Vorlage - VO/11/6937/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2012;
1. Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2007 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V.
2. Antrag des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
04.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

1. Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2007 gültigen Delegations- vereinbarung

 

Im Bereich der Stadt Regensburg unterhält das Diakonische Werk Regensburg e.V. seit dem 01.03.1988 eine Schuldnerberatungsstelle.

 

Schuldnerberatung war eine Form der persönlichen Hilfe nach § 8 Abs. 1 Bundes-

sozialhilfegesetz. Diese Aufgabe wurde bis 31.12.2004 an das Diakonische Werk delegiert.

Seit der Aufhebung des Bundessozialhilfegesetzes mit Wirkung vom 01.01.2005 erhält der hilfebedürftige Personenkreis Leistungen nach den neuen Sozialleistungsgesetzen Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Leistungen der Schuldnerberatung werden jetzt nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. 16 a SGB II und nach § 11 Abs. 5 SGB XII erbracht.

Schuldnerberatung ist somit weiterhin eine Einrichtung bzw. Aufgabe der Städte und Landkreise.

 

Wird die Leistung (hier Schuldnerberatung) von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die kommunalen Träger von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I i.V.m. §§ 17 Abs. 1 SGB II und 11 Abs. 5 SGB XII) und angemessene Kosten für die Beratung (hier: Schuldnerberatung) übernehmen (§ 17 Abs 2 Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 Satz 3 und 4 SGB XII).

 

Der Sozialhilfeausschuss hat daher in seiner Sitzung am 05.12.2006 beschlossen, die Aufgabe der Schuldnerberatung bis zum 31.12.2011 an das Diakonische Werk Regensburg zu delegieren. An der Finanzierung der Schuldnerberatungsstelle beteiligt sich nach der derzeit gültigen Delegationsvereinbarung das Diakonische Werk als Träger mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. der Gesamtkosten.

Der Anteil der städtischen Klientel beträgt ca. 70%. In dieser Höhe wird der sich nach Abzug der Eigenleistung ergebende Betrag an Personal- und Sachkosten jährlich bezuschusst. Der endgültige Zuschussbetrag entspricht dem prozentualen Anteil der Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg an der Gesamtzahl der von der Schuldnerberatungsstelle im jeweiligen Haushaltsjahr betreuten Klienten und wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

 

Mit Schreiben vom 02.03.2011 hat das Diakonische Werk die  Verlängerung der bestehenden Delegationsvereinbarung bei gleichen Konditionen um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2016 beantragt.

Bisher lehnt das Diakonische Werk die Durchführung von Insolvenzberatung aus Kostengründen ab.

Nach Mitteilung des Bayer. Städtetages besteht der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach einer Übertragung der Insolvenzberatung – gegen vollen Kostenausgleich – durch den Freistaat Bayern. Dadurch soll eine sinnvolle einheitliche Sachbearbeitung von Schuldner- und Insolvenzberatung ermöglicht und gleichzeitig die derzeit von den Mitgliedsstädten immer wieder beanstandete Quersubventionierung staatlicher Aufgaben durch die Kommunen abgestellt werden.

Sollte diese Übertragung erfolgen, kann die Stadt Regensburg nur noch mit einem Kooperationspartner zusammenarbeiten, der auch Insolvenzberatung durchführt.

 

Aus diesem Grund soll die bestehende Delegationsvereinbarung nur um ein Jahr, bis zum 31.12.2012, verlängert werden. Die bisherige Finanzierung soll beibehalten werden.

 

Die Verwaltung schlägt den Abschluss einer Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II, sowie des SGB XII mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. vor.

 

 

2. Gewährung eines Zuschusses für das Haushaltsjahr 2012 für die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes

 

Sofern der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Punkt 1 dieser Vorlage zustimmt, errechnet sich aufgrund des vom Diakonischen Werk Regensburg e.V. vorgelegten Finanzierungsplanes für das Haushaltsjahr 2012 ein Zuschuss in Höhe von 56 000.--€. Der endgültige Zuschussbetrag entspricht dem prozentualen Anteil der Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg an der Gesamtzahl der von der Schuldnerberatungsstelle im jeweiligen Haushaltsjahr betreuten Klienten und wird nach der Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

Aus den statistischen Überblicken über die Anzahl der Klienten der Schuldnerberatungsstelle ergibt sich für das Jahr 2010 ein Klientenanteil aus dem Stadtgebiet Regensburg von 78%. 22% der Klienten kamen aus dem Landkreis Regensburg .

Von der Gesamtzahl der für Klienten aus dem Stadtgebiet geleisteten Arbeitsstunden entfielen rd. 59% auf Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.

Die Verwaltung schlägt vor, der Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. für das Haushaltsjahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 56 000.--€ zu gewähren.

 

 

 

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7049 und 0.4820.7841.2

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschließt:

 

1.     Der Verlängerung der seit dem 01.01.2007 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr.

2.     Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2012 ein Zuschuss in Höhe von 56 000.--€ gewährt.

 

Anlagen: