Sachverhalt:
Im Bebauungsplangebiet Rennplatz-Nord wird ein Kinderhaus mit einer Krabbelgruppe
Da im Stadwesten aufgrund der neuen Baugebiete und der Zuzüge vieler junger Familien dringend zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung benötigt werden wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 beschlossen, auf dem Grundstück Flurnummer 4082/16, Gemarkung Regensburg im Baugebiet Rennplatz-Nord Container für den Betrieb eines zweigruppigen Kindergartens aufzustellen (VO/11/6771/52).
Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern hat aufgrund dieses Beschlusses in der Presse, im Internet und in den Kindergärten Eltern die einen Platz in dem Containerkindergarten benötigen aufgerufen sich vormerken zu lassen. Es gingen zu dem gesetzten Stichtag lediglich 16 Vormerkungen ein.
Für diese geringe Kinderzahl ist es unwirtschaftlich eine Container aufzustellen und zu betreiben.
Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern hat daraufhin die Diakonie Regensburg gebeten, im viergruppigen Kindergarten Spatzennest, Lilienthalstr. 42, 93049 Regensburg eine zusätzliche Kindergartengruppe (25 Plätze) in Betrieb zu nehmen. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung; der Kindergarten wird von der Diakonie Regensburg betrieben.
Diese Gruppe wird im eigentlichen Schlafraum des Kindergartens untergebracht. Dieser Schlafraum hat eine Größe von 62,6 m².
Von dem Gruppenraum wird ein Gruppennebenraum mit einer Größe von ca. 10 m² abgetrennt.
Die Trockenbauarbeiten für die erforderlichen Wände werden circa 3.200,00 Euro kosten.
Zusätzlich ist der Raum mit einem Rauchmelder, der mit der bereits vorhandenen Anlage gekoppelt wird und mit einer Türe zu versehen.
Die Kosten für die Umbaumaßnahme und für den erforderlichen Rückbau trägt die Stadt Regensburg.
Die Gruppe wird vorübergehend bis zur Fertigstellung des Kinderhauses Rennplatz-Nord betrieben (in circa einem Jahr).
Die anfallenden Kosten in Höhe von circa 5.000,00 Euro für den Umbau und den Rückbau und die erforderlichen Möblierungskosten werden aus UA 4641/12 finanziert.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Anlagen: 1x Lageplan 1x Grundrissplan
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