Vorlage - VO/11/6607/66  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Obermünsterviertel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
29.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1.              Ausgangslage:

 

 

Vorbereitende Untersuchungen zum Obermünsterviertel

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 17. November 2009 beschlossen, für das Gebiet „Obermünsterviertel“ vorbereitende Untersuchungen nach §141 BauGB durchzuführen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 7. Dezember 2009.

 

Die vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 1) beinhalten die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände und daraus abgeleitet Vorschläge für die künftige Neuordnung des Gebietes (Rahmenplan mit Sanierungszielen: Stand: 29.06.2011).

 

Durch die Festsetzung eines Sanierungsgebietes wird die Grundlage geschaffen, um das Gebiet zu erhalten und fortzuentwickeln und das Ortsbild unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gegebenheiten zu gestalten.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat die Verwaltung die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach

§139 BauGB durchgeführt.

 

 

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

 

Entsprechend dem Beschluss vom 17. November 2009 hat die Verwaltung außerdem für das Gebiet „Obermünsterviertel“ die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Regierung der Oberpfalz beantragt, die Bewilligung liegt bisher noch nicht vor.

 

Ziel dieses Programms ist es:

 

§            beispielhafte Ideen zur Standortstärkung zu entwickeln und insbesondere private Aktivitäten und Investitionen anzustoßen (z.B. durch den Einsatz kooperativer Verfahren wie die Inanspruchnahme von unabhängiger Moderation)

§            die Nutzungsvielfalt, Vitalität und Identifikation zu stärken

§            dem Gebäudeleerstand entgegenzuwirken und mögliche Leerstände zu beseitigen

§            die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.

 

Am 8. April 2011 wurde das Quartiersbüro „Obermünsterviertel“ in der Obermünsterstraße 12 eröffnet. Bis auf weiteres ist dort die Quartiersmanagerin an zwei Nachmittagen in der Woche für die Fragen, Belange und Ideen aus und zum Obermünsterviertel anwesend.

Darüber hinaus findet einmal wöchentlich ein Stammtisch im Diözesanzentrum statt.

 

 

2.              Untersuchungsgebiet „Obermünsterviertel“

 

 

Umgriff

 

Das Untersuchungsgebiet „Obermünsterviertel“ wird im Süden durch den St.-Peters-Weg, im Norden durch den Neupfarrplatz bzw. St.-Kassians-Platz, im Westen durch die Obere Bachgasse bzw. An der Hülling und im Osten durch die Fröhliche-Türken-Straße eingegrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 7,37 ha.

 

 

 

 

Vorgehensweise

 

Die städtebauliche Situation in diesem Gebiet wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen detailliert erhoben und analysiert. Dazu wurden verschiedene Quellen, z.B. die Denkmalschutzerhebungen (Baualterspläne, Regensburger Denkmalliste) oder die Informationen aus den städtischen Dienststellen zusammengeführt und ausgewertet.

 

Es fanden mehrere Informationsveranstaltungen für alle Eigentümer, Anwohner, Einzelhändler und alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger statt.

 

Bei der ersten Informationsveranstaltung am 14. Januar 2010 wurde über den Verfahrensablauf zur Festlegung von Sanierungsgebieten im Allgemeinen, den Verfahrensstand des möglichen Sanierungsgebietes „Obermünsterviertel“, die weiteren Verfahrensschritte und über die Inhalte des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie über die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes zum Neubau Parkhaus St.-Peters-Weg mit dem Ideenteil zur Gestaltung der angrenzenden Straßen und Plätzen berichtet.

 

Am 22. Juli 2010 führte die Stadt Regensburg, begleitet von dem dafür beauftragten Büro Identität & Image, Stadtteilspaziergänge durch das Gebiet „Obermünsterviertel“ durch. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Stadtviertel aus anderen Blickwinkeln betrachten und wurden zusätzlich vor Ort an signifikanten Punkten über aktuelle Planungen und Aktionen informiert. Anschließend wurden Wünsche, Ideen und Anregungen, die sich aus den Führungen entwickelten, bei einem Ergebnisworkshop von den Bürgerinnen und Bürgern abgefragt und nach Themenpunkten gelistet und diskutiert.

 

In einer Veranstaltung am 22. November 2010 wurde der erarbeitete Rahmenplan zum Obermünsterviertel im Entwurf (Stand: 18.11.2010) vorgestellt. Darin wurden die Sanierungsziele des möglichen Sanierungsgebietes „Obermünsterviertel“ beschrieben.

 

 

Er beinhaltet:

 

§            die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes zum Neubau Parkhaus St.-Peters-Weg mit dem Ideenteil zur Gestaltung der angrenzenden Straßen und Plätze

§            die Einarbeitung der bis dahin eingegangenen und abgewogenen Ideen sowie Anregungen bei den vorherigen  Bürgerbeteiligungen

§            die eingegangenen Anregungen der beteiligten städtischen Fachstellen und Träger öffentlicher Belange.

 

Das Büro Identität & Image informierte außerdem über das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und zeigte die Möglichkeiten eines Projektfonds auf. Zusätzlich stellte

der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft IG InteresSAND aus Bamberg ein bereits erfolgreich umgesetztes Quartiersprojekt vor.

 

Auf der Grundlage der Bestandsuntersuchungen wurde zunächst ein Entwurf erarbeitet, der nach Abstimmung mit den städtischen Dienststellen und den Trägern öffentlicher Belange unter Einbindung der Ideen und Anregungen der betroffenen Bürger während der verschiedenen Bürgerbeteiligungen, Workshops und Stadtbegehungen überarbeitet wurde und in Sanierungsziele und in einen konkreten Rahmenplan (Stand: 29.06.2011) mündete.

 

 

3.              Sanierungsgebiet

 

 

Abgrenzung des Sanierungsgebietes

 

Nach Abwägung der Anregungen und Bedenken der Betroffenen ergibt sich die Umgrenzung des Sanierungsgebietes gemäß Anlage 2 (Stand: 29.06.2011, Satzung förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Obermünsterviertel“). Dementsprechend wurde das Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ im Umgriff gegenüber dem ursprünglichen Untersuchungsgebiet auf eine Fläche von 6,27 ha vermindert.

 

Das „Obermünsterviertel“ wird im Wesentlichen im Norden durch den Neupfarrplatz, im Süden von der südlichen Straßengrenze des St.-Peters-Wegs, im Osten durch die Fröhlichen-Türken-Straße bzw. den St.-Kassians-Platz und die Viereimergasse, im Westen durch die Obere Bachgasse sowie durch die Anwesen Obermünsterplatz 7 und St.-Peters-Weg 11 umgrenzt.

 

 

Sozialplan

 

Gem. § 180 Abs. 1 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) soll die Gemeinde bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, die sich voraussichtlich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen auswirken, Vorstellungen entwickeln und mit den Betroffenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen vermieden oder gemildert werden können. Zusätzlich zu den §§ 180 ff BauGB gelten die Grundsätze für das Sozialplanverfahren, die der Stadtrat in der Sitzung vom 31.03.1977 verabschiedet hat.

 

Zur sozialen Lage im Obermünsterviertel wurden detaillierte quantitative Untersuchungen durchgeführt. Das „Obermünsterviertel“ ist ein Gebiet im Wandel, sowohl die Geschäfts- als auch die Bevölkerungsstruktur hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verändert. Eine besondere soziale Belastung ist nicht erkennbar. Dagegen gibt es noch nicht ausgeschöpfte Potenziale in der Entwicklung als Geschäftsviertel, in der Verbesserung des Images und im Zusammenleben der Bewohner.

 

Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 werden die Richtlinien für das Sozialplanverfahren im zukünftigen Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ umgesetzt.

 

 

Zeitplan und Kosten

 

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten zu den bestehenden Sanierungsgebieten kann davon ausgegangen werden, dass die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes „Obermünsterviertel“ bis zum Jahre 2026 erreicht sein werden.

 

Die Kosten der Sanierung werden auf 12,6 Mio € geschätzt. Des Weiteren sind, um die Kosten für Ordnungsmaßnahmen nachvollziehen zu können, im städtebaulichen Rahmenplan denkbare Ordnungsmaßnahmen (Abbrüche) unverbindlich dargestellt.

 

 

Durchführung im vereinfachten Verfahren

 

Im zukünftigen Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“

 

§            sind die vorgesehenen Maßnahmen verstärkt im öffentlichen Bereich

§            sind die städtebaulichen Missstände innerhalb des Sanierungsgebietes gestreut

§            sollen einzelne durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen ausschließlich auf freiwilliger Basis und durch Anreiz-Förderungen erfolgen können

§            ist eine erhebliche Auswirkung bzw. Wertsteigerung der Bodenpreise durch die Sanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten, da vor allem Bestandspflege (Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung) betrieben wird. 

 

Das Sanierungsgebiet wird aus den genannten Gründen im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt, deshalb ist die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 bis 156a BauGB auszuschließen.

 

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung.

 

Demnach ist insbesondere für folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge eine Genehmigung durch die Stadt Regensburg erforderlich:

 

§            alle Vorhaben gem. § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen).

§            wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt/ der Stadtrat beschließt,

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt/ der Stadtrat beschließt,

 

1.      die vorbereitenden Untersuchungen „Obermünsterviertel“ (Anlage 1) mit städtebaulichem Rahmenplan (Stand: 29.06.2011) zu billigen

 

2.      die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Obermünsterviertel“ gemäß 142 BauGB zu erlassen. Diese Satzung entspricht dem in der Anlage 2 dargestellten Entwurf vom 29.06.2011, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist

 

3.      die Verwaltung zu beauftragen, diese Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 vorbereitende Untersuchungen „Obermünsterviertel“ mit städtebaulichen Rahmenplan (Stand: 29.06.2011)

 

1 Satzung zum Sanierungsgebiet „Obermünsterviertel“ mit Lageplan Umgriff (Stand: 29.06.2011)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung für Sanierungsgebiet "Obermünsterviertel" (Entwurf) (610 KB)    
Anlage 2 2 VU Obermünsterviertel Endversion (12570 KB)