Vorlage - VO/11/6965/09  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
Zuwendung an die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
04.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung hat mit Vertrag vom 30.10.2009 den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) übertragen.

 

§ 11 Absatz 1 des Betriebsübertragungsvertrages lautet wie folgt:

„Die Katholische Bruderhausstiftung kann im Rahmen ihres Stiftungszweckes den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael durch Zuwendungen an die RSG unterstützen. Dies erfolgt insbesondere durch den Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge der Sparte Bürgerstift St. Michael bei der RSG, die hierzu ergänzend zur Gewinn- und Verlust-rechnung im Rahmen des Jahresabschlusses eine Spartenrechnung führt, in der das Bürgerstift St. Michael als eine Sparte ausgewiesen wird...“

 

Gleichzeitig wurde der Stiftungszweck in der Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung neu gefasst (§ 2 Absatz 1):

„…Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

1. durch den Ausgleich von Jahresfehlbetragen der RSG, soweit sich diese aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael ergeben, die Katholische Bruder-hausstiftung dazu wirtschaftlich in der Lage ist und die RSG selbst ausschließlich und un-mittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgaben-ordnung dient…“

 

Für das Geschäftsjahr 2010 hat der Aufsichtsrat der RSG in seiner Sitzung am 11.05.2011 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -261.184,92 Euro festgestellt. Davon entfallen -125.683 Euro auf das Alten- und Pflegeheim Bürgerstift St. Michael. Dieser Jahresverlust entspricht annähernd den Vorjahresergebnissen unter der Trägerschaft der Katholischen Bruderhaus-stiftung. Es wird davon ausgegangen, dass die mit der Betriebsübertragung verbundenen Synergien und Möglichkeiten der Optimierung von Arbeits- und Geschäftsabläufen voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2011, spätestens aber ab dem Geschäftsjahr 2012 zu einer signifikanten Verbesserung des Jahresergebnisses führen.

 

Die Voraussetzungen für eine Zuwendung an die RSG zum Ausgleich des Jahresverlustes der Sparte Bürgerstift St. Michael über -125.683 Euro sind erfüllt.

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung unterstützt im Rahmen ihres Stiftungszweckes die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH und gleicht den Jahresfehlbetrag 2010 aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael in Höhe von -125.683 Euro aus.