Vorlage - VO/11/6813/SK3  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung 2011 der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
27.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1.              Anlass

 

Die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den Lagebericht aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RSG am 11.05.2011 behandelt worden. In der Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der RSG durch den Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 erteilt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde festgestellt und der Verlustvortrag beschlossen. In der Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH soll gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RSG der Aufsichtsrat entlastet werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der RSG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

 

2.              Lagebericht

 

Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei. Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet.

 

Während ursprünglich 180 Altenheim- und Pflegeplätze und drei heimunverbundene Altenwohnungen zur Verfügung standen, wurden wegen des geplanten Ersatzneubaus bereits ab 2008 die Anzahl der Plätze reduziert. Für 2010 standen Anfang des Jahres noch 142 Plätze zur Verfügung, die sukzessive auf 130 verringert wurden. Dieses Kontingent soll während der Bauphase des Ersatzneubaus und des damit einhergehenden Interimsbetriebs aufrechterhalten werden. Die durchschnittliche Auslastung in 2010 betrug 97,81 %. Durch die Belegung freie Heimplätze mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen konnte die Aus­lastung trotz der baulichen Situation auf einem hohen Niveau gehalten werden.

 

Zum 01.01.2010 wurden zwei wichtige Entscheidungen getroffen. Zum einen tritt die RSG als Bauherr des Ersatzneubaus, welcher auf dem Grundstück des bisherigen Altbaus entstehen soll, auf. Dafür wurde ihr ein Erbbaurecht für das im Eigentum der Stadt Regensburg stehende Grundstück eingeräumt. Zum anderen wurde das Alten- und Pflegeheim Bürgerstift St. Michael in die RSG eingegliedert. Ausgenommen von der Übertragung blieben die zum Bürgerstift St. Michael gehörenden Grundstücke sowie die aufstehenden Gebäude und die technischen Anlagen, die im Eigentum der Katholischen Bruderhausstiftung verbleiben. Das Bürgerstift St. Michael verfügt über 100 Altenheim- und Pflegeplätze. In 2010 betrug die Auslastung 99,20 %.

 

Obwohl versucht wird, während der Bauphase, die voraussichtlich im September 2011 beginnt, die Planbelegung von 130 Plätzen beim Bürgerheim Kumpfmühl zu halten, muss in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr mit einer geringen Anzahl von ca. 98 Plätzen gerechnet werden. Als Ausgleich hat die RSG ein Angebot von der Stiftungsverwaltung der Stadt Regensburg angenommen, eine kleine eigenständige Einrichtung mit 17 Pflegeplätzen in der Georg-Hegenauer-Stiftung als Außenstelle für das Bürgerheim Kumpfmühl zu übernehmen und ab Juli 2011 betreiben.


3.              Jahresabschlüsse

 

Der Jahresabschluss der RSG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, liegt als Anlage 2 bei.

 

Das Jahresergebnis der RSG ist mit einem Jahresfehlbetrag von 261 TEUR um 329 TEUR besser ausgefallen als geplant (Plan: -590 TEUR). Das lag am Ergebnis des Bürgerheim Kumpfmühl, das mit einem Jahresfehlbetrag von 135.501,97 Euro um 357 TEUR positiv gegenüber dem Plan abwich (Plan: 493 TEUR). Das Ergebnis des Bürgerstift St. Michael ist mit einem Jahresfehlbetrag von 125.682,95 Euro um 28 TEUR schlechter ausgefallen als geplant (Plan: 97 TEUR).

 

Beim Bürgerheim Kumpfmühl lagen die betrieblichen Erträge mit 4.270 TEUR um 125 TEUR über Plan (geplant waren 4.145 TEUR). Das lag in erster Linie an der guten Auslastung des Bürgerheim Kumpfmühl. Die betrieblichen Aufwendungen lagen mit 4.421 TEUR um 224 TEUR unter Plan (geplant waren 4.646 TEUR). Ursächlich hierfür war vor allem, dass die Personal­kosten um 102 TEUR und der Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf um 87 TEUR gesenkt werden konnten. Das Ergebnis dieses Bereichs verbesserte sich insgesamt um 357 TEUR.

 

Beim Bürgerstift St. Michael lagen die betrieblichen Erträge mit 3.239 TEUR um 17 TEUR über Plan (Plan: 3.222 TEUR). Das lag wie beim Bürgerheim Kumpfmühl an der höheren Belegung. Die betrieblichen Aufwendungen lagen mit 3.359 TEUR um 39 TEUR höher als geplant (Plan: 3.320 TEUR). Neben den um 15 TEUR erhöhten Aufwendungen für Instandhaltungen und Instandsetzungen waren vor allem um 14 TEUR höheren Personal­aufwendungen dafür verantwortlich.

 

Der Kostendeckungsgrad der RSG, die bis 2005 als Regiebetrieb der Stadt Regensburg geführt wurde und die seit 2010 die zwei Häuser Bürgerheim Kumpfmühl und Bürgerstift
St. Michael betreibt, entwickelte sich wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

 

Kostendeckungsgrad

 

 

 


Die Entwicklung des Eigenkapitals in 2010 ist ebenfalls geprägt von der Eingliederung des Bürgerstifts St. Michael in die RSG. Einen weitgehenden Einfluss auf die Entwicklung des Eigenkapitals hatte in 2006 die Umwandlung des Regiebetriebs Bürgerheim Kumpfmühl zu einer eigenständigen GmbH.

 

Eigenkapital

 

 

 

Bei der Eigenkapitalquote ist ebenfalls eine gravierende Abweichung gegenüber den Jahren ab 2006 festzustellen. Ab 2010 ist deutlich die Auswirkung aus der Übernahme des Bürgerstifts St. Michael zu erkennen.

 

Eigenkapitalquote

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:               Lagebericht

Anlage 2:               Jahresabschluss der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.

2.      Der Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterver­sammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RSG Anlagen JA 2010 (1153 KB)