Vorlage - VO/11/6850/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Konradsiedlung-Wutzlhofen am 06.04.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

 

1. Diverse Anfragen

    Fragesteller: Hr. Mös

 

1.1 "Ist für den Fall, dass Edeka "Offenbeck" schließt, ein geeignetes größeres Grundstück vorhanden bzw. reserviert?"

 

Stellungnahme:

 

Die Stadt Regensburg hat der Firma EDEKA bereits im Januar 2008 eine Option auf ein städtisches Grundstück in der Nähe der jetzigen Firma "Offenbeck" zur Errichtung eines zeitgemäßen Lebensmittelmarktes eingeräumt. Die Planungen sind dem Gestaltungsbeirat vorgelegt worden und wurden von diesem begrüßt. Die Firma EDEKA hat diese Option jedoch nicht angenommen. Die Stadt steht derzeit in Verhandlungen mit anderen möglichen Betreibern. Zur Ergänzung der Stellungnahme wird auf die Vorlage "Nahversorgung im Regensburger Nordosten – Verträglichkeitsuntersuchung für ein Nahversorgungszentrum am Brandlberg" in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 27.07.2010 verwiesen.

 

 

1.2. Das Gelände der Parkanlage bzw. Außenanlage bei der Kirche St. Konrad sowie beim Kriegerdenkmal bedarf der Neugestaltung.

    "Ist das bereits angedacht bzw. schon terminiert?"

 

Stellungnahme:

 

Das Kriegerdenkmal bei der Kirche St. Konrad wurde auf Initiative der Siedler- und Eigentümervereinigung Regensburg e. V. unter Leitung des Fragestellers verbessert. Hierbei wurden auch die Umgriffsflächen einbezogen. Die Siedlervereinigung hat in Eigeninitiative mit Unterstützung des städtischen Gartenamtes die Belagsflächen verändert sowie eine Mauer errichtet, die zur Aufwertung des Umfeldes erheblich beiträgt. Das Gartenamt nahm darüber hinaus Anpflanzungen vor, um die Maßnahme im Abschnitt nördlich der Kirchenwand abzuschließen. Für die restliche Parkanlage besteht derzeit keine größere Umgestaltungsabsicht. Vorgesehen sind lediglich kleinere Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen des üblichen Unterhalts.

 

 

1.3. "Wie ist der aktuelle Stand zum Baugebiet Brandlberg?" Das Nahversorgungszentrum ist auch für den unteren Siedlungsbereich wichtig.

 

Stellungnahme:

 

Derzeit wird durch den Eigentümer/ Investor die Auslobung eines Wettbewerbes für das Areal vorbereitet. Mit Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 27.07.2010 wurde einstimmig die mögliche Ansiedlung eines Nahversorgers mit 1.500 m² Verkaufsfläche befürwortet. Die weitere Entwicklung wird im Rahmen der entsprechenden Bauleitplanverfahren nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses abgestimmt.

 

 

1.4 "Wie ist der aktuelle Stand zum Bau der Ostumgehung? Wird der Zeitplan eingehalten?

    Wann wird mit der zweiten Schallschutzmauer begonnen bzw. wann wird diese fertig gestellt?"

 

Stellungnahme:

 

Der aktuelle Stand der Baumaßnahme ist ab Anfang August 2011 unter: http://www.regensburg.de/leben/verkehr-mobilitaet/infrastruktur/neubau-einer-ostumgehung/36488 ersichtlich.

Der ursprüngliche Zeitplan, der eine Fertigstellung der Ostumgehung für Ende 2013 vorsah, ist wegen der Verzögerung durch das Bürgerbegehren überholt. Mit der endgültigen Fertigstellung der Ostumgehung ist im II. Quartal 2014 zu rechnen. Die Schallschutzwand auf dem Wall westlich der Ostumgehung wird derzeit geplant und bis zur Eröffnung dieses Streckenabschnitts im Jahr 2012 fertig gestellt.

 

 

1.5 "Gibt es für den Fahrrad- und Fußweg östlich der Bahnlinie Richtung Wutzlhofen getrennte Fahrbahnen? Ist dieser Fahrrad- und Fußweg beleuchtet?"

 

Stellungnahme:

 

Dieser Weg dient sowohl der Erschließung der angrenzenden Felder als auch als Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr. Eine Trennung der Funktionen durch Markierung ist verkehrsrechtlich weder machbar noch sinnvoll.

 

 

1.6 "Wie weit sind die Planungen bezüglich des Fahrradweges östlich des Brandlbergs Richtung Grünthal? Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?"

 

Stellungnahme

 

Es werden derzeit Vermessungen durchgeführt. Vorplanungen sollen erfolgen. Planungsergebnisse liegen aktuell nicht vor. Die Maßnahme ist im aktuellen Investitionsprogramm nicht enthalten.

 

 

1.7 "Wie ist der aktuelle Stand über die Sportplatzverlegung bzw. den Sportheimbau des BSC (Ball-Spiel-Club) und wann können die Verhandlungen

   voraussichtlich abgeschlossen werden?"

 

Stellungnahme:

 

Die Verschiebung des Sportplatzes erfolgte im Rahmen der Planfeststellung Osttangente im vergangenen Jahr. Sollte ein Baugebiet in diesem Bereich realisiert werden, wäre eine Verlegung des Sportgeländes nach Norden – an den Rand des zukünftigen Baugebietes zwischen Brandlberg und der neuen Ostumgehung – erforderlich. Konkrete Aussagen darüber, wann die laufenden Verhandlungen mit dem Investor abgeschlossen sind, sind derzeit nicht möglich.

 

 

1.8 "Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich Sallerner Regenbrücke und deren Zufahrtsstraßen?"

 

Stellungnahme:

 

Die Sallerner Regenbrücke mit Zufahrtsstraßen ist Teil einer Gemeinschaftsmaßnahme von Stadt, Bund und Landkreis und beinhaltet auch den Ausbau der Nordgaustraße zwischen der Isarstraße und der Amberger Straße sowie den Umbau des Lappersdorfer Kreisels.

Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Die Planung wurde zwischenzeitlich überarbeitet und optimiert, um insbesondere den Anliegen der Betroffenen besser gerecht zu werden. Diese Tekturunterlagen wurden zwischen dem 26. Januar und dem 27. Februar 2009 erneut öffentlich zur Einsichtnahme für die Bürger und die Betroffenen ausgelegt.

Zwischenzeitlich hat der Bund die Vorhabensträgerschaft und die Finanzierung der Sallerner Regenbrücke und des Lappersdorfer Kreisels vollständig übernommen. Das Planfeststellungsverfahren kann ungeachtet dessen fortgeführt werden. Die Regierung der Oberpfalz strebt Anfang 2012 eine Erörterung an.

 

 

1.9 "Welche Planungen sind für die Busverbindung Sallerner Berg vorgesehen?"

 

Stellungnahme:

 

Montag bis Freitag besteht tagsüber ein ausreichendes Angebot für den Sallerner Berg über die Linie 9. Nachts, samstags, sonn- und feiertags wird der Sallerner Berg nicht erschlossen.

Kurzfristig wird angestrebt, nachts, sonn- und feiertags einen Teil der Fahrten der Linie 3 über die Spessartstraße zum Sallerner Berg zu führen.

 

 

1.10 "Gibt es Überlegungen oder Planungen über eine Linienverlegung, bzw. eine andere Linienführung für die Buslinie 4 "Danziger Freiheit/ Wutzlhofen?"

 

Stellungnahme:

 

Es gibt Überlegungen, die Linie 4 über die derzeitige Endhaltestelle Danziger Freiheit hinaus bis Wutzlhofen zu verlängern. Diese würde dort die Erschließung der Linie 3 übernehmen.

Diese Maßnahme stellt jedoch nur im Rahmen einer größeren Liniennetzänderung, an der zurzeit gearbeitet wird, eine sinnvolle Option dar.

 

 

1.11 "Ist es möglich, ab der Kreuzung Brandlberger Straße wieder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Sandgasse festzulegen?"

     Sie sei ab hier eine reine Siedlerstraße.

 

Stellungnahme:

 

Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit in der Sandgasse im Abschnitt zwischen der Aussiger Straße und der Brandlberger Straße ist angemessen. Die Straße ist mit Linksabbiegefahrstreifen ausgestattet. Sowohl an der Kreuzung Brandlberger Straße als auch am nördlichen Ende des Straßenabschnittes regeln Lichtzeichenanlagen den Verkehr. Die Straße unterscheidet sich hinsichtlich Ausbau und Verkehrsbedeutung deutlich von allen anderen Straßen des Gebietes. Rechtlich haltbare Gründe für eine Tempo 30-Regelung sind nicht gegeben. In eine Tempo 30-Zone kann die Sandgasse deshalb nicht einbezogen werden.

 

 

1.12 "Wann wird mit dem Umbau der Bahnunterführung Donaustaufer Straße begonnen?"

 

Stellungnahme:

 

Die Bahnunterführung ist im zeitlichen Zusammenhang mit dem Haltepunkt "Walhallastraße" zu sehen. Auf weitere Ausführungen wird in der Stellungnahme zur Frage 1.13 verwiesen.

 

 

1.13. "Wie weit sind die Verhandlungen über eine neue Haltestelle südlich des jetzigen Walhalla-Bahnhofes mit der Deutschen Bahn gediehen?"

 

Stellungnahme:

 

Die DB Regio AG und die Stadt Regensburg verfolgen seit 1999 die Errichtung eines Haltepunktes im Bereich der Donaustaufer Straße. Anfang 2002 stieg die DB Netz AG mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung in das Projekt mit ein. Seit diesem Zeitpunkt ist die Errichtung des Haltepunktes „Walhallastraße“ nur in Verbindung mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung und dem Ausbau der Donaustaufer Straße möglich. Leider hat die DB Netz AG die Planungen in den zurückliegenden Jahren verzögert, sodass derzeit nicht absehbar ist, wann diese Maßnahme realisiert werden kann.

Die Stadtverwaltung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen, dass die Maßnahme in der Projektliste für den nächsten Förderzeitraum (2014 – 2018) enthalten sein wird.

 

 

1.14 "Ist für den Park & Ride Parkplatz für den neu geplanten Bahnhof ein Grundstück vorhanden bzw. gesichert?"

 

Stellungnahme:

 

Da diese Park & Ride-Anlage zu nahe an der Innenstadt liegen würde, ist eine solche Maßnahme nicht sinnvoll. Es ist davon auszugehen, dass Autofahrer, die bis dorthin gefahren sind, nicht mehr in die Bahn umsteigen, sondern direkt mit dem Auto in die Innenstadt fahren.

 

 

1.15 "Ist ein Bürgerhaus – ähnlich wie in der Humboldtstraße – geplant?"

 

Stellungnahme:

 

Das Bürgerhaus in der Humboldtstraße ist die einzige Versammlungsstätte für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtteil, die darüber hinaus über keine Nahversorgungsmöglichkeiten oder Gastronomiebetriebe vor Ort verfügen.

In der Konradsiedlung stellt sich die Ausgangslage anders dar. Hier gibt es zum einen die Pfarreien und Gaststätten, die Versammlungsräume haben, und es gibt eine funktionierende Nahversorgung. Ein zusätzliches Bürgerhaus ist für diesen Stadtteil nicht vorgesehen.

 

         

1.16 Beschilderung Alleewege - Kriegerdenkmal

        

Wäre eine Beschilderung im Bereich des Kriegerdenkmals vorhanden, die das Befahren mit Zweirädern verbiete, so könnten Streitigkeiten vermieden werden. Entsprechende Bußgelder würden abschreckend wirken.

 

 

Stellungnahme:

 

Der Erlass von Bußgeldern ist bereits jetzt möglich. Ein Befahren ist nach der Straßenverkehrsordnung auch ohne das Aufstellen von Schildern verboten.

 

 

2. Bürgerhaus; Konradschule – offene Ganztagsbetreuung

  Fragesteller: Hr. Dr. Rappert

 

Die zahlreichen im Stadtnorden ansässigen Vereine hätten, bis auf die Sportvereine, in der Regel kein eigenes Vereinsheim und daher zunehmend Probleme, geeignete Unterkünfte zu finden. Das Anmieten von Sälen könne sich ein kleiner Verein nur ein- bis zweimal im Jahr leisten. Wäre es möglich, dass die Stadt beim Neubau des Sportheimes für den BSC (Ball-Spiel-Club) einen Raum für gemeinnützige Vereine schafft und gegen eine geringe Anerkennungsgebühr zur Verfügung stellt?

An der Konradschule würde es derzeit 25 Plätze für eine Mittags- bzw. Ganztagsbetreuung geben, der Bedarf sei jedoch wesentlich höher. 40 Kindern habe für dieses Schuljahr eine Absage erteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand könne für das nächste Schuljahr nur ein Kind neu in die Betreuung aufgenommen werden. Im Dachgeschoss der Schule befinde sich ein Raum, der nicht vollständig ausgebaut sei und der für die offene Ganztagsbetreuung genutzt werden könnte.

 

Stellungnahme:

 

Im Stadtbezirk Konradsiedlung-Wutzlhofen herrschen bessere Verhältnisse als in vielen anderen Stadtteilen. Es wäre zwar grundsätzlich denkbar, beim Neubau einer Einrichtung einen zusätzlichen Raum für Vereine zu schaffen, eine nahezu kostenfreie Nutzung wäre jedoch nicht möglich. Bei der Anmietung städtischer Säle müssen die anfallenden Kosten verrechnet werden.

Bereits bei der vor zehn Jahren erfolgten Sanierung der Konradschule war beabsichtigt, den Raum im Dachgeschoss auszubauen. Die Herstellung von Schulräumen ist jedoch nur mit staatlichen Zuschüssen möglich. Da die Regierung der Oberpfalz die Gewährung eines Zuschusses abgelehnt hat, ist die Herstellung dieses Raumes durch die Stadt unterblieben. Es werden Überlegungen angestellt, diesen Raum für die Mittagsbetreuung bzw. Ganztagsbetreuung sowie für schulische Zwecke zu nutzen. Die Maßnahme wurde für das Investitionsprogramm angemeldet. Die Entscheidung darüber obliegt dem Stadtrat.

 

 

3. Räumlichkeiten für Vereine, Bürgerzentrum

  Fragesteller: Hr. Stelzer

 

Viele Vereine seien aufgrund fehlender Räumlichkeiten zu "Wandervereinen" degradiert worden. Es sei die Rede von einem Bürgerzentrum in der Aussiger Straße gewesen. Dieses Ansinnen sei jedoch verworfen worden, da in diesem Bereich ein Nahversorgungszentrum erforderlich sei. Er schlägt vor, das betreffende Einkaufszentrum mit stärkeren Fundamenten und einer massiven Decke zu versehen, um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, im Obergeschoss Räumlichkeiten in Trockenbauweise zu schaffen. Er bittet, diese Möglichkeit in die Planungen mit einzubeziehen.

 

Stellungnahme:

 

Das Nahversorgungszentrum wird nicht von der Stadt Regensburg gebaut. Die Stadt stellt nur das Grundstück zur Verfügung. Es wird nach einem Investor bzw. Betreiber gesucht. Fraglich ist, ob ein Investor gefunden werden kann, der bereit ist, Mehrkosten für einen zusätzlichen Ausbau zu übernehmen.

 

 

4. Park Kriegerdenkmal

  Fragesteller: Hr. Tahedl

 

Die Jugendlichen im Stadtteil müssten die Möglichkeit haben, sich zu treffen bzw. sich zusammenzusetzen. Die von den Jugendlichen bevorzugten Örtlichkeiten würden immer wieder wechseln. Aktuell werde der beleuchtete Sitzplatz beim Kriegerdenkmal aufgesucht. Es müssten Gespräche mit den Jugendlichen geführt werden, um sie davon abzuhalten, ihre Flaschen bzw. ihren Unrat im Park zu entsorgen.

 

Stellungnahme:

 

Ein Mitarbeiter des Jugendzentrums Fantasy war mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten am Kriegerdenkmal vor Ort und konnte keine Jugendlichen antreffen. Eine entsprechende Vermüllung war ebenfalls nicht festzustellen. Im Gespräch mit einer Anwohnerin wurde die vorgefundene Situation bestätigt.

 

 

5. Bepflanzung Lärmschutzwand Posener Straße

  Fragesteller: Fr. Wittmann

 

"Wann wird mit der Bepflanzung der Lärmschutzwand an der Posener Straße begonnen?"

 

Stellungnahme:

 

Die Bepflanzung der Lärmschutzwand wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

 

 

6. Grünabfallsammelstelle; Räumung der Flurbereinigungsstraße

  Fragesteller: Hr. Rappl

 

Am Beginn der Flurbereinigungsstraße, die von der Frauenzellstraße 52 durch die Felder bis zur Einmündung in die alte B 16 verlaufe, sei ein Verkehrsschild angebracht, welches mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die Durchfahrt von Fahrzeugen aller Art verbiete. An dieses Verbot halte sich niemand. In diesem Bereich befindet sich eine Grünabfallsammelstelle. Um dorthin zu gelangen, müsse man vom Ende der Sandgasse ca. 50 Meter die Flurbereinigungsstraße befahren. Die Nutzer der Grünabfallsammelstelle würden die Tempo-30-Zone in Wutzlhofen umfahren und die Flurbereinigungsstraße verbotswidrig befahren. Die Flurbereinigungsstraße werde, da sie sich abseits vom Verkehrsgeschehen befindet, von Müttern mit Kleinkindern sowie von älteren Leuten benutzt, die einer laufenden Verkehrsgefährdung durch die verbotswidrige Nutzung der Straße ausgesetzt sind. Sollte es nicht möglich sein, das Befahren der Straße zu unterbinden, so bittet er darum, die Verkehrsschilder zu entfernen und die Straße freizugeben. Jeder Fußgänger könne sich dann auf die Verkehrssituation einstellen.

Im letzten Winter sei die Flurbereinigungsstraße im Gegensatz zu den Wohnverkehrsstraßen in Wutzlhofen regelmäßig geräumt worden. Vom 18. auf den 19. Dezember 2010 habe es starke Schneefälle gegeben. Am frühen Morgen sei ein Kraftfahrzeug auf der Flurbereinigungsstraße liegen geblieben. Der Räumdienst habe das Fahrzeug befreit und die Straße geräumt. Er habe kein Verständnis dafür, dass in den Wohnstraßen kein Räumfahrzeug zugegen gewesen sei, die Flurbereinigungsstraße hingegen geräumt worden sei.

 

Stellungnahme:

 

Grundsätzlich besteht für den Weg, der als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet ist, keine Wintersicherungspflicht. Da dieser Weg allerdings eine für Radfahrer und Fußgänger verkehrswichtige und ganzjährig relativ gefahrlos zu nutzende Verbindungsstraße vom Stadtteil Wutzlhofen zur Chamer Straße und umgekehrt darstellt, ist er im Räum- und Streuplan des Straßenwinterdienstes der Stadt Regensburg der Einsatzstufe 2 zugeordnet und wird bei Bedarf entsprechend geräumt und gestreut.

Die Chamer Straße verfügt im östlichen Bereich weder über einen Fuß- noch über einen Radweg. Auch wenn sie grundsätzlich für den durchfahrenden Schwerlastverkehr gesperrt ist, ist sie dennoch wegen der Nähe zum Gewerbegebiet Haslbach eine stark frequentierte Straße, die wegen ihrer schmalen Fahrbahn Gefahren für Fußgänger und Radfahrer birgt.

Im Gegensatz zu Anliegerstraßen, die grundsätzlich der Einsatzstufe 3 zugewiesen werden, ist der Verbindungsweg aus oben genannten Gründen als verkehrswichtig eingestuft worden und wird im Rahmen der der Einsatzstufe 2 zugeordneten Winterdienstmaßnahmen betreut.

Erst nachdem alle verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen der Einsatzstufe 1 und 2 abgesichert sind und noch Arbeitszeit zur Verfügung steht, werden in den Straßen der Einsatzstufe 3 Winterdienstmaßnahmen ergriffen.

Stoßen Mitarbeiter im Rahmen ihres Winterdienstes auf den zu betreuenden Strecken auf liegen gebliebene Fahrzeuge, die den öffentlichen Verkehr behindern, wird selbstverständlich versucht, den Fahrzeugführern behilflich zu sein.

 

 

7. Höhe Lärmschutzwand – Wall/Wand-Kombination an der Ostumgehung; Vogelschutzzentrum

  Fragesteller: Hr. Frank   

 

Der Fragesteller möchte wissen, wie hoch die Wall/Wand-Kombination gebaut wird. Der Wall sei bereits so hoch wie der Lärmschutz an der Posener Straße. Den ihm vorliegenden Planzeichnungen könne er die genaue Höhe nicht entnehmen. Die angedachten Glaselemente in der Lärmschutzwand seien seitens der Bahn abgelehnt worden. Er bittet darum, die Wall/Wand-Kombination aufgrund ihrer Höhe auflockernd zu gestalten.

Außerdem fragt er, ob der Vogelverein bzw. das Vogelschutzzentrum am bisherigen Standort verbleiben kann.

 

Stellungnahme:

 

Es gibt zwei Lärmschutzwände. Die erste Lärmschutzwand an der Posener Straße ist zwischenzeitlich fertig gestellt. Auf den bereits aufgeschütteten Wall wird eine weitere Lärmschutzwand aufgesetzt. Die Gesamthöhe der Wall/Wand-Kombination beträgt bis zu 7 Meter. Aus Blickrichtung der Konradsiedlung ist nach der ersten Lärmschutzwand der obere Teil der zweiten Lärmschutzwand zu erkennen. Ursprünglich war geplant, in beiden Lärmschutzwänden - vor allem im Bereich der einmündenden Querstraßen – Glaselemente anzubringen, die eine freie Blickachse Richtung Brandlberg ermöglichen. Allerdings konnten in der bereits fertig gestellten Lärmschutzwand keine Sichtelemente angebracht werden, da derzeit keine Genehmigung für Glaselemente in Lärmschutzwänden erteilt wird, die einen bestimmten Mindestabstand zu einer Bahnlinie unterschreiten. Sollte die Verwendung von Glaselementen zu einem späteren Zeitpunkt genehmigungsfähig sein, werden diese nachträglich angebracht. Die zweite Lärmschutzwand, die einen größeren Abstand zur Bahnlinie aufweist, kann dagegen schon jetzt mit Glaselementen ausgestattet werden.

Der Vogelverein kann am aktuellen Standort verbleiben.

 

 

8. Räumpflicht für Anwohner (Eckgrundstück)

  Fragesteller: Hr. Six

 

Der Fragesteller ist mit seinem Grundstück Anlieger der Karlsbader Straße sowie der Sandgasse. Er möchte im Rahmen der Räum- und Streupflicht wissen, ob er neben der Karlsbader Straße auch die Sandgasse vom Schnee befreien müsse. Angrenzend an sein Grundstück befinde sich eine ca. 3 Meter hohe Mauer. Das Räumfahrzeug befahre im Anschluss an sein Grundstück den Bürgersteig und räume den restlichen Teil der Straße – bis zum Ende der Mauer. Er sei ihm unklar, weshalb das Grundstück mit der Mauer von der Stadt geräumt werde, der Gehweg entlang seines Grundstücks dagegen nicht.

 

Stellungnahme:

 

Die Sicherungsverordnung der Stadt Regensburg verpflichtet Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, an ihr Grundstück angrenzende Gehwege bei Schnee oder Glatteis auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so besteht diese Verpflichtung für jede dieser Straßen.

Da das Grundstück des Fragestellers sowohl an die Karlsbader Straße als auch an die Sandgasse angrenzt und dieser nicht nur rechtlich, sondern tatsächlich eine Zugangsmöglichkeit zur Sandgasse besitzt, ist er entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverordnung auch für den Gehweg in der Sandgasse wintersicherungspflichtig.

Die Grundstücksnachbarn entlang der Mauer grenzen zwar ebenfalls an die Sandgasse an, besitzen jedoch aufgrund der vorhandenen Stützmauer tatsächlich keine Zugangsmöglichkeit. Die verhältnismäßig lange Wegstrecke, die diese Grundstückseigentümer zurücklegen müssten, um zum jeweiligen Gehweganteil in der Sandgasse zu gelangen, hätte zu einer unbilligen Härte geführt. Aus diesem Grund nimmt das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark die Räum- und Streupflicht für den Gehwegbereich entlang der Mauer wahr.

 

 

9. Tempo 30 im südlichen Teil der Sandgasse

  Fragesteller: Fr. Hirtreiter

 

Es habe immer geheißen, es stelle kein Problem dar, im Bereich der südlichen Sandgasse –nach Fertigstellung der Ostumgehung – eine Tempo-30-Zone einzurichten. In den 90er Jahren sei in diesem Bereich bereits eine Tempo-30-Zone eingeführt worden. Ihres Wissens habe es damit keine Probleme gegeben. Die Regierung der Oberpfalz habe diese Regelung jedoch wieder aufgehoben. Im gesamten Gebiet der Konradsiedlung gebe es eine Tempo-30-Regelung. Sie könne daher nicht nachvollziehen, warum für das Teilstück der Sandgasse trotz Ostumgehung weiterhin Tempo 50 gelten müsse.

 

Stellungnahme:

 

Das städtische Hauptstraßennetz ist mit Tempo 50 zu beschildern; das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Wohnstraßen mit untergeordneter Bedeutung können mit Tempo 30 beschildert werden. Der südliche Teil der Sandgasse, ab der Einmündung in die Aussiger Straße, ist Teil des städtischen Hauptstraßennetzes. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu Ziffer 1.11 verwiesen.

 

 

10. Überhöhte Geschwindigkeiten auf dem Flurbereinigungsweg

   Fragesteller: Fr. Mönch

 

Der Flurbereinigungsweg werde größtenteils von Verkehrsteilnehmern aus den angrenzenden Landkreisen mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Sie bittet Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei zu veranlassen, da die übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Familien mit Kleinkindern, gefährdet würden.

 

Stellungnahme:

 

Die Bayerische Landespolizei wird entsprechende Kontrollen durchführen.

 


 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.