Vorlage - VO/11/6689/55  

 
 
Betreff: Weiterführung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit
Kontaktstelle für Jugend und Arbeit mit Kompetenzagentur
ESF 2007-2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

In der Arbeitsagentur Regensburg sind derzeit (April 2011) 718 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet, davon sind 142 unter 20 Jahre. Die Arbeitslosigkeit hat sich im April um 1.518 auf 8.682 verringert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 3.145 Arbeitslose weniger. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im April 2,9 %; vor einem Jahr hatte sie sich auf 4,1 % belaufen. 

 

Die Zahlen geben zwar rein rechnerisch eine Entspannung an, jedoch muss dabei berück-sichtigt werden, dass die Arbeitsagentur nur die tatsächlich gemeldeten Arbeitslosen auf nimmt. Jugendliche und junge Menschen unserer Zielgruppe gehen oft zu spät oder gar nicht zur Arbeitsverwaltung und besuchen oft erst eine berufsvorbereitende Maßnahme.

 

Mittel- und langfristig wird es auch eine Entlastung aus demographischen Gründen geben. So können jetzt schon Jugendliche mit schlechten schulischen Qualifikationen, eher eine Ausbildungsstelle finden, als dies noch vor 2 Jahren möglich war. So konnten in der Kompetenzagentur, einer Beratungsstelle zwischen Schule und Beruf, schneller die Jugendlichen in Ausbildung vermittelt werden. Jedoch zeigen die Jugendlichen, die nicht vermittelt werden können oft psychischen Auffälligkeiten. Aus unserer Sicht werden die Ausbildungsabbrüche steigen, da gerade Handwerksbetriebe jetzt auch Jugendliche  mit Problemlagen nehmen, was zur Folge hat, dass sie mit der Ausbildung überfordert sein werden.

 

Die berufliche Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von besonders benachteiligten und beeinträchtigten erwerbsfähigen jungen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese jungen Menschen brauchen passgenaue Hilfen anhand von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, um sie nachhaltig in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus diesem Grund führt die Stadt Regensburg seit 20 Jahren federführend durch das Amt für kommunale Jugendarbeit Maßnahmen und Projekte nach § 13 SGB VIII durch.

 

Die Kooperationspartner sind sich einig, dass aufgrund der besonderen sozialen Situation der Projekteilnehmer/innen nur durch einen übergreifenden Ansatz das Ziel der Integration in den regulären Arbeitmarkt erreicht werden kann. Dazu wirken alle Kooperationspartner bei der weiteren konzeptionellen Umsetzung und Entwicklung der Projekte mit.

 

Die Problematik der Zielgruppe Jugendlicher besteht nicht nur darin, einen passenden Arbeitsplatz zu finden, da sie vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auf Grund ihrer Voraussetzungen nicht aufgenommen werden, sondern oft noch nicht einmal den Weg beispielsweise zur Arbeitsagentur finden. Darüber hinaus gibt es immer noch einen Anteil sogenannter Altbewerber für den Ausbildungsmarkt.

 

Für den schwächsten Teil dieser Zielgruppe ist bereits der Übergang in eine Vollzeitmaß-nahme der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ein schwieriger Schritt, dem sie häufig nicht gewachsen sind. Dies führt zum Abbruch von Maßnahmen und Ausbildungen.

 

Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Alter zwischen 18 – 24 Jahre, die arbeitslos sind und von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen bzw. bedroht sind. Sie sind mehr oder minder durch ihre individuelle Perspektivlosigkeit gekennzeichnet. Weitere typische Merkmale sind

 

·      die häufig durchschnittliche bis weit unterdurchschnittliche Schulbildung

·      Jugendliche mit komplexen psychischen Problemen

·      mangelndes Sozialverhalten im Vergleich zu Gleichaltrigen

·      der oft fehlende Kontakt zu Eltern meist “aufgelöster” Familien

·      Herkunftsfamilien in denen oft Gewalt und Alkoholmissbrauch vorherrschen

·      die eigene Suchtabhängigkeit und Drogenprobleme

·      die Unfähigkeit, kontinuierliche Ziele, Aufgaben und Pflichten in den verschiedenen Lebensbereichen zu verfolgen

·      das häufig destruktive und partiell aggressive Handeln sich selbst und dem Umfeld gegenüber

·      die zerstörte Fähigkeit, emotionale Beziehungen einzugehen und zu erhalten bis hin zur sozialer Ausgrenzung

·      ausländische Jugendliche und junge Aussiedler mit kulturellen Integrationsproblemen

·      Jugendliche mit Schuldenproblematik

·      straffällige Jugendliche

 

Neben den existierenden Beratungssystemen durch das Arbeitsamt, das Jobcenter Regensburg-Stadt und den Angeboten verschiedener Bildungsträger ist ein ergänzendes System der berufsbezogenen Jugendhilfe weiterhin dringend notwendig.

 

Sozial benachteiligte junge Menschen brauchen passgenaue Hilfen anhand von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten, um sie nachhaltig in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel ist es, für die Jugendlichen eine Ausbildungsstelle zu finden und die Ausbildung letztendlich erfolgreich zu beenden.

 

 

Projekte „Beschäftigen-Qualifizieren-Ausbilden“ und „Holzwerkstatt und Lernen“

 

Die Stadt Regensburg unterhält hierzu die Einrichtung „Kontaktstelle für Jugend und Arbeit“. Diese bietet Hilfen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in den Projekten „Beschäftigen-Qualifizieren-Ausbilden“ und „Holzwerkstatt und Lernen“ an. Diese Projekte bieten eine modulare Ausgestaltung für insgesamt 21 Teilnehmerplätze.  Davon sollen 17 Plätze mit Qualifizierungs- und Beschäftigungsinhalten (ABM) sowie 4 Plätze für eine Ausbildung im Schreinerhandwerk angeboten werden.

 

Die Arbeitsschwerpunkte liegen bei:

·        beruflicher und sozialer Integration für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen

·        Hilfen zur Erlangung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und individueller Förderung der beruflichen Vorbereitung, Aus- und Weiterbildung

·        Interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

·        Organisation und Netzwerkarbeit sowie konzeptionelle Weiterentwicklung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für den regionalen Raum

·        Ausbildung zum Schreinergesellen

 

Den sozialpädagogischen Fachkräften obliegt die Organisation und Durchführung des Projektes „Beschäftigen-Qualifizieren-Ausbilden“. Das heißt im Einzelnen die Konzeption und Organisation der Bildungsangebote, die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der jungen Erwachsenen, das Angebot der Einzelfallhilfe in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen, die Krisenintervention, die Berufsorientierung und das Einleiten der beruflichen Integration in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und den Betrieben vor Ort. Darüber hinaus wird von den sozialpädagogischen Fachkräften die Einstellung und Beratung der Bewerber, die Akquirierung neuer Einsatzstellen und die Betreuung aktueller Einsatzstellen für das Projekt durchgeführt.

 

Die Jugendlichen aus dem Stadt- und dem Landkreis Regensburg werden in städtischen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen (Träger der freien Wohlfahrtpflege) in der Regel in Vollzeit  eingesetzt. Bei besonderen und/oder schwierigen Problemlagen der jungen Erwachsenen (z. B. alleinerziehende junge Frauen, psychische Erkrankungen) werden die wöchentlichen Arbeitsstunden zeitweise oder dauerhaft nach unten angepasst und im Arbeitsvertrag geregelt.

 

In der Holzwerkstatt werden praktische Grundkenntnisse des Möbelschreiners vermittelt. Außerdem wird daran gearbeitet, dass die jungen Erwachsenen, die in der Holzwerkstatt eingesetzt werden, deutlich ihre Schulkenntnisse in den Fächern Mathematik und Deutsch verbessern. Die Holzwerkstatt hat das Ziel der  konkreten Ausbildung zu Schreinergesellen. Hauptziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Holzwerkstatt bietet Platz für vier Auszubildende und einen Platz für Arbeitserprobung für mögliche Auszubildende.

 

Die Jugendlichen werden von den Fachkräften der Kontaktstelle umfassend sozialpädagogisch betreut. Zusätzlich bieten die Sozialpädagogen der Kontaktstelle auch den Anleitern eine professionelle Begleitung und eine jährliche Schulung.

Zudem schreibt das Gütesiegel der LAG JSA einen Betreuungsschlüssel beim Vorschaltprojekt „Beschäftigen-Qualifizieren-Ausbilden“ von 1:10 bei einer sozial-pädagogischen Vollzeitstelle vor. Insgesamt werden 77 Stunden für die Arbeit mit den Jugendlichen und Koordination des Projektes verwendet. Die Stunden sind unterschiedlich auf verschiedene Mitarbeiter/innen aufgeteilt.

 

Das Entgelt für die Mitarbeiter (Anleiter, etc.) in den Einsatzstellen trägt der jeweilige Arbeitgeber. Das Entgelt der Jugendlichen wird durch die Stadt Regensburg vorfinanziert und von Agentur für Arbeit im Rahmen SGB III anteilig erstattet.

 

Für die Durchführung des Projektes „Beschäftigen-Qualifizieren-Ausbilden“ stehen folgende Personalstellen zur Verfügung:

·        4 hauptamtliche Dipl. Sozialpädagogen - Stellen mit insgesamt 77 Wochenstunden

·        Verwaltungspersonal mit insgesamt 6 Wochenstunden

·        Honorarkräfte für spezielle Angebote

 

Für die Durchführung des Projektes „Holzwerkstatt und Lernen“ stehen folgende Personalstellen zur Verfügung:

·        1 hauptamtlicher Dipl. Sozialpädagogen - Stelle mit 7,8 Wochenstunden (entspricht 1,95 Std./ Beratungsanteil/pro Woche/pro Jugendlichen laut Zertifizierung)

·        1 hauptamtlicher Schreinermeister in Vollzeit

·        Verwaltungspersonal mit insgesamt 1 Wochenstunde

·        Honorarkräfte für spezielle Angebote

 

Darüber hinaus wird die Einstellung und Beratung der Bewerber sowie die Betreuung der in der „Holzwerkstatt und Lernen“ beschäftigten Teilnehmer/innen durchgeführt. Die Ausbildung wird für Jugendliche aus dem Stadt- und Landkreis Regensburg, dieses Angebot ist bisher einzigartig. Die dafür notwendigen Räumlichkeiten und Ausstattung für das Projekt befinden sich in den Räumen in der Ostengasse 29.

 

Beide Projekte werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, aus Komplementärmittel des Freistaates Bayern, aus kommunalen Mitteln des Landkreises und der Stadt Regensburg finanziert (näheres – siehe Anlage Finanzübersicht). 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekte „AGH“ und „AGH-Graffiti“

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – Zusatzjobs nach § 16 d Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

mit Teilnehmerkontingent von 12 Teilnehmerplätzen und

mit Teilnehmerkontingent von  4 Teilnehmerplätzen

 

Zu der Zielgruppe gehören sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Volljährige und junge Menschen von 18  bis 25 Jahre (in Ausnahmefällen auch 17 jährige, berufschulpflichtige Jugendliche nur nach Absprache bzw. bei Befreiung von der Berufsschulpflicht).

 

Die Kontaktstelle für Jugend und Arbeit bietet den Jugendlichen / jungen Erwachsenen ein integriertes Gesamtpaket aus sozialpädagogisch orientierten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratung, Betreuung, Bildung und bedarfsgerechten Stützmaßnahmen. Die Jugendlichen arbeiten in verschiedenen Einsatzstellen der Stadt Regensburg, bei Wohlfahrtsverbänden oder anderen Trägern von gemeinnütziger Arbeit. Der Qualifizierungsanteil setzt sich aus Bildungsmodulen, EDV Qualifizierung und einer berufsbezogenen Qualifizierung direkt in der Einsatzstelle zusammen. Die Jugendlichen sind mind. 21 Stunden bis maximal 30 Stunden wöchentlich bei der Stadt Regensburg oder anderen gemeinnützigen Trägern in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt.

 

Stark auffällig ist weiterhin die Tatsache, dass fast alle Teilnehmer psychische Auffälligkeiten aufweisen bzw. mehr oder minder schwer psychisch erkrankt sind. Arbeit in der Arbeitsgelegenheit bzw. auch die Reintegration in den Arbeitsmarkt stehen nicht mehr an erster Stelle. Die psychische Stabilisierung bzw. überhaupt das Feststellen und Diagnostizieren der Auffälligkeiten ist vorrangig. Dabei hat sich unser neu eingeführtes Angebot der psychologischen Beratung in den vergangenen Monaten sehr gut bewährt.  Dieses Angebot ist mit 2 Terminen wöchentlich ausgelastet und wird optimal angenommen.

 

Der schnelle Zugang und die individuelle psychologische Beratung werden von den Teilnehmer/innen als sehr positiv angesehen. Diese Neuerung hat sich schon jetzt als Grundpfeiler  der Arbeit in der Kontaktstelle für Jugend und Arbeit etabliert. Durch diese psychologische Beratung und eine ausgesprochen individuelle Betreuung im Rahmen unserer Einzelfallhilfe konnten Abbrüche der Maßnahme nahezu vollständig vermieden werden.

 

Für die Durchführung der Projekte „AGH“ und „AGH-Graffiti“ stehen derzeit folgende Personalstellen zur Verfügung:

·        3 hauptamtliche Dipl. Sozialpädagogen – Stellen mit 51 Wochenstunden

·        1 Anleiter für die Werkstatt im Graffiti-Projekt mit 25 Wochenstunden

·        Honorarkräfte für spezielle Angebote

 

Oberstes Ziel aller Projekte ist die Vermittlung der/des Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt, um ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Auf den Weg dorthin sollen sie sich anhand von verschiedenen Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Ausbildungsmodulen, die ihnen innerhalb des Projektes angeboten werden, individuell beruflich qualifizieren. Hierzu erhalten sie:

 

·      berufliche Orientierung und berufliche Findung, Überprüfung und Festigung der Berufswahlentscheidung;

·      fachspezifische theoretische Qualifizierung: orientiert an den individuellen Berufs- und Ausbildungswünschen der Teilnehmer wird die Teilnahme an internen und externen Fortbildungskursen ermöglicht;

·      allgemeine theoretische Qualifizierung: durch maßnahmeinterne Schulungen werden die Kenntnisse unserer Teilnehmer in verschiedenen Schulfächern (Deutsch, Mathe, EDV, etc.) verbessert oder vertieft;

·      Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Entwicklung der Persönlichkeit, Eigenmotivation usw. durch maßnahmeinterne Seminare;

·      bei Bedarf Unterstützung/Nachhilfe in Schulfächer die zur Erreichung des Hauptschulabschlusses, Qualifizierenden Hauptsschulabschlusses oder der Mittleren Reife führen

·      Vermittlung an weiterführende Schulen (z.B. Kinderpflegeschule)

·      individuelles Bewerbungscoaching

·      praktische Qualifizierung in passgenauen Einsatzstellen

 

Beide Projekte werden aus dem SGB II und aus kommunalen Mitteln der Stadt Regensburg finanziert (näheres – siehe Anlage Finanzübersicht). 

 

Kompetenzagentur

 

Das Amt für kommunale Jugendarbeit führte seit dem 1. September 2003 die Kompetenzagentur als Institution der Beratung und der Organisation von Integrations- und Qualifizierungsverläufen Jugendlicher durch. Diese Einrichtung wird derzeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, aus Bundesmitteln des SGB II und SGB III sowie aus Eigenmitteln der Stadt Regensburg finanziert.

 

Die Kompetenzagentur hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in den Kooperationsschulen der

Mittelschulen St. Wolfgang, Pestalozzi und Otto-Schwerdt An den weiteren Mittelschulen sind freie Träger der Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienst und Kolping tätig. Zudem werden die Schüler/innen über die Jugendsozialarbeit an Schulen, der Arbeitsverwaltung und sonstigen Anlaufstellen an die Kompetenzagentur vermittelt.

 

Die Berufsschulen I, II und III erfassen die Zielgruppe aus der Gesamtstadt, die beiden Hauptschulen haben zusammengefasst eine Zielgruppe aus mehreren Stadtteilen.

 

Ein weiterer Bereich ist die zugehende Arbeit in den Jugendzentren, sowie der Arbeitsschwerpunkt Nachbetreuung; dies bezieht sich ebenfalls auf das gesamte Stadtgebiet. Ebenso verteilt sich das Träger– und Angebotsnetz der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, welches die Grundlage der Arbeit darstellt, auf das gesamte Stadtgebiet.

 

Die Schulen werden darüber hinaus befähigt, durch entsprechende Verfahren und Vernetzung, einen Teil der Erstberatung und der Feststellung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Jugendlichen selbst zu übernehmen. Ziel ist es hier, dass die Kompetenzagentur als koordinierende Institution Hilfen anbietet, die selbstständig von Schulen genutzt werden können.

 

Grundsätzlich hat sich an der Arbeitsweise für die Kompetenzagentur Regensburg nichts geändert.

 

·         Ziel ist es in den Mittelschulen, in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, der Schule (Lehrer/innen, Klassenleitung) und der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ die besonders benachteiligten Jugendlichen zu erfassen. Dies geschieht durch aufsuchende und zugehende Arbeit vor Ort, in Absprache mit den Lehrkräften und der Berufsberatung an den Schulen. Zusammen mit dem/der Jugendlichen muss ein Bildungs- und Integrationsplan zur beruflichen Integration (Berufsvorbereitende Maßnahme, Ausbildung, Arbeitsmarkt etc.) erarbeitet werden.

 

·         Für die Zielgruppe der arbeitslosen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die in den Berufsschulen besonders problematisch ist, wurde ein individuelles Beratungsangebot vor Ort in den Berufsschulen installiert. Ausgangslage der Arbeit ist, wie bei den Hauptschulen, eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Berufsschulen, insbesondere mit den Lehrkräften der Jungarbeiterklassen und BVJ-Klassen.

 

·         Einen Grundzug der Arbeit stellt die aufsuchende Arbeit vor Ort in den Schulen und in den Jugendzentren dar. Durch niederschwellige Angebote vor Ort kann die Hemmschwelle in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur überwunden werden. Bei der Zielgruppe muss man davon ausgehen, dass die Jugendlichen vor allem über den persönlichen Kontakt erreicht werden. Ebenfalls werden aber auch Jugendliche der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Regensburg Stadt zu uns weitervermittelt, wenn ein erhöhter Beratungsaufwand besteht und die Jugendlichen evtl. eine intensivere Unterstützung bzw. Begleitung auf ihrem Weg hin zur beruflichen Integration benötigen.

 

·         Entscheidend für die Nachhaltigkeit von Maßnahmeerfolgen ist die Nachbetreuung, auch hier wird die Kompetenzagentur tätig. Die Praxis zeigt, dass Jugendliche Maßnahmen abbrechen, dass von Seiten des Trägers die Maßnahme abgebrochen wird, oder nach erfolgreichem Maßnahmebeschluss weiterhin Arbeitslosigkeit droht. Es besteht die Gefahr, dass diese Jugendlichen evtl. durch negative Einflüsse ihres sozialen Umfeldes und/oder die eigene, individuell unterschiedliche Problematik in die schwierige Anfangssituation, in der sie sich zuvor befanden, zurückgeworfen werden. Dieses „Loch“ zwischen Maßnahme und Integration am Arbeitsmarkt sollte da, wo es nötig ist, durch Unterstützung bei Bewerbungen, durch Hilfestellungen bei der Strukturierung von Tagesabläufen, Sozialtraining, Aktivierung des sozialen Nahumfeldes, Praktika etc. überbrückt werden.

 

Zielgruppe sind besonders benachteiligte Jugendliche zwischen 15 und unter 25 Jahre. Jugendliche ohne Berufsausbildung, die wegen besonderer persönlicher Merkmale vorhandene Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht, noch nicht, oder nicht mehr in Anspruch nehmen. Weitere typische Merkmale sind

                     Psychische bzw. seelische Beeinträchtigungen / Anpassungsstörungen

                     Lernschwierigkeiten

                     Verhaltensauffälligkeiten / abweichendes Sozialverhalten

                     Delinquenz (kriminelles Verhalten)

                     Drogenproblematik

                     kein bzw. schlechter Schulabschluss

                     Massive Probleme im Umfeld (Familie etc.) des jungen Erwachsenen

                     Obdachlosigkeit

                     berufsschulpflichtige junge Erwachsene ohne Ausbildungsvertrag, die in den städtischen Berufsschulen in Jungarbeiterklassen ihre Berufsschulpflicht erfüllen

                     Ausbildungsabbrecher

                     Migranten, Aussiedler

                     Jugendliche aus der Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe

                     Jugendliche ohne berufliche Orientierung

 

Die Einrichtung, Kompetenzagentur, hat bei den Kooperationspartnern, der Arbeitsagentur Regensburg, das Jobcenter Regensburg-Stadt, beim Jugendmigrationsdienst, den Beruflichen Schulen I, II und III, den Mittelschulen St. Wolfgang, Pestalozzi und Otto-Schwerdt für die Belange dieser Zielgruppe eine vernetzende Funktion und ist als neutrale Stelle absolut anerkannt.

 

Die Stadt Regensburg, vertreten durch das Amt für kommunale Jugendarbeit, stellte für das Jahr 2011 bis 2013 wiederum Antrag auf Förderung aus dem Programm „Kompetenz-agenturen“ beim  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es handelt sich hierbei um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Gefördert werden die jährlich anfallenden projektbezogenen förderfähigen Personal- und Sachkosten der Kompetenzagentur. Die Förderquote liegt bei 45 %. Die Förderung aus den Bundesmitteln SGB II und SGB III ist ab 2012 nicht mehr möglich. (näheres – siehe Anlage Finanzübersicht).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit in der städtischen Einrichtung der Kontaktstelle für Jugend und Arbeit und der Kompetenzagentur, für die Dauer der staatlichen Förderung aus ESF-Mitteln weiterzuführen. Für die Weiterführung der Einrichtungen ist eine Eigenbeteilung der Stadt Regensburg für den projektbezogenen Aufwand von höchstens 155.000 Euro pro Maßnahmenjahr auszuweisen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir -nach den uns vorliegenden Zahlen- von einem Gesamtfehlbedarf von 175.000 Euro aus. Jedoch können wir nicht versichern, dass sich die Finanzierung in dieser Form realisieren  wird, da wir nicht wissen, wie sich die Reform der Arbeitsmarktinstrumente durch den Bund entwickeln wird. Grundsätzlich wird es ab 2012 keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III mehr geben. Arbeitsgelegenheiten nach SGB II sollen laut Vorstellung des Bundesarbeitsministeriums nur noch mit 150 Euro pro Jugendliche und pro Monat gefördert werden dürfen. Falls dies tatsächlich so kommen sollte, werden Projekte und Maßnahmen in dieser Form nicht mehr durchgeführt werden können.  Andererseits hat die langjährige Erfahrung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit gezeigt, dass gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung (Agentur und Jobcenter) für die Jugendlichen erfolgreiche Wege zur Berufsfindung, -orientierung

und -qualifizierung gefunden werden konnten, die weiterhin unterstützt werden sollten.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII der städtischen Einrichtung Kontaktstelle für Jugend und Arbeit werden für die Dauer der staatlichen Förderung weitergeführt.

 

Die Einrichtung darf eine Eigenbeteiligung der Stadt Regensburg für projektbezogenen Aufwand von höchstens 155.000 Euro pro Maßnahmenjahr nicht überschreiten.

 


 

Anlagen: Finanzübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Finanzierung Kontaktstelle_ ESF 2007-2013 ab 2011 Finanzübersicht (42 KB)