Vorlage - VO/11/6869/65  

 
 
Betreff: Neue Klenzebrücke zur Erschließung des Inneren Westen auf den ehemaligen Bahnflächen im südlichen Bereich der Ladehofstraße

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Ausgangslage:

 

Anlass für eine neue Bahn-Brücke mit Anbindung an die Kirchmeier Straße ist die Konversion und Entwicklung der ehemaligen Bahnflächen im Inneren Westen. Das neue Quartier und die bestehenden Gewerbebetriebe brauchen eine anforderungsgerechte und verkehrssichere Erschließung, welche allen wesentlichen Verbindungsfunktionen gerecht wird (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Quell- und Zielverkehre aus Gewerbe und Wohnen). Die bestehende Dechbettener Brücke über die Bahngleise samt der bestehenden Verbindungsrampe zur Dechbettener Straße genügt in Konstruktion und Querschnitt nicht den Anforderungen. Eine Erneuerung der Dechbettener Brücke und der Ausbau der Verbindungsrampe zur Dechbettener Straße ist nach dem Ergebnis einer Machbarkeitsstudie gegenüber dem Bau einer neuen Klenzebrücke nicht wirtschaftlich. Außerdem wird eine Quartierserschließung lediglich über die Dechbettener Brücke wegen ihrer Randlage den verkehrlichen Anforderungen nicht gerecht, d.h. die Route ist insbesondere für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV zu umwegig, gegebenenfalls hat die Route eine geringere Entlastungswirkung für das bestehende Straßennetz im Quartier nördlich der Ladehofstraße. Darüber hinaus hätte der Ausbau der Dechbettener Straße (bestehende nördliche Brückenrampe) Eingriffe in die bestehende Baumallee und Beeinträchtigungen für die angrenzenden Kleingärten zur Folge. Es wird in diesem Zusammenhang auf Abschnitt 2.3 der Vorlage zum Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 20.04.2010 zur Strukturplanung im Inneren Westen, Drucksachennummer VO/08/3616/61, verwiesen.

 

 

Beschreibung des Vorhabens:

 

Die künftige Haupterschließung des Bauquartiers im Bereich der ehemaligen Bahnareale im inneren Westen ist im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellt. Im Süden schließt die Straße gegenüber der bestehenden Einmündung der Klenzestraße an die Kirchmeier Straße an. Am bestehenden Knotenpunkt wird insbesondere eine zusätzliche Linksabbiegespur und eine signaltechnische Anpassung erforderlich. Im Norden ist nach einer Baustrecke von rund 300 m die Anbindung an die bestehende Dechbettener Straße dargestellt. Die endgültige Lage und Führung der Verkehrsanbindung wird jedoch erst im Rahmen der städtebaulichen Detailplanung angepasst und konkretisiert. Die maximale Längsneigung der Straßenachse von der Überbrückung der Bahngleise zur Dechbettener Straße hinunter beträgt 6 %.

Herzstück der neuen Erschließung ist die Neue Klenzebrücke. Sie liegt gut 300 m östlich der bestehenden Dechbettener Brücke, überbrückt 4 Gleise der DB AG bei Bahn-km 1,96634 im rechten Winkel. Die Brückenöffnung (= lichte Weite) beträgt 26,85 m und wird mit einem Brückenfeld ohne Pfeiler überspannt. Damit werden Einwirkungen auf die Bahnanlagen und deren Betrieb so weit wie möglich vermieden. Die Mindesthöhe zwischen den Schienenoberkanten und der Brückenunterseite (= Lichtraumprofil) beträgt 6,20 m. Die Breite der Brücke zwischen den Geländern beträgt 15 m (siehe Anlage 2). In diesem Querschnitt sind jeweils zwei Fahrstreifen, Radfahrstreifen und Gehwege vorgesehen. Die Funktion eines unterbrochenen Erschließungsweges der Bahn wird durch die Anlage einer Wendemöglichkeit bzw. einer neuen Zufahrt aufrechterhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Planungsschritte und Abstimmung mit den Beteiligten und Dringlichkeit:

 

Im Zuge der Flächenfreisetzung der ehemaligen Bahnflächen ist die DB AG bereits tätig, ihre Betriebsanlagen neu zu ordnen und umzubauen. Es werden unter anderem Gleisanlagen und Bahnleitungen verlegt und Masten neu errichtet. Dies geschieht auch im Kreuzungsbereich der neuen Klenzebrücke. Es ist wirtschaftlich geboten, dass die neue Klenzebrücke bei der Planung und dem Bau dieser Bahnanlagen berücksichtigt wird. Müssten bei einer späteren Realisierung der Brücke die Bahnanlagen erst nachträglich angepasst werden, würden für das Brückenprojekt nach einer Grobschätzung Mehrkosten von mehreren Hunderttausend Euro und ein zusätzlicher Zeitbedarf von rund zwei Jahren anfallen.

 

Wegen der strikten zeitlichen Vorgaben zur Flächenfreisetzung, welche zwischen der DB AG und der Grundstückseigentümerin Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG vertraglich geregelt sind, müssen verbindliche Projektdaten für die neue Klenzebrücke an die DB AG schnellstmöglich weitergegeben und die weiteren Planungsschritte mittels einer Planungsvereinbarung zwischen Stadt und der DB AG abgestimmt werden.

 

Damit wird auch zwischen allen Beteiligten (Stadt Regensburg, Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, DB AG) die erforderliche Planungssicherheit für die miteinander verzahnten Vorhaben (Flächenfreisetzung, Gebietsentwicklung, Gebietserschließung, Bahnbetrieb) geschaffen.

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau der neuen Klenzebrücke einschließlich der Verbindungsrampen die Straßen- und Brückenplanungen in Abstimmung mit den städtebaulichen Planungen des Inneren Westen zu erstellen, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen und eine Planungsvereinbarung mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG (DB AG) abzuschließen.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Übersichtslageplan im Maßstab 1:2.000 (DIN A3)

2 Bauwerksskizze (unmaßstäblich) (DIN A3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klenzebrücke_Beschluss_Anlage1_Vorabzug (2592 KB)    
Anlage 2 2 Klenzebrücke_Beschluss_Anlage2_Vorabzug (165 KB)