Vorlage - VO/11/6761/66  

 
 
Betreff: Windpark am Mühlberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
26.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 05.05.2011 wurde beschlossen, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, „ob auf dem Gelände des Mühlbergs (Nähe ehem. Deponie Haslbach) neben der bestehenden Windkraftanlage weitere Windräder installiert werden können, so dass ein Windpark entsteht. Alternativ sind andere geeignete Standorte in Regensburg zu suchen.

 

Im Jahr 1998 wurden im Zuge eines Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Windkraftanlage in Regensburg zwei grundsätzlich geeignete Standorte identifiziert. Ein Standortvergleich zwischen den beiden in Frage kommenden Standorten „Mühlberg“ und „Tremmelhauser Höhe“ ergab, dass der Bereich am Mühlberg wegen der günstigeren Windverhältnisse und netztechnischen Voraussetzungen der Tremmelhauser Höhe vorzuziehen ist. Diese Einschätzung hat nach wie vor Gültigkeit: Weder haben sich die Windverhältnisse geändert, noch ist eine weitere umsetzbare Standortalternative hinzu gekommen.

 

Die Ertragssituation der seit 1998 laufenden Windkraftanlage am Mühlberg gestaltet sich allerdings nicht so, dass der Betreiber an den Bau weiterer Anlagen an dieser Stelle bzw. generell in Regensburg denken würde. Für ein wirtschaftlich zufrieden stellendes Betriebsergebnis hat sich die Windausbeute als zu gering herausgestellt. So fährt beispielsweise die Anlage am Mühlberg mit jährlich etwa 1.100 Volllaststunden, während die Anlagen desselben Betreibers im Oberpfälzer Jura (bei Neumarkt) bei rund 2.000 Volllaststunden im Jahr liegen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die topografischen und klimatischen Verhältnisse in Regensburg für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen nur sehr bedingt eignen und damit weitere Investitionen privater Unternehmer in die Windenergie eher unwahrscheinlich sind.

 

Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation sind bei der Ansiedlung weiterer Windkraftanlagen naturschutzfachliche und insbesondere immissionsschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Abhängig von der Anlagenart, der Anzahl der Windräder sowie der Schutzwürdigkeit der betroffenen Immissionsorte ergeben sich notwendige Mindestabstände. Die zulässigen Lärmimmissionen sind in der TA Lärm festgelegt. Allein aufgrund der Tatsache, dass moderne Windkraftanlagen deutlich größer dimensioniert sind als die bestehende Anlage und daher tendenziell mehr Abstandsfläche brauchen, erscheint es eher zweifelhaft, ob die Fläche am Mühlberg für weitere Windkraftanlagen ausreicht. Bereits die Verortung der bestehenden Anlage ließ nur relativ geringe Spielräume offen. Aus der Sicht des Umweltschutzes ist außerdem darauf hinzuweisen, dass ab der dritten Windkraftanlage an einem Standort eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wäre.

 

Zusammenfassend rät die Verwaltung davon ab, weitergehende städtische Untersuchungen oder Planungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet Regensburg einzuleiten. Nach den vorliegenden Informationen gestaltet sich der Standort Mühlberg als zu ertragsschwach und dürfte aufgrund seiner beschränkten Fläche bzw. der in der Umgebung befindlichen Bebauung Schwierigkeiten bei der Ansiedlung zusätzlicher Windkraftanlagen bereiten. Die Tremmelhauser Höhe bietet zwar mehr Flächenspielräume, ist aber in wirtschaftlicher Hinsicht sogar schlechter zu beurteilen wie der Mühlberg. Andere mögliche umsetzbare Standortalternativen sind im Stadtgebiet nicht vorhanden.

 

Sollte ein Investor auf die Stadt zugehen, werden diese Überlegungen selbstverständlich aufgeschlossen begleitet.

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.