Sachverhalt:
In der Anlage wird die jährliche Auflistung der freiwilligen Leistungen (Zuschüsse) im Haushaltsjahr 2012 an die freie Kulturarbeit vorgelegt. Ergänzende Unterlagen werden als Anlage beigefügt. Die Veröffentlichung ist nicht zulässig.
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, für Träger der freien Kulturarbeit im Haushaltsjahr 2012 Zuschüsse entsprechend den beigefügten Listen in den Haushaltsplan einzusetzen.
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2012 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2012 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.
Anlagen:
A: Vertragliche Verpflichtungen B: Institutionelle Förderungen C: Projektförderungen D: Förderung aus dem kulturellen Verfügungsfonds (zur Kenntnis)
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