Vorlage - VO/11/6870/54  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2011 - 2015
Vorberatung der Teile des Investitionsprogramms, für die der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Seniorenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
04.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

Vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 4 vorzuberaten:

 

Einzelplan 4:

 

              UA 4701/01 und 4321/01

 

Unterabschnitt 4701/01 enthält die Investitionsförderung im Altenpflegebereich. Die Stadt Regensburg ist im Rahmen ihrer Hinwirkungspflicht zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen verpflichtet (Art. 69

Abs. 1 AGSG). Als Pflegeeinrichtungen werden nach § 71 SGB XI Pflegedienste, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen erfasst.

 

Der Unterabschnitt 4321/01 enthält die Kosten für Planung und Beratung sowie für archäologische Untersuchungen für den Neubau des Bürgerheims Kumpfmühl.

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogrammes 2011 bis 2015 bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.

 

Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogrammes 2011 bis 2015 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Finanzreferat als Tischvorlage nachgereicht.

 

 

 

Anlagen

Der Ausschuss empfiehlt

Der Ausschuss empfiehlt

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitonsprogrammes 2011 bis 2015 im Einzelplan 4 – UA 4701/01 sowie 4321/01 – enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2011 bis 2015 aufzunehmen.

 

 


 

Anlagen: