Vorlage - VO/11/6658/65  

 
 
Betreff: Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der Bundesstraße B 8 bei Winzer in Fahrtrichtung Ost aus Gründen der Verkehrssicherheit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
29.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Anlass:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 19.10.2010 zur Verbesserung des Radwegenetzes die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges entlang des nördlichen Donauufers und der B 8 bei Winzer auf einer Länge von knapp einem Kilometer beschlossen. Auf den Maßnahmenbeschluss und die zugehörige Berichtsvorlage VO/10/5864/65 wird verwiesen. Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung.

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg ist unselbständiger Bestandteil der Bundesstraße B 8. Grundsätzlich sind bei Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahmen von Straßen die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) zu beachten.

 

Weiterhin wurde im Rahmen des Arbeitsausschusses des Regensburger Beirates für Menschen mit Behinderung vom 13.04.2011 dessen zuwendungsrechtlich erforderliche Stellungnahme zu der Radwegeverbesserungsmaßnahme eingeholt. Dessen grundsätzliches Einverständnis zum Vorhaben wurde mit der zusätzlichen Anregung versehen, „mittelfristig zur Straßenseite eine Absicherung in Form einer Begrenzung als verkehrssichere Schutzfunktion zu schaffen.“ Damit könnte wohl das Sicherheitsgefühl der Fußgänger und Radfahrer angesichts der schneller fahrenden Kraftfahrzeuge erhöht und das Risiko, dass Fußgänger oder Radfahrer versehentlich auf die Straße fallen oder geraten, vermieden werden.

 

Das Vorgenannte gab den Anlass, die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße im Hinblick auf die Verkehrssicherheit detaillierter zu prüfen und die Erfordernis, die Art und den Umfang von Schutzmaßnahmen festzulegen.


Prüfung:

 

Unfallgeschehen:

 

Da die Unfallsituation bzw. die Unfallfolgen der letzen Jahren auf der Bundesstraße B 8 bei Winzer als unauffällig zu bezeichnen ist, sind diesbezüglich keine verkehrliche Beschränkungen oder baulichen Schutzmaßnahmen (Schutzplanken o.dgl.) veranlasst.

 

Schutzplanken:

 

Gemäß der RPS 2009 würde jedoch bei der auf der B 8 derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h das vorhandene Geländer alleine keinen ausreichenden Schutz bieten, um von der Straße abkommenden Fahrzeuge vor einem Sturz von der Stützmauer in die Donau zu bewahren. Es müsste zusätzlich eine Schutzeinrichtung auf der Fläche des Geh- und Radweges zur Fahrbahn hin hergestellt werden. Dafür kämen entweder Stahlschutzplanken mit einer hohen Aufhaltewirkung oder Betonschutzwände in Frage. Damit wäre auch der Anregung des Arbeitsausschusses für Menschen mit Behinderung entsprochen.

 

Jedoch sind Schutzeinrichtungen mit Nachteilen verbunden, z.B. würde sich die nutzbare Wegebreite von knapp 4 auf rd. 3,25 m verringern. Erheblich wären aber vor allem die damit verbundenen Herstellkosten für das rund 1 Kilometer lange Schutzsystem in Höhe von rd. 200.000 € brutto.

 

Geschwindigkeitsbeschränkung:

 

Alternativ dazu wurde eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h geprüft. Dann würden als Absturzsicherung am äußeren Fahrbahnrand gemäß RPS 2009 ein 15 bis 20 cm hoher Schrammbord und ein Geländer mit Stahlseil im Handlauf genügen. Letzteres ist im Zuge der Radwegeverbesserungsmaßnahme hergestellt worden. Baulich ist der äußere Fahrbahnrand der B 8 zur Donau hin mit einem 10 cm hohen Bordstein abgegrenzt. Zudem ist am äußeren Gehwegrand ein rd. 25 cm hoher Betonsockel vorhanden, auf dem das Geländer montiert ist. Die baulichen Gegebenheiten entsprechen daher bei 50 km/h mindestens den Anforderungen der Richtlinie, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

 

Eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf innerörtliche Verhältnisse neben dem gemeinsamen Geh- und Radweg würde auch dem Bedürfnis des Arbeitsausschusses des Beirats für Menschen mit Behinderungen nach mehr Verkehrssicherheit entsprechen. Bei einer auf 50 km/h abgesenkten zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird das Sicherheitsniveau auch ohne zusätzliche bauliche Schutzmaßnahmen verbessert.

 

Es ist weiterhin vertretbar, die Geschwindigkeit nur auf der donauseitigen und stadteinwärtigen Richtungsfahrbahn auf 50 km/h zu reduzieren. Nur diese Fahrbahn grenzt unmittelbar an dem auch gegen die Fahrtrichtung befahrenen gemeinsamen Geh- und Radweg an und liegt der Absturzgefahrenstelle am nächsten. Die stadtauswärts führende Richtungsfahrbahn befindet sich dagegen gut 9 Meter weiter entfernt und ist zusätzlich durch einen baulichen Mittelstreifen von den Gefahrenstellen getrennt. Bei den stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmern würde dadurch auch die Akzeptanz einer weiteren Geschwindigkeitsregelung eingeschränkt sein. Es ist daher gerechtfertigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der nördlichen und stadtauswärtigen Richtungsfahrbahn bei 60 km/h zu belassen.


Ergebnis:

 

Um die Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße B 8 bei Winzer zwischen den Einmündungen der Nürnberger Straße und der Maximilian-Aschenauer-Straße entlang des gemeinsamen Geh- und Radweges und der Ufermauer zu verbessern, wird nach Abwägung aller entscheidungserheblichen Belange die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der stadteinwärts führenden Richtungsfahrbahn (Fahrtrichtung Osten) angeordnet. Der Bereich der Anordnung beginnt bei ca. Str.-km 3,630 und endet an der bestehenden Ortstafel bei ca. Str.-km 2,900 und ist in der Anlage dargestellt.

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf der Bundesstraße B 8 in Fahrtrichtung Ost (stadteinwärts) zwischen den Einmündungen der Alten Nürnberger Straße und der Maximilian-Aschenauer-Straße angeordnet.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Lageplan – vom 25.05.2011 – unmaßstäblich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B8_Winzer_Beschluss_50kmh_Anlage_110525 - BV-11-6658-65 Fruth (851 KB)