Vorlage - VO/11/6595/SK3  

 
 
Betreff: Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Theater Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination a   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens „Theater Regensburg“ vom 29. April 1999 ist seit 1. September 1999 in Gestalt der Änderungssatzung vom 26. November 1999 in Kraft.

 

Seitdem hat sich aus der Praxis und durch Anregungen der örtlichen und überörtlichen Prüfungsorgane ein Anpassungsbedarf ergeben. Die redaktionellen und materiellen Änderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

Der Unternehmensgegenstand wird um das Velodrom und die neue Sparte Kinder- und Jugendtheater ergänzt.

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen basieren auf der Mustersatzung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.

 

In § 7 Absatz 7 wurde für bestimmte Fälle ein Weisungsrecht des Stadtrates gegenüber dem Verwaltungsrat aufgenommen. Die Möglichkeit, dies zu regeln, ist in der Gemeindordnung vorgesehen. Da die Stadt als Gewährträgerin jährlich Einlagen in der Größenordnung von 10 Mio. Euro in das Unternehmen leistet, sollten diese Rechte in der Satzung verankert werden.

 

Die Bayerische Gemeindeordnung sieht als Regelfall die gemeinsame Vertretung des Unternehmens durch den Vorstand vor. Abweichend davon kann in der Satzung eine andere Regelung getroffen werden. Damit das Kommunalunternehmen im Außenverhältnis stets handlungsfähig ist, sind die Mitglieder des Vorstands künftig alleinvertretungsberechtigt und können im Einzelfall ihnen zustehende Befugnisse auf Mitarbeiter übertragen. Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat eine(n) Verhinderungsvertreter(in) bestellen. Davon unberührt bleibt die Regelung im Innenverhältnis, wonach spezifische Geschäftsführungs­befugnisse gelten.

 

Klarstellend wird geregelt, dass der Verwaltungsrat einen designierten Intendanten mit Rechten ausstatten kann, die es ihm ermöglichen, im künstlerischen Bereich bereits vor seinem Amtsantritt rechtzeitig die erforderlichen Dispositionen (Neueinstellungen, Nichtverlängerungen etc.) zu treffen.

 

Angepasst wurden Wertgrenzen. Verwendet werden geschlechtsneutrale Bezeichnungen und durchgehend die nun gültige Währung Euro.

 

Der Verwaltungsrat des Kommmunalunternehmens „Theater Regensburg“ wurde in seiner Sitzung am 6. Mai 2011 über die in Aussicht genommenen Änderungen informiert.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erläßt die 2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Regensburg „Theater Regensburg“ laut beigefügtem Entwurf vom 6. Mai 2011, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Anlage 1: Entwurf 2. Änderungssatzung

Anlage 2: Satzungsentwurf (Synopse)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung Theatersatzung 11-05-11 final (34 KB)    
Anlage 2 2 Satzung Theater-Synopse-10-05-11-Anlage 2-SR final (74 KB)