Vorlage - VO/11/6748/60  

 
 
Betreff: Grundschule St. Wolfgang
Schadstoffsanierung Parkettböden
hier: Beschluss technische Ausführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Amtsleiter Hermann
Federführend:Amt für Hochbau und Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
28.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

I. Sachverhalt:

 

Aufgrund der Anzeige eines Lehrers wurde durch das vom Zentralen Verwaltungsservice beauftragte Institut IFB Eigenschenk GmbH das Fischgrätenparkett im Musikzimmer (Raum 006) geöffnet und eine Probe des Parkettklebers entnommen. Gemäß dem Bericht Nr. 26.10.1624-1 vom 15.02.2011 des Instituts Eigenschenk enthält die untersuchte Probe aus Raum 006 9700 mg/kg PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und 290 mg/kg Bezo(a)pyren. Der Parkettkleber aus der Bauzeit von 1952 ist somit als teerhaltig einzustufen, da er ›1000 mg/kg PAK und › 50 mg/kg Benzo(a)pyren enthält.

 

Der untersuchte Parkettkleber ist aufgrund der hohen Schadstoffgehalte als gefährlicher Abfall einzustufen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird empfohlen das Parkett inklusive Kleber zu entfernen. Bei einer Sanierung des Fußbodens ist der Teerkleber zusammen mit dem Estrich zu separieren und als gefährlicher Abfall „Kohlenteer und teerhaltige Produkte“ zu verwerten. Beim Ausbau ist so staubarm wie möglich zu arbeiten, um eine Sekundärkontamination zu verhindern.

 

Das Landratsamt Regensburg -Gesundheitsamt- hat im Schreiben vom 11.03.2011 darauf hingewiesen, dass eine länger anhaltende Belastung mit PAK wegen der krebserzeugenden Wirkung als kritisch zu bewerten ist. Niedermolekulare PAK können ähnliche toxische Eigenschaften wie Naphthalin aufweisen. Weitere Untersuchungen und Messungen wurden angemahnt. Mündlich wird eine baldige Entfernung des Parkettbodens empfohlen.

 

Am 15.03.2011 wurden drei weitere Zimmer der Schule, die mit Parkett ausgelegt sind, beprobt. Dabei wurden in einem Zimmer 14000 mg/kg PAK und 610 mg/kg Benzo(a)pyren festgestellt.

 

Das Institut IFB Eigenschenk GmbH führte am 24.04.2011 in einem Raum der Grundschule eine Frischstaubbeprobung durch. Das Ergebnis von 15.05.2011 zeigte eine nur geringfügige, jedoch trotzdem leicht über dem Grenzwert, 10 mg/kg, für Wohnungen und Kindertagesstätten liegende Belastung von 15 mg/kg Benzo(a)pyren. Um das notwendige weitere Vorgehen abzuklären, wurde das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme gebeten.

 

Um sofort handeln zu können, war zwischenzeitlich am 10.05.2011 eine Maßnahmeverfügung als dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. GO erfolgt.

 

Im Schreiben des Gesundheitsamtes vom 16.05.2011 erschien in Rücksprache mit dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wiederum eine ausreichende Lüftung und Reinigung und eine halbjährliche Kontrolle des Zustands der Parkettböden als ausreichend.

In der abschließenden Besprechung vom 06.06.2011 mit dem Gesundheitsamt unter Teilnahme von Direktorium 2, Amt für Schulen, Zentraler Verwaltungsservice (Abteilung Arbeitssicherheit), Amt für Hochbau und Gebäudeservice wurde schließlich aufgrund des äußerst stark belasteten Parkettklebers der schnelle Austausch der Böden empfohlen.

 

Die Recherche des Amtes für Hochbau und Gebäudeservice hat nach derzeitigem Stand einen Sanierungsbedarf von rund 1130 m² Bodenfläche in der Grundschule ergeben. Betroffen sind Klassenzimmer, Flure und der Verwaltungsbereich.

 

Bei der Baumaßnahme wird der Parkett mit Kleber und Estrich auf Trennschicht ausgebaut und entsorgt (PAK-Sanierung gem. BGR 128, AVV und Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Als Ersatz wird Industrieparkett auf Gussasphalt mit Trittschalldämmung bzw. einer Trennlage eingebaut. Für den Unterbau muss sowohl ein absolut formaldehydfreies Produkt, als auch eine dem hohen Zeitdruck gerecht werdende Lösung  gewählt werden. Beides wird durch den Gussasphalt gewährleistet. Decken und Wände werden gestrichen und der Bau abschließend gereinigt.

 

 

 

II. Finanzielle Auswirkungen

 

In den Osternferien 2011 wurde das belastete Musikzimmer saniert. Die dabei gemachten Erfahrungen beeinflussen die zu erwartenden Ausgaben und den zeitlichen Verlauf der Sanierung. Aufgrund der Gleichzeitigkeit verschiedener Gewerke noch während des Ausbaus ist eine zertifizierte Koordination gemäß BRG 128 notwendig. Die genannten Anforderungen an den Unterbau tragen eventuell zusätzlich zur Kostensteigerung bei. Da nur absolut leistungsfähige Firmen die Anforderungen erfüllen können, wird außerdem bei der Wertung der Angebote das Hauptkriterium nicht auf dem Preis liegen können.

 

Nach der Kostenberechnung des Amtes für Hochbau und Gebäudeservice vom 03.06.2011 ergibt sich für die Schadstoffsanierung der Parkettböden in der Grundschule St.Wolfgang eine Gesamtsumme von rund 263.000.- €, davon werden im Haushaltsjahr 2011 rund 103.000.- und im Haushaltsjahr 2012 rund 160.000.- € benötigt. Baunebenkosten, wie zum Beispiel Möbeltransporte sind in der Kostenberechung nicht enthalten.

 

Für den Gebäudeunterhalt von kombinierten Grund- und Hauptschulen sind im Haushaltsplan 2011 bei Haushaltstelle 2150.5010 116.000.- € veranschlagt. Davon sind nach dem Stand vom 15.06.2011 noch 85.387,39 € verfügbar (19.492,99 € sind ausgegeben und 11.119,62 € sind durch Vergaben gebunden). Ein darüber hinaus in 2011 benötigter Betrag steht im Deckungsring 27 zur Verfügung. Der 2012 benötigte Ansatz wird in den Entwurf des Haushaltsplans 2012 eingeplant.

 

 

 

III. Kosten

 

Kostenberechnung, Stand 03.06.2011

 

Ausbau und Entsorgung                                                          75.906,97 €

Estricharbeiten                                                                        62.472,11 €

Parkettarbeiten                                                                        80.877.87 €

Malerarbeiten                                                                                      15.707,25 €

Nebenkosten allgemein                                                            7.140,00 €

Honorarkosten bei Vergabe                                                          21.789,38 €

 

geschätzte Gesamtkosten:                                                         263.893,58 €

 

 

 

IV. Termine

 

1. Abschnitt Sommerferien 2011: 1.OG sieben Klassenzimmer (ca. 450 qm)

 

2. Abschnitt Osterferien 2012: EG drei Klassenzimmer (ca. 190 qm)

 

3. Abschnitt Pfingstferien 2012: EG Verwaltung (ca. 190 qm)

 

4. Abschnitt Sommerferien 2012: EG u. 1 OG Flure (ca. 300 qm)

 

Der Ausschuss empfiehlt:

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die Schadstoffsanierung der Parkettböden an der Grundschule St. Wolfgang erfolgt nach Maßgabe der Beschlussvorlage.