Vorlage - VO/11/6824/50  

 
 
Betreff: Änderung der Sozialhilferichtlinien ab 01.07.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
27.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

In der Sitzung am 23.11.2005 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschlossen, dass die Sozialhilferichtlinien des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Landkreistages und des Verbandes der Bayerischen Bezirke im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg ab 01.08.2005 angewendet werden. Als Folge fortschreitender Rechtsentwicklung werden diese Richtlinien ständig angepasst.

 

Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat der bayerische Städtetag die Änderungen zum 01.07.2011 an seine Mitglieder versandt (Anlage). Die beteiligten kommunalen Spitzenverbände haben den Änderungen zugestimmt. Die Änderungen wurden größtenteils durch Anpassungen an geänderte gesetzliche Grundlagen und die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung erforderlich.

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien gewährleistet einen einheitlichen Gesetzesvollzug. Finanzielle Auswirkungen sind aufgrund der Änderungen nicht zu erwarten.

 

Die Entscheidung zur Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien betrifft eine Angelegenheit von grundsätzlicher bzw. allgemeiner Bedeutung nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII) und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten.

 

Es wird empfohlen, die Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien rückwirkend zum 01.07.2011 zu beschließen.

 

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2011 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2011 beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Schreiben Bayerischer Städtetag vom 30.06.2011

Änderungen der Sozialhilferichtlinien zum 1. Juli 2011

Abkürzungsverzeichnis

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Bayer. Städtetag vom 30.06.2011 (62 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen der Sozialhilferichtlinien zum 1. Juli 2011 (641 KB)    
Anlage 3 3 Abkürzungen SHR 2011 (110 KB)