Vorlage - VO/11/6680/53  

 
 
Betreff: Städtische Sportanlagen;
Richtlinien für die Überlassung an sonstige Nutzer und die Erhebung von Nutzungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Sportamt   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
12.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Sachverhalt:             

 

Die städtischen Sportanlagen werden außerhalb der Eigennutzung, insbesondere durch die Schulen, auch Nutzern außerhalb der Stadtverwaltung überlassen. Die überwiegende Nutzung erfolgt hier durch die gemeinnützigen Sportvereine. Die Konditionen einer Nutzung sind in den Sportförderungsrichtlinien geregelt.

 

Darüber hinaus werden die Sportstätten auch sonstigen Nutzern für sportliche Zwecke, aber auch für außersportliche Nutzungen überlassen. Hierfür werden die Nutzungsentgelte bisher teilweise in den Sportförderungsrichtlinien, teilweise in einer eigenen Regelung durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt.

 

Im Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes vom 22.03.2011 wurde angeregt, diese Nutzungsentgelte in einer eigenen Gebührenordnung zu erfassen.

 

Weiterhin wurde beanstandet, dass die Nutzungsentgelte für die Überlassung der Sporthalle am Oberen Wöhrd / RT-Halle teilweise individuell berechnet und entsprechend dem Veranstaltungstypus und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nutzers festgesetzt wurden. Dies sollte in der Gebührenordnung entsprechend festgelegt sein.

 

Hier findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Veranstaltungen statt. Nach den Erfahrungen einer 14-jährigen Betriebsführung ist es unumgänglich, das Nutzungsentgelt - in einem vorgegebenen Rahmen - individuell zu berechnen. Mit der Einführung eines Rahmensatzes kann der gesellschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Interesse der Veranstaltung sowie dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters Rechnung getragen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer nach den in der Anlage beigefügten Richtlinien zu beschließen.

 

 

Anlage: Richtlinien

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien der Stadt Regensburg für die Überlassung von städtischen Sportanlagen an sonstige Nutzer werden in der Fassung vom 01. Juli 2011 beschlossen.

Die Richtlinien treten am 01.09.2011 in Kraft.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien für Nutzung Sportanlagen (62 KB)