Sachverhalt:
1. Die am 1. August 2009 in Kraft getretenen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sehen eine Grundpauschale in Höhe von 368 Euro vor. Bei der letzten Fortschreibung der Empfehlungen wurde die Anpassung der Beitragshöhe an die Entwicklung des vom Sozialministeriums gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG bekannt gegebenen Basiswerts gekoppelt.
Der Basiswert wurde zwischenzeitlich von 829,90 Euro (Kindergartenjahr 2008/2009) auf 879,01 Euro (Kindergartenjahr 2010/2011) angehoben; dies entspricht einer Steigerung von gerundet 5,92 %. Rechnet man diese Steigerung auf die Höhe der Pflegepauschale um, ergibt sich ein neuer Wert von 389,78 bzw. gerundet 390 Euro.
Mit Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 20. April 2011 wurde mitgeteilt, dass sich der zuständige Sozialausschuss für die Anhebung der Tagespflegepauschale von derzeit 368 auf 390 Euro rückwirkend zum 1. Januar ausgesprochen habe; gleiches gelte für den Sozialausschuss des Bayerischen Landkreistages. Entsprechend empfehle der Bayerische Städtetag eine Anhebung der Tagespflegepauschale auf 390 Euro mit Wirkung ab 1. Januar 2011.
2. Laut „Richtlinien der Stadt Regensburg zur Tagespflege“ wird die Grundpauschale der Tagespflege nach den Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Landkreistages fortgeschrieben. Dies habe zur Folge, dass die Elternbeiträge ebenfalls entsprechend angepasst werden.
Die Verwaltung schlägt aus verwaltungsökonomischen Gründen vor, sowohl die Erhöhung der Pflegepauschalen als auch die Anpassung der Elternbeiträge nicht rückwirkend vorzunehmen, sondern die Änderungen erst nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat zu vollziehen. Dabei soll die Erhöhung der Pflegepauschalen mit Wirkung ab 01.07.2011 erfolgen und die Anpassung der Elternbeiträge nach vorausgehender Information der betroffenen Familien zum 01.09.2011.
Im Übrigen scheint für die aus der Erhöhung des Tagespflegegeldes resultierende Anpassung des Kostenbeitrags der Eltern ein moderater Anstieg sozial verträglich: · Bei den niedrigsten drei Betreuungszeiten (2 Stunden, 2 bis 3 Stunden, 3 bis 4 Stunden) wird der Kostenbeitrag jeweils um 5 € erhöht. · Bei den mittleren drei Betreuungszeiten (4 bis 5 Stunden, 5 bis 6 Stunden, 6 bis 7 Stunden) findet eine Erhöhung um jeweils 10 € statt. · Bei den höchsten drei Betreuungszeiten (7 bis 8 Stunden, 8 bis 9 Stunden, mehr als 9 Stunden) werden jeweils 15 € mehr Kostenbeitrag verlangt.
Die fortgeschriebenen Richtlinien der Stadt Regensburg sollen hinsichtlich der Erhöhung der Pflegepauschalen zum 01.07.2011 in Kraft treten. Die Erhebung der angepassten Kostenbeiträge der Eltern soll aufgrund der Beschlussfassung durch den Stadtrat am 30.06.2011 erst ab 01.09.2011 erfolgen. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg erhöht die Pflegepauschalen bei der Kindertagespflege mit Wirkung ab 01.07.2011 - die sich daraus ergebende Anpassung des Kostenbeitrags
2. Die einschlägigen „Richtlinien der Stadt Regensburg zur Kindertagspflege nach dem
Anlagen: Richtlinien der Stadt Regensburg zur Tagespflege (Entwurf vom 07.06.2011) Tabelle „Pflegegeld und Kostenbeitrag aufgrund SGB VIII und BayKiBiG“
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