Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Absatz 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsversorgung Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Kulturausschuss sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 3 vorzuberaten.
Einzelplan 3: UA 3102/00 bis UA 3522/00 UA 3651/00 bis 3700/01
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2011 bis 2015, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammmenfassungen.
Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 im Einzelplan 3 – UA 3102/00 bis UA 3522/00 sowie UA 3651/00 bis UA 3700/01 – enthaltenen Maßnahmen einschließlich den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2011 bis 2015 aufzunehmen.
Anlagen:
Investitionsprogramm 2011 bis 2015 - Auszug aus dem Verwaltungsentwurf -
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