Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.
Dieses Personalkostenbasisbudget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2010 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2010 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:
Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.05.2009) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2011 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Tariferhöhung und die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.
1. Für den Tarifbereich wurden die Entgelte ab dem 01.01.2011 um 0,6 % und ab dem 01.08.2011 um weitere 0,5 % erhöht. Außerdem wurde im Januar eine tarifliche Einmalzahlung von 240 Euro bzw. anteilig entsprechend dem Umfang der Arbeitszeit gewährt. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2011 mit ca. 670.000 Euro aus.
2. Für sogenannte strukturelle Kostensteigerungen sieht der Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kostensteigerungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung insbesondere verstanden - Änderung der Stufe bei der Grundvergütung, - Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, - Mehrkosten für Beförderungen/Höhergruppierungen, - Gewährung von Leistungsprämien und Leistungsstufen, - Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, - Änderung der Stellenbewertung.
Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für diese strukturellen Erhöhungen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familienbezogenen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwiegenden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2011 würde dies ca. 106.000 Euro beanspruchen.
Aufgrund folgender Gegebenheiten / Überlegungen wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostensteigerungen (s. Nr. 1 – 2) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2011 gesondert zur Verfügung zu stellen.
· Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
· Die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten wurde im Personalkostenbudget finanziell berücksichtigt. Im Jahr 2011 wurde das Personalkostenbudget um die bis dahin im Stellenplan noch nicht eingezogenen zusätzlichen Arbeitsstunden zu 100 % verringert. Gerechnet mit durchschnittlichen Personalkosten über die gesamte Leistungslaufbahn bewirkt dies eine Kürzung bei den Personalkostenbudgets von ca. 43.000 Euro.
· Vom Stadtrat wurde am 16.12.2010 im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung 2011 eine Kürzung der Personalkostenbudgets um 2,5 % beschlossen. Das führt zu einer Verringerung der Budgets um ca. 1,7 Millionen Euro im Jahr 2011.
Durch diese grundsätzlichen Vorgaben können frei werdende Stellen in der Regel über längere Zeit nicht besetzt werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2011 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Tariferhöhung und im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
Anlagen: |
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