Vorlage - VO/11/6917/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2009 des Ev. Krankenhauses und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
20.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2009 für das Ev. Krankenhaus wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 22.07.2010 behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2011 den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 für das Ev. Krankenhaus behandelt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Ev. Krankenhauses mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 in der Sitzung vom 14.07.2011 zur Kenntnis gebracht.

 

 

Evangelisches Krankenhaus

2009

 

 

 

Bilanzsumme

15.783.777,00

Summe der Erträge lt. GuV-Rechung

11.291.611,00

(-) Summe der Aufwendungen lt. GuV

11.553.324,00

Jahresfehlbetrag lt.GuV

261.713,00

 

 

auf neue Rechnung vorzutragen

0,00

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2009 des Ev. Krankenhauses wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.