Sachverhalt:
Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.8 „Dienst- und Arbeitsbefreiungen bei der Stadt Regensburg“ regelt auf Grundlage beamten- und tarifrechtlicher Vorschriften sowie auf Grundlage des Pflegezeitgesetzes verschiedene Dienst- und Arbeitsbefreiungsmöglichkeiten.
Zur Förderung der Städtepartnerschaften und aus allgemeinem öffentlichem Interesse wird empfohlen, die Dienstbefreiungsmöglichkeiten um folgende Tatbestände zu erweitern:
1. Sofern im Rahmen städtepartnerschaftlicher Begegnungen gemeinsame Aktionen, insbesondere sportliche Aktivitäten, stattfinden, an denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung teilnehmen, kann für den Tag der Veranstaltung 1 Tag Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Bestätigung durch die Hauptabteilung Rat und Repräsentation, wonach die Aktion im Sinne der Städtepartnerschaft als notwendig bzw. förderlich erachtet wird.
2. Sofern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer entsprechenden Typisierung für eine Knochenmarkspende zur Verfügung stellen, wird für den Tag der Durchführung der Spende 1 Tag Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung gewährt.
Die o. g. Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen erfolgen jeweils gegen Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts.
Im Übrigen bleibt die Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.8 unverändert. Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.8 „Dienst- und Arbeitsbefreiungen bei der Stadt Regensburg“ um die im Sachverhalt genannten Dienstbefreiungsmöglichkeiten für städtepartnerschaftliche Begegnungen und Knochenmarkspenden zu erweitern.
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