Vorlage - VO/11/6766/61  

 
 
Betreff: Ausweitung der Wohnverkehrsstraßenregelung auf den Domplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
26.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Ausgangssituation

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2011 auf der Grundlage eines CSU-Antrags vom 25.01.2011 beschlossen, dass die Verwaltung eine Ausweitung der Wohnverkehrs­straßen­­regelung auf den Bereich Domplatz prüfen solle. Begründet wurde dies mit der erfolgreichen Verlagerung des Durchgangsverkehrs infolge des Verkehrsversuchs Thun­dorfer­straße.

 

2.              Aktuelle Verkehrsdaten

 

Im Rahmen des Verkehrsversuchs Thundorferstraße wurde im März und Oktober 2010 sowie im Mai 2011 erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt. Die Ergebnisse der Halbjahresbilanz konnten im Wesentlichen bestätigt werden. Danach befahren den Bereich Krauterer­markt rund 3.000 Kfz/Tag. Vor Beginn des Versuchs lag die Verkehrsmenge bei ca. 4.500 Kfz/Tag, ein Rückgang um 1.500 Kfz/Tag bzw. ein Drittel.

 

Ebenso deutlich ist der Rückgang in der Weiße-Hahnen-Gasse von zuvor 2.700 Kfz/Tag auf 1.400 Kfz/Tag.

 

In der Goliathstraße und in der Straße Unter den Schwibbögen sind die Zahlen auf niedrigem Niveau – maximal rund 1.000 Kfz/Tag – kaum verändert.

 

3.              Zwischenbewertung

 

Die bisherigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch Thundorferstraße zeigen eine gute Wirkung hinsichtlich des Durchgangsverkehrs. Der verbliebene Verkehr im Bereich Domplatz / Krauterermarkt / Goliathstraße / Unter den Schwibbögen ist größtenteils dem Quell-/Zielverkehr oder Parksuchverkehr zuzuordnen.

 

Hierbei gilt es jedoch kritisch zu hinterfragen, ob der Abfluss der Verkehre unbedingt über diesen sensiblen Bereich erfolgen muss, oder ob der Abfluss über den Alten Kornmarkt als verträglicher anzusehen ist.

 

4.              Mängelanalyse

 

Der Regensburger Dom ist – neben der Steinernen Brücke – das herausragende Bauwerk der Stadt. Das direkte Umfeld des Doms wird jedoch diesem Anspruch nicht gerecht. Neben gestalterischen sind insbesondere auch funktionale Defizite zu konstatieren. Die Flächen für den motorisierten Verkehr sind bezogen auf die Verkehrsmengen und die –funktion über­dimensioniert. Demzufolge wird vielfach zu schnell gefahren.

 

Besonders nachteilig wirkt sich das Ungleichgewicht der Verkehrsraumaufteilung auf die Gehwegflächen aus. Können Fußgänger in der Residenzstraße sowie der Goliathstraße noch die gesamte Straßenraumbreite der Wohnverkehrsstraße nutzen, steht ihnen im Bereich Krauterermarkt nur noch ein schmaler Gehwegstreifen zur Verfügung. Hier sind dann oftmals Staus und Gedränge zu beobachten.

 

Noch viel schmäler sind die Gehwegflächen dann in der Straße Unter den Schwibbögen, so dass Fußgänger nicht nebeneinander gehen oder sich begegnen können und daher regelmäßig auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

 

Unbefriedigend im unmittelbaren Domumfeld sind zudem die (hohen) Bordsteinkanten, und die besonders unebene Großsteinpflasterung, die die Bewegungsspielräume für mobilitätseingeschränkte Personen einschränken.

 

5.              Wohnverkehrsstraßenregelung

 

Die Einrichtung einer Wohnverkehrsstraße impliziert, dass für Kunden und Besucher keine (Kurzzeit-)Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. Der Beginn einer Wohnver­kehrs­straße am Alten Kornmarkt hätte zur Folge, dass die Stellplätze an der Dompost nur noch Anwohnern bzw. dem Lieferverkehr zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Die Wohnverkehrsstraße hat zum Zweck, dass der gesamte Straßenraum von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann und der motorisierte Verkehr auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt wird. Damit jedoch Fußgänger und Radfahrer die gesamte Fläche nutzen können, ist in der Regel ein niveaugleicher Straßenausbau erforderlich (vgl. Platzfolge, Goliathstraße, Maximilianstraße). Im Bereich des Doms halten sich besonders viele Touristen auf, denen die Wohnverkehrsstraßenregelung in der Regel nicht bekannt ist.

Es ist also zu erwarten, dass wegen des derzeitigen Straßenausbaus mit separaten Geh­wegen kaum Fußgänger die Fahrbahn als Bewegungsfläche nutzen werden. Die Ziele einer Wohnverkehrsstraßenregelung können nach Überzeugung der Verwaltung an dieser Stelle nur durch eine Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen erreicht werden.

 

6.               Weitere Aspekte

 

Infolge einer Wohnverkehrsstraßenregelung im Bereich des Domplatzes sind die Nutzer der Stellplätze am Alten Kornmarkt und an der Dompost gezwungen, über Alter Kornmarkt / Speichergasse den Bereich wieder zu verlassen. Dies wird dort zu einem etwas höheren Verkehrsaufkommen führen.

 

Für große Fahrzeuge (Lkw, Busse) bestehen an der Dompost keine oder nur sehr einge­schränkte Wendemöglichkeiten. In jedem Fall müsste für diese Fahrzeuge durch eine entsprechende Regelung auf dem Alten Kornmarkt sichergestellt werden, dass Wendevorgänge bereits dort erfolgen.

 

7.              Empfehlung

 

Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Wohnverkehrsstraßenregelung für den Domlatz inklusive Krauterermarkt, Weiße-Hahnen-Gasse und Unter den Schwibbögen im Sinne einer Fortsetzung der Verkehrsberuhigung der Altstadt zu begrüßen.

 

Da allerdings die Verfügbarkeit der Kurzzeitstellplätze vor der Dompost von hoher Bedeutung für die umliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe sind, empfiehlt die Verwaltung die Wohnverkehrsstraße erst an der Pfauengasse beginnen zu lassen.

 

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Beschilderung alleine nicht die gewünschte Wirkung zeigen wird und somit die bestehenden Defizite nicht behoben werden können.

Die Verwaltung kann daher die Anordnung einer Wohnverkehrstraße ohne bauliche Umge­staltung der betreffenden öffentlichen Verkehrsflächen nicht empfehlen. Vielmehr sollte die Neugestaltung dieses geschichtlich und städtebaulich besonders wichtigen Bereichs zeitnah angestrebt werden, um die Voraussetzungen für eine wirksame Verkehrsberuhigung zu schaffen.

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

1.              Eine Ausweitung der Wohnverkehrsstraßenregelung auf den Domplatz wird zunächst zurückgestellt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich Domplatz / Krauterermarkt ein Konzept zur Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen zu erstellen, mit dem Ziel, hier eine Wohnverkehrsstraßenregelung – oder eine vergleichbare Lösung – umsetzen zu können.

 

Anlagen: