Vorlage - VO/11/6760/53  

 
 
Betreff: Änderung der Sportförderungsrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Sportamt   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
12.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg vom 25.11.1999, zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom 29.11.2007 sollten in einigen Punkten den geänderten Verhältnissen oder Bedingungen angepasst werden.

 

 

2. Förderung der Jugendarbeit

 

Zur Förderung der Jugendarbeit wird den Vereinen für jeden Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Zuschuss in Höhe von €  7,70 jährlich gewährt.

Vereine, deren Einzugsbereich überregional ist und deren Sportanlagen nicht in der Stadt Regensburg liegen, profitieren hier überproportional auch für eine große Zahl von jugendlichen Mitgliedern, die ihren Wohnsitz nicht in Regensburg haben. In diesen Fällen soll die Förderung auf die Regensburger Jugendlichen beschränkt werden.

 

 

3. redaktionelle Änderungen

 

Im Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes vom 22.03.2011 wurde angeregt, die Nutzungsentgelte für sonstige Nutzer in einer eigenen Gebührenordnung zu erfassen. Diese werden deshalb aus Nr. 3.4 der Sportförderungsrichtlinien herausgenommen. Auf die Berichtsvorlage zur Erstellung eigener Richtlinien hierzu wird verwiesen.

 

Weiterhin wurde im Rechnungsprüfungsbericht angeregt, die Nutzungsgebühren für die Sportstätten aus Transparenzgründen detaillierter zu erfassen. Die Höhe der Nutzungsgebühren wurde nicht verändert.

 

In Nr. 8 der Richtlinien wurde der Termin für die Angabe des Antragsformblattes (bisher: vor dem 01.03. des nächsten Jahres) den Sportförderrichtlinien des Freistaats (bis spätestens am 01.03. des nächsten Jahres) angepasst.

 

Der Ausschuss empfiehlt:

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden wie folgt geändert:

 

bei Nr. 3.1 Zuschuss zur Jugendarbeit wird ein Satz 4 angefügt:

 

Bei Vereinen, die die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung für Kinder und Jugendliche nicht oder nicht überwiegend im Stadtgebiet schaffen, wird der Zuschuss nur für Kinder und Jugendliche gewährt, die ihren Wohnsitz in Regensburg haben.

 

3.4 Überlassung städtischer Sportanlagen

Den Regensburger Sportvereinen werden städtische Sportanlagen gegen folgende Nutzungsgebühren überlassen:

* für Sporthallen

  Einfachsporthalle (= HE)                            2,00 € je Stunde

  Zweifachsporthalle                            4,00 € je Stunde

  Dreifachsporthalle                             6,00 € je Stunde

  Kleinhalle/Gymnastikraum                 1,00 € je Stunde

* für Rasenspielfelder - Großfeld                7,50 € je Stunde

                            - Kleinspielfeld                3,75 € je Stunde

* für Leichtathletikanlagen                   2,25 € je Stunde

 

Für die Wettkampf-/Turniernutzung am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien werden folgende Gebühren festgesetzt:

              Sporthallen:              3,00 € je Halleneinheit/Stunde,

              Rasenspielfelder:              Großfeld: 15,00 € pro Spiel;              

                                                        Kleinfeld:   7,50 € pro Spiel,

              Kunstrasen:              30,00 € pro Spiel;               Hockey 15,00 €,

              Leichtathletik-Anlage:              30,00 € pro Tag,

              Leihgebühr Rundumbande:               25,00 €  / Tag,

              Leihgebühr Zeitmessanlage:               225,00 €/ Tag.

 

 

bei Nr. 8. Zuschüsse für Übungsleiter Änderung im letzten Absatz:

Die Anträge zur Gewährung dieser Zuschüsse sind dem Sportamt der Stadt Regensburg mit dem entsprechenden Antragsformblatt bis spätestens 01.03. des nächsten Jahres vorzulegen. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

 

Die Änderungen treten zum 01.01.2012 in Kraft.

 


 

Anlagen: