Vorlage - VO/11/6826/SKb  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Übertragung von Befugnissen durch den Oberbürgermeister auf Gemeindebedienstete gemäß Art. 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Eineder
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination b   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Mit Beschluss vom 08.05.2008 hat der Stadtrat dem Oberbürgermeister nach Art. 43 Abs. 2 GO im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie des Stellenplans verschiedene Personalbefugnisse übertragen (s. Drucksachennr. VO/08/3341/SK7).

 

Der Oberbürgermeister kann im Rahmen der Geschäftsverteilung einzelne seiner Befugnisse den weiteren Bürgermeistern, nach deren Anhörung auch einem Gemeinderatsmitglied und in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung einem Gemeindebediensteten übertragen.

 

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist es zweckmäßig, die Befugnisse zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Tarifbeschäftigten, die mit o. a. Beschluss auf den Oberbürgermeister übertragen worden sind, auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination b bzw. bei dessen Verhinderung als planmäßigen Vertreter auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination a zu übertragen.

 

Konkret geht es dabei um die Befugnisse zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen

§         bei Auszubildenden und Nachwuchskräften (sog. Anlernlinge),

§         bei Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 10 bzw. der Entgeltgruppen S 2 bis S 16 TVöD sowie

§         bei befristet für bis zu zwölf Monate eingestellten Tarifbeschäftigten oder bei tarifbeschäftigten Lehrkräften mit weniger als der Hälfte der jeweiligen Pflichtstundenzahl bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD.

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29.05.2008 der Übertragung dieser Befugnisse auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination b bzw. den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination a bei dessen Verhinderung zugestimmt.

Wegen Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers wird der Rechtsdirektor Maximilian Mittermaier ab 01.04.2012 neuer Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination b. Zum Zweck der überlappenden Einführung in sein neues Aufgabengebiet übernimmt er ab sofort die Vertretung des Leiters des Bereichs Steuerung und Koordination b. Es ist daher beabsichtigt, ihm auch die o. g. Befugnisse zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu übertragen.

 

Diese Befugnisübertragung bedarf gem. Art. 39 Abs. 2 GO nach Anhörung der weiteren Bürgermeister der Zustimmung des Stadtrates. Die Anhörung der weiteren Bürgermeister ist erfolgt.

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat stimmt der Übertragung von Befugnissen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Tarifbeschäftigten durch den Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung bei Verhinderung des Leiters des Bereichs Steuerung und Koordination b auf den Rechtsdirektor Maximilian Mittermaier nach Maßgabe des Berichts gemäß Art. 39 Abs. 2 GO zu.

Der Beschluss vom 29.05.2008 (Drucksachennummer VO/08/3353/SK7) bleibt unberührt.