Vorlage - VO/11/6788/SKb  

 
 
Betreff: Änderung der Verwaltungsanordnung über die Dienst- und Arbeitsbefreiungen bei der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Eineder
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination b   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
12.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.8 „Dienst- und Arbeitsbefreiungen bei der Stadt Regensburg“ regelt auf Grundlage beamten- und tarifrechtlicher Vorschriften sowie auf Grundlage des Pflegezeitgesetzes verschiedene Dienst- und Arbeitsbefreiungsmöglichkeiten.

 

Zur Förderung der Städtepartnerschaften und aus allgemeinem öffentlichem Interesse wird empfohlen, die Dienstbefreiungsmöglichkeiten um folgende Tatbestände zu erweitern:

 

1.        Sofern im Rahmen städtepartnerschaftlicher Begegnungen gemeinsame Aktionen, insbesondere sportliche Aktivitäten, stattfinden, an denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung teilnehmen, kann für den Tag der Veranstaltung 1 Tag Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Bestätigung durch die Hauptabteilung Rat und Repräsentation, wonach die Aktion im Sinne der Städtepartnerschaft als notwendig bzw. förderlich erachtet wird.

 

2.        Sofern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer entsprechenden Typisierung für eine Knochenmarkspende zur Verfügung stellen, wird für den Tag der Durchführung der Spende 1 Tag Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung gewährt.

 

Die o. g. Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen erfolgen jeweils gegen Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts.

 

Im Übrigen bleibt die Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.8 unverändert.

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.8 „Dienst- und Arbeitsbefreiungen bei der Stadt Regensburg“ um die im Sachverhalt genannten Dienstbefreiungsmöglichkeiten für städtepartnerschaftliche Begegnungen und Knochenmarkspenden zu erweitern.