Vorlage - VO/11/6988/52  

 
 
Betreff: Förderung des Kinderhauses Puricellistraße der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., Orleansstr. 2, 93055 Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
29.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
20.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. errichtet in direkter Nachbarschaft des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums, Puricellistr. 5, 93049 Regensburg ein Kinderhaus mit zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) und zwei Krabbelgruppen (24 Plätze).

 

Es ist geplant, die Einrichtung integrativ zu führen; das heißt in der Einrichtung werden behinderte Kinder betreut.

 

Das Gebäude wird eingeschossig in einer L-förmigen Bauweise errichtet. Es ist vorgesehen, dass die Gruppenräume zum großen Freibereich nach Süden und Osten orientiert sind. Dazwischen befinden sich jeweils die Gruppennebenräume mit vorgeschaltetem Garderobenbereich.

 

Symmetrisch hierzu befinden sich die Sanitär- und Ruheräume.

 

Im nördlichen und westlichen Bereich der Anlage sind die übergreifenden Räume wie Mehrzweckraum, Verwaltung, Personalraum, Küche und so weiter untergebracht.

 

In der geplanten Einrichtung konnten alle Räume laut Raumprogramm vorgesehen werden.

 

Der Bauplan wurde zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.

 

Die Baukosten für die Einrichtung belaufen sich laut Kostenaufstellung des Architekturbüros Naumann auf 2.144.000,00 Euro; hiervon werden 2.081.600,00 Euro durch die Stadt Regensburg als zuwendungsfähig anerkannt. Hinzu kommen Einrichtungskosten in Höhe von 142.200,00 Euro, von denen 135.000,00 Euro anerkannt werden.

 

Die gesetzliche Baukostenförderung für den Kindergartenbereich beträgt 564.600,00 Euro. Für den Krabbelstubenbereich wird eine Förderung in Höhe von 774.700,00 Euro gewährt.

 

Für den Kindergartenbereich wird von der Stadt Regensburg zusätzlich ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 203.500,00 Euro (Baukostenzuschuss 182.500,00 Euro, Möblierungskostenzuschuss 21.000,00 Euro) geleistet.

 

Die Maßnahme wird somit mit insgesamt 1.542.800,00 Euro gefördert (Kindergarten 768.100,00 Euro, Krabbelstube 774.700,00 Euro). Die Stadt Regensburg kann für den Kindergartenbereich mit einer Förderung in Höhe von circa 192.000,00 Euro und im Krabbelstubenbereich mit 529.400,00 Euro rechnen.

 

Die staatliche Förderung beträgt somit insgesamt circa 721.400,00 Euro.

 

Der städtische Investitionskostenzuschuss ist für den Krabbelstubenbereich im Investitionsprogramm 2010 bis 2014 bei UA 4648/09 in den Jahren 2011 und 2012 eingestellt.

 

Die Förderung des Kindergartenbereiches erfolgt aus UA 4648/99.

Die Fördergelder stehen in den Jahren 2014 und 2015 bereit.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung eines zweigruppigen Kindergartens mit 50 Betreuungsplätzen und einer zweigruppigen Krabbelstube mit 24 Betreuungsplätzen an der Puricellistraße, Regensburg durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

2.      Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. erhält Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

3.      Der Betriebsträger der Einrichtung erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

Anlagen:

 

Anlagen:

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (128 KB)    
Anlage 2 2 Grundriss (1360 KB)