Vorlage - VO/11/6718/32  

 
 
Betreff: Tempo 30 - Zone im Bereich Prinz-Ludwig-Straße/Linzer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
26.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die CSU-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 03.05.2011 um Prüfung gebeten, ob im Bereich der Prinz-Ludwig-Straße eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden kann. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat in seiner Sitzung am 17.05.2011 die Verwaltung mit dieser Überprüfung beauftragt.

 

Ob im Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße der Prinz-Ludwig-Straße/Linzer Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h festgesetzt werden kann, um die Lärmentwicklung für Anwohner und für das angrenzende Hotel zu minimieren, hat die Verwaltung eingehend untersucht.

 

Die abknickende Vorfahrtsstraße liegt am unmittelbaren Beginn des Hafengebietes. Schwerlastverkehr und seine Begleiterscheinungen sind in einem solchen Gewerbegebiet unabänderlich. Die Einrichtung der abknickenden Vorfahrt entspricht auch dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen; der Auweg ist dabei vorfahrtsrechtlich abgesetzt.

Im Straßenverlauf der abknickenden Vorfahrt wird – bis auf eine kurze Ladezone vor dem Hotel – nahezu beidseitig geparkt. Der dadurch eingeschränkte Straßenraum sowie die annähernd 90°-Kurve erlauben ohnehin keine hohen Geschwindigkeiten, zumal Schwerverkehre im Gegenverkehr auftreten.

Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 24.05. – 06.06.2011 die Geschwindigkeiten mit einem Verkehrsdisplay gemessen. Dabei wurden im Verlauf der abknickenden Vorfahrt über 4558 Kraftfahrzeuge erfasst. Die Durchschnittsgeschwindigkeit hat 18,9 km/h betragen. Das am schnellsten gemessene Fahrzeug war mit 45 km/h unterwegs.

Damit hat sich die Einschätzung der Verwaltung über die sehr niedrigen Fahrgeschwindig-keiten bestätigt.

Die Auswertung der Messergebnisse liegt als Anlagen bei.

 

Auch das Unfallgeschehen im Bereich der abknickenden Vorfahrt war in den vergangenen Jahren nahezu unauffällig. Allerdings hat sich im Bereich Linzer Straße/Wiener Straße vor kurzem ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet. Nach Mitteilung der Polizei waren weder die Fahrgeschwindigkeiten noch der Verlauf der abknickenden Vorfahrt unfallursächlich. Offenbar war das Unfallopfer einem LKW nachgelaufen, der in die Wiener Straße einbiegen wollte, aber zu weit in die Linzer Straße gefahren ist und dann kurz rückwärts gestoßen ist; dabei wurde der Fußgänger überrollt.

 

Eine Temporeduzierung (Streckengeschwindigkeit auf 30 km/h) ist daher nicht angezeigt.

Die Einrichtung einer Zonengeschwindigkeit ist im Verlauf von abknickenden Vorfahrten verkehrsrechtlich unzulässig.

 

Anlagen: 3

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GRS1 (99 KB)    
Anlage 2 2 GRS2 (98 KB)    
Anlage 3 3 GRS6 (102 KB)