Sachverhalt:
In den Stadtteilen Reinhausen und Weichs besteht dringender Bedarf an zusätzlichen Krabbelstuben- und Kindergartenplätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von null Jahren bis zur Einschulung (siehe Bedarfsplan zur Betreuung von unter Dreijährigen und von Kindergartenkindern 2011 – Stadtratsbeschluss vom 14. April 2011).
Es wurde daher im Bebauungsplan Nummer 111 Holzgartenstraße – Süd ein Kinderhaus mit zwei Krabbelgruppen (24 Plätze) für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren und zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung eingeplant.
Die Einrichtung soll auf dem im Umlegungsverfahren gebildeten und der Stadt Regensburg – Liegenschaftsamt – zugeteiltem Grundstück Flurnummer 185/20 Gemarkung Reinhausen mit einer Grundstücksfläche von 3 431 m² errichtet werden (siehe Lageplan).
Auf dem Grundstück ist im Bebauungsplan ein zweigeschossig nutzbarer Bauraum mit einer Grundfläche von 1 560 m² ausgewiesen. Hieraus errechnet sich eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9.
Die Bau- und Einrichtungskosten werden auf circa 2 220 000,00 Euro geschätzt (Baukosten 2 000 000,00 Euro, Einrichtungskosten 220 000,00 Euro).
Die Maßnahme ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 unter UA 4641/02 als städtische Maßnahme eingestellt.
Die Maßnahme war im gültigen Investitionsprogramm 2010 bis 2014 unter UA 4648/06 bereits als Investitionszuschussmaßnahme enthalten.
Die Planungen sollen noch im Jahr 2011 erfolgen. Baubeginn ist für Frühjahr 2012 und Fertigstellung für 2013 geplant.
Der Planungsauftrag wurde am 15. April 2011 erteilt. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Im Bebauungsplangebiet Holzgartenstraße wird ein Kinderhaus mit zwei Krabbelgruppen (24 Plätze) und zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) errichtet.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Anlagen: 1x Lageplan
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