbaren Umfeld des TechCampus sollen außerdem Erweiterungsmöglichkeiten für die Universität und die Hochschule für angewandte Wissenschaften eingeplant werden, die ggf. auch für die Ansiedlung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen geeignet wären.

 

Außerdem soll im Umfeld des denkmalgeschützten Wirtschaftsgebäudes Nr.17 ein Hotelstandort (mit Gastronomie und Tagungsräumen) eingeplant werden.

 

              Neubau einer Beruflichen Oberschule

 

Die Verwaltung hat für den Neubau einer Beruflichen Oberschule drei Standortalternativen untersucht und das Ergebnis in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr-, Umwelt- und Wohnungsfragen am 20.04.2010 vorgelegt. In dieser Bewertung hat sich der Standort Nibelungenkaserne deutlich gegen die Standortalternativen Daimlerstraße und Burgweinting durchgesetzt, so dass die Verwaltung beauftragt wurde, vorrangig in der Nibelungenkaserne einen Mikrostandort vorzuschlagen, an dem der langfristige Raumbedarf (53 dauernd anwesende Klassen, Zweifachturnhalle und angemessene Außensportflächen) realisiert werden kann.

 

Im südöstlichen Bereich des Plangebiets ist nun ein ca. 3 ha großes Grundstück für den Neubau dieser Beruflichen Oberschule (Zusammenführung von Fachoberschulen und Berufsoberschulen) mit dem längerfristigen Ziel einer einhäusigen Unterbringung eingeplant.

 

Vom Amt für Hochbau und Gebäudeservice wurde im März 2011 ein Vergabeverfahren für die Wettbewerbsbetreuung mit 3 erfahrenen Architekturbüros durchgeführt. Den Zuschlag für die Wettbewerbsbetreuung erhielt das Architekturbüro eisenreich.kummert.partner aus Regensburg. Es ist beabsichtigt, einen Nichtoffenen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) durchzuführen. Derzeit wird der Auslobungstext für das Wettbewerbsverfahren zur Veröffentlichung vorbereitet.

 

              Wohn- und Mischnutzungen

 

Im südlichen Teil des Plangebietes, angrenzend an die Wohnbebauung „Otto-Hahn-Straße“ und „Humboldtstraße“ sollen neue Wohnquartiere entstehen. Nach überschlägiger Schätzung sind dort ca. 700 Wohneinheiten, von denen mindestens 15 % als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten sind und etwa 200 Studentenwohnungen möglich.

 

Städtebauliches Ziel ist insbesondere die Vernetzung der bestehenden Wohnquartiere „Humboldtstraße“ und „Otto-Hahn-Straße“ mit dem neuen Plangebiet um diese aus ihrer bestehenden Insellage zu befreien, eine hohe urbane Qualität in räumlicher und gestalterischer Hinsicht durch Wettbewerbe zu sichern und unterschiedlichste Wohnformen (z.B. Studentenwohnungen, Betreutes Wohnen, generationsübergreifende Wohnkonzepte, Bauherrengemeinschaften, Wohnen mit Quartiersmanagement) zu schaffen. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich dabei an der umgebenden Wohnbebauung orientieren.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Verwaltung geeignete Schritte einleiten, um dieses neu entstehende Stadtquartier zum Modellprojekt für zukunftsfähige Wohn- und Arbeitsformen zu machen.

 

Freiflächenkonzept

 

Das Freiflächenkonzept sieht vor, die bereits bestehende Grünfläche zwischen der Bebauung an der Carl-Maria-von-Weber-Straße und der nördlichen Kasernengrenze planungsrechtlich zu sichern. Hier soll der im Osten bereits ausgebaute Grünzug „Burgunderring“ als stadtteilverbindende Spiel- und Freizeitachse ergänzt werden.

 

Die zentrale Parkanlage soll dem neuen Quartier wohnungsnahe Erholungsfläche und identitätsstiftende Mitte geben. Hier kann auch die Fußgänger- und Radwegebrücke zu den Campus-Anlagen der Universität und der Hochschule für angewandte Wissenschaften geschlagen werden, die insbesondere der autofreien Verbindung zwischen den dortigen Arbeitsplätzen und dem neuen Wohngebiet dient. Wichtiges Ziel der Planung ist die Schaffung eines attraktiven Grünflächenangebotes. Nicht nur für das Gebiet des Quartiers der ehemaligen Nibelungenkaserne, sondern auch für den südöstlichen Stadtbereich, in dem es in absehbarer Zukunft keine anderen Möglichkeiten geben wird, die Defizite in den öffentlichen Grünstrukturen auszugleichen. In den nächsten Jahren ist zudem wegen der geplanten Erweiterungen eine Reduzierung der Grünflächen auf dem Campus-Gelände zu erwarten (siehe hierzu Anlage 5).

 

Ferner sollen die bestehenden Grünstrukturen mit den neuen vernetzt und damit in den Grünflächen durchgängige Wegbeziehungen für Fußgänger und Radfahrer sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West Richtung, mit Anbindung an das Stadtzentrum, geschaffen werden. Die gliedernde Wirkung der qualitätsvollen Freiräume gewährleistet darüber hinaus ein verträgliches Nebeneinander differierender Nutzungen. Die besonders wertvollen Grünstrukturen liegen insbesondere im Südwesten und Süden, in den Übergangsbereichen zum Bestand an der Otto-Hahn-Straße und der Humboldtstraße. Es ist beabsichtigt, diese weitgehend zu erhalten. Der durch den Bebauungsplan verursachte Eingriff in den Naturhaushalt soll innerhalb der Grünflächen vollständig ausgeglichen werden. Damit dienen die Grünflächen nicht nur den Menschen als nutzbarer Erholungs- und Freiraum mit Qualität, sie erfüllen in den dafür vorgesehenen Teilbereichen zusätzlich die Funktion als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche.

 

7.              Umwelt- und Naturschutz / Ökologie

 

Für den Bebauungsplan ist gem. § 2 BauGB 2007 eine Umweltprüfung durchzuführen. Der hierfür zu erstellende Umweltbericht (§ 2a BauGB) wird ein gesonderter Bestandteil der Begründung und dient der Beschreibung und Bewertung sämtlicher erfassbarer Umweltbelange.

 

Erste Vorarbeiten dazu (Bestandserfassung) wurden bereits 2010 durchgeführt. Die Ergebnisse lassen erwarten, dass die gesetzlich geforderten Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage einer qualitätsvollen Grünplanung im Plangebiet erbracht werden können.

 

Die parallel dazu durchgeführte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) hat einen schützenswerten Bestand an Fledermäusen und eine artenreiche Vogelwelt festgestellt und empfohlen, den Höhlenbaumbestand in hohem Umfang zu erhalten oder - als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme - ersatzweise Fledermausüberwinterungskästen bzw. Nistkästen anzubringen.

 

Über den Umwelt- und Naturschutz hinaus sollen Ökologie und Energieeffizienz einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Planung erhalten. Beabsichtigt sind z.B.

 

·         Rückhaltung von Niederschlagswasser mittels Gründächern und ggf. oberflächlicher Versicherungsflächen,

·         Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität einschließlich eines Netzaufbaues und Installation von Ladestationen an öffentlichen Parkplätzen,

·         der Einsatz bzw. die Verwendung von Systemen zur umweltfreundlichen Energiegewinnung, Energieeinsparung (z.B. Wärmedämmung an Gebäuden) in Abstimmung mit Energieversorgern, Investoren bzw. Bauherrengemeinschaften.

 

8.              Denkmalschutz

 

Verschiedene Gebäude der Kasernenanlage und zwar der große Schlangenbau (Gebäude Nr. 01-12) und der kleine Schlangenbau (Gebäude Nr. 18-23), der Pavillonbau mit anschließendem Laubengang am ehem. Haupttor (Gebäude Nr.15), das Stabsgebäude (Nr.16) und das L-förmige Wirtschaftsgebäude Nr.17 (siehe Anlage 2, rot schraffiert dargestellte Gebäude) wurden mit Bescheid vom 29.04.2009 als Einzeldenkmal i.S.d. Art. 1 Abs. 2 DSchG in die Denkmalliste eingetragen.

 

Begründet wird die Denkmaleigenschaft nach den Ausführungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vor allem mit der historischen und städtebaulichen Bedeutung der erhaltenen Bauten der Kernanlage von 1941 als Zeugnisse einer aggressiven, kriegsorientierten Politik, mit der Einschränkung, dass es „letztendlich Normbauten mit einer gewissen Schubladen-Ästhetik sind, die durch einige qualitätsvolle bzw. historisierende Baudetails sowie ansprechende Gebäudegruppierungen etwas erhöht sind“.

 

Für die denkmalgeschützten Gebäude Nr.18 -23 (kleiner Schlangenbau), deren Baufeld für die Errichtung einer Beruflichen Oberschule vorgesehen ist, wurde am 17.11.2010 ein Abbruchantrag gestellt, dem die Untere Denkmalschutzbehörde mit Bescheid vom 17.03.2011 entsprochen hat.

 

Für die übrigen denkmalgeschützten Gebäude, die grundsätzlich nur für eine gewerbliche Nutzung in Frage kommen, soll im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nach einer geeigneten Nachfolgenutzung gesucht werden. Da allerdings sowohl die Grundstücksgröße zu den wirtschaftlich nutzbaren Gebäudeteilen als auch die tatsächlich nutzbaren Flächen zur Gesamtkubatur in einem unwirtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, bestehen im Hinblick auf die gewünschte gewerbliche Nachfolgenutzung erhebliche Unsicherheiten. Zu untersuchen ist auch der Umgang mit der vorhandenen Schadstoffbelastung in den Gebäuden.

 

9.              Vorbereitende Maßnahmen

 

              Baufeldfreimachung (Gebäudeabbrüche, Entsiegelung und Leitungsentfernung)

 

              Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 beschlossen, dass im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

·         alle nicht denkmalgeschützten Gebäude und etwaige unterirdische Anlagen abgebrochen,

·         die versiegelten Flächen entsiegelt und

·         alle unterirdischen Leitungen (veraltetes Nahwärmesystem, unterdimensionierte Kanäle, verbrauchte Wasser- und Stromleitungen) rückgebaut bzw. verfüllt

werden sollen, da das Erschließungssystem neu dimensioniert und neu aufgebaut werden muss.

 

Im Hinblick auf die gutachterlich bereits festgestellten Gebäudeschadstoffe bei einem großen Teil der vorhandenen Bausubstanz, sind – abgestimmt auf Abriss, Entkernung oder Sanierung – weitere Untersuchungen (Detailerkundungen) erforderlich.

 

 

              Altlasten (§ 2 Abs. 3 und 5 Bundesbodenschutzgesetz – BBodSchG)

 

              Hierzu liegen bereits verschiedene Gutachten vor, die im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen vom Staatlichen Bauamt Regensburg beauftragt worden sind. Dabei wurden zunächst sämtliche Nutzungseinrichtungen erfasst, die einen Verdacht auch mögliche Bodenverunreinigungen begründen. Insgesamt wurden im Kasernenareal 39 potenzielle Schadstoffeintragungsorte (sog. kontaminationsverdächtige Flächen, KVF) lokalisiert. Hiervon liegen 16 KVFs außerhalb und 23 innerhalb von bestehenden Gebäuden.

 

              Im Bereich von 10 KVFs wurden Schadstoffbelastungen des Bodens angetroffen, die einen weiteren Untersuchungsbedarf erfordern. Im Bereich der nachgewiesenen Bodenbelastungen besteht aber - unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Rahmenbedingungen – nur ein geringes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser. Darüber hinaus sind auf dem Kasernengelände lokale Belastungsnester vorhanden, welche z.T. noch abschließend abzugrenzen sind. Da es sich hier hauptsächlich um Anlagen handelt, welche ohnehin im Zuge der Umnutzung rückgebaut werden müssen (z.B. Abschmierrampen, Öllager, Abscheider, Wartungsgruben und Werkstätten), können diese Maßnahmen im Rahmen des Rückbaus und der Erdarbeiten abgegrenzt und anfallendes Erdreich nach abfallrechtlichen Kriterien ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

 

              Kriegsaltlasten

 

              Während die nachgewiesenen Altlasten i.S. des BBodSchG weitgehend bekannt und lokalisiert sind, stellen die Kriegseinwirkungen ein altlastenrisikoreicheres Potenzial dar. Durch seine Funktion als Flakkaserne und militärische Übungsfläche war das Gelände während des Krieges Ziel zahlreicher Luftangriffe. Insgesamt sind für 8 Angriffe Treffer im Bereich der Kasernenanlagen dokumentiert, welche entsprechende Schäden nach sich zogen. Aufgrund der Schriftquellen ist auf dem Kasernengelände mit Rückständen einer Vielzahl von Sprengbomben sowie Splitterbomben zu rechnen. Insgesamt wurden innerhalb der Liegenschaftsgrenze 11 Blindgängerverdachtspunkte und 60 Bombentrichter kartiert. Die Bombentrichter könnten, ebenso wie die Munitionsbunker und die zahlreich registrierten Gräben und Gruben (Löschteiche) auf dem Gelände als Entsorgungsstellen z.B. für Munition, Waffen und Bauschutt gedient haben.

 

              Archäologie

 

              Beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ist unter der Bodendenkmal-Nr. D-3-6938-0944 innerhalb des Kasernengeländes eine Verdachtsfläche kartiert. Dabei soll es sich um einen Friedhof unbestimmter Zeitstellung (wohl der Neuzeit) handeln. Im Rahmen der weiteren Bauleitplanung soll diese Verdachtsfläche sondiert und damit Klarheit geschaffen werden.

 

 

10.              Erforderlichkeit der Planung

 

Zur Umsetzung der genannten Planungsziele sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

11.              Weiteres Vorgehen

 

              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.102 „ehemalige Nibelungenkaserne“ wird parallel zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Als nächste Verfahrensschritte werden die Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.

 

              Die einzelnen Verfahrensschritte sollen so koordiniert werden, dass im Hinblick auf den dringenden Neubau der Beruflichen Oberschule (1.Bauabschnitt) zügig Baurecht bzw. Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB erreicht wird, um damit die Grundlage für die Planung und den Bau dieser Schule zu schaffen.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Für das Gebiet der ehemaligen Nibelungenkaserne ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) gemäß § 2 Abs.1 BauGB und § 1 Abs.8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs.3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 01.06.2011, im Original M. 1/10 000 (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.              Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.102 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 01.06.2011, im Original M. 1/5000 (Anlage 2), der Bestandteile dieses Beschlusses ist.

 

3.              Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Gewerbegebiete, Mischgebiete, Wohnbauflächen, eine Fläche für Gemeinbedarf Schule (Berufliche Oberschule) sowie Grünflächen dargestellt / festgesetzt werden. Die im Flächennutzungsplan bisher dargestellte „Fläche für Gemeinbedarf“ (ehemaliges Kasernenareal) entfällt ebenso wie die Hauptverkehrsstraße (Südspange) zwischen Galgenbergstraße und Unterislinger Weg.

 

4.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 01.06.2011 und das Nutzungskonzept zum Bebauungsplan Nr.102 vom 01.06.2011 (Anlage 3), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden als Planungsgrundlage beschlossen.

 

5.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

6.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

FNP

B-Plan Geltungsbereich und denkmalgeschützte Gebäude

Nutzungskonzept

Gestaltungskonzept (schematisch)

Parkanlagen und öffentliche Grünflächen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BP 102 Anlage 2 zum Aufstellungsbeschluss (317 KB)    
Anlage 3 2 BP 102 Anlage 3 zum Aufstellungsbeschluss (781 KB)    
Anlage 4 3 BP 102 Anlage 4 zum Aufstellungsbeschluss (1461 KB)    
Anlage 5 4 BP 102 Anlage 5 zum Aufstellungsbeschluss (4406 KB)    
Anlage 1 5 45 FNP Änderung Anlag 1 zum Aufstellungsbeschluss (335 KB)