Vorlage - VO/11/6697/52  

 
 
Betreff: Förderung der Krabbelstube Sterntaler, Donaustaufer Str. 95c, 93059 Regensburg in Trägerschaft des Kinder- und Säuglingspflegevereines Altdorf e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

Sachverhalt:             

 

In der Sitzung des Stadtrates am 14. April 2011 (Vorlage VO/11/6396/52) wurde folgender Beschluss gefasst:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Inbetriebnahme der Krabbelstube Sterntaler, Donaustaufer Str. 95c, 93059 Regensburg in Trägerschaft des Kinder- und Säug­lingspflegevereines Altdorf e.V., Berchinger Str. 2, 90518 Altdorf mit 16 Betreuungs­plätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren und erkennt deren Bedarf an.

2.      Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube eine Investitionskosten­förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
–betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

3.      Die Stadt gewährt dem Träger der Krabbelstube ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
–betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

Die Investitionskostenförderung ist daran gebunden, dass der Träger der Einrichtung, der das Gebäude für den Betrieb der Krabbelstube angemietet hat, uns eine Bankbürgschaft über die Absicherung der Fördersumme für die gesetzliche Bindungsfrist von 25 Jahren erbringt.

 

Da der Verein über geringes Eigenkapital verfügt, sind die Banken nicht bereit, eine Bürgschaft über den gesetzlichen Baukostenzuschuss für diese Maßnahme in Höhe von 170.600,00 Euro zu erbringen beziehungsweise erwarten von den Verein einen relativ hohen Betrag für die Gewährung der Bürgschaft.

 

Der Verein hat nunmehr erklärt, dass er auf die staatliche Investitionskostenförderung verzichtet und nur noch die Ausstattungskostenpauschale in Höhe von
20.000,00 Euro (=1.250,00 Euro x 16 Plätze) in Anspruch nehmen möchte.

 

Die Umbauarbeiten (Elektro-, Maler-, Schreiner-, Bodenlegerarbeiten, Arbeiten im Sanitärbereich und bei den Außenanlagen) werden in Eigenregie mit bekannten Firmen getätigt. Der Verein erwartet wesentliche Kostenersparnisse (keine Ausschreibung erforderlich).

 

Lediglich die Kosten der Brandschutzmaßnahmen sollen im Wege einer freiwilligen Förderung von der Stadt Regensburg bezuschusst werden.

 

Die Kosten für die Brandschutzmaßnahmen belaufen sich laut Aufstellung des Architekturbüros Scharrer + Hirschmann auf 69.466,25 Euro.

 

Hiervon trägt die Stadt Regensburg 20 v. H.; das sind 13.893,25 Euro.

 

Der Anteil der Stadt Regensburg an der staatlichen Investitionskostenförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 hätte 29.130,00 Euro (Zuschuss
170.600,00 Euro – Förderung Freistaat Bayern 141.470,00 Euro) betragen.

 

Diese Regelung erbringt somit auch für die Stadt Regensburg eine Verringerung der Fördermittel.

 

Die Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 1.4648.98801 zur Verfügung.

 

Der Stadtratsbeschluss vom 14. April 2011 ist somit in Ziffer 2 zu ändern.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtratsbeschluss vom 14. April 2011 VO/11/6396/52 wird wie folgt geändert:

 

Ziffer 2 des Beschlusses erhält folgende Fassung:

 

Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube einen Baukostenzuschuss in Form einer freiwilligen Leistung in Höhe von 13.893,25 Euro.