Vorlage - VO/11/7017/18  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
20.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungs­ergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.

 

Dieses Personalkostenbasis­budget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2010 ange­fal­lenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkosten­stei­gerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2010 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Referat

Personalkosten-budgets 2010

Direktorium 1

3.828.986,35 €

Direktorium 2

13.732.918,90 €

Direktorium 3

10.409.621,31 €

Referat für Wirtschaft und Finanzen

10.784.253,42 €

Rechts- und Umweltreferat

8.940.847,36 €

Kulturreferat

6.216.830,57 €

Planungs- und Baureferat

23.961.603,21 €

Insgesamt

77.875.061,12 €

 

 

Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.05.2009) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Per­sonal­kostenbudgets wegen Be­soldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Per­so­nal­kostenänderungen angepasst werden.

 

Für das Jahr 2011 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Tariferhöhung und die strukturelle Personalkosten­steigerung erforderlich.

 

1.      Für den Tarifbereich wurden die Entgelte ab dem 01.01.2011 um 0,6 % und ab dem 01.08.2011 um weitere 0,5 % erhöht. Außerdem wurde im Januar eine tarifliche Einmalzahlung von 240 Euro bzw. anteilig entsprechend dem Umfang der Arbeitszeit gewährt. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2011 mit ca. 670.000 Euro aus.

 

2.      Für sogenannte strukturelle Kostensteigerungen sieht der Leitfaden zur Perso­nal­kos­ten­bud­getierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kos­ten­steigerungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkosten­budge­tie­rung insbesondere verstanden

-              Änderung der Stufe bei der Grundvergütung,

-              Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

-              Mehrkosten für Beförderungen/Höhergruppierungen,

-              Gewährung von Leistungsprämien und Leistungsstufen,

-              Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

-              Veränderungen der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

-              Änderung der Stellenbewertung.

 

Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für diese strukturellen Er­­hun­gen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familien­bezo­genen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwie­genden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entschei­den, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2011 würde dies ca. 106.000 Euro beanspruchen.

 

Aufgrund folgender Gegebenheiten / Überlegungen wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostensteigerungen (s. Nr. 1 – 2) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2011 gesondert zur Verfügung zu stellen.

 

·     Bei der Ermittlung des Personal­kosten­basis­budgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, son­dern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellen­plan wir­d den Referaten ein Personal­kosten­budget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung ge­stellt.

 

·     Die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten wurde im Personalkostenbudget finanziell berücksichtigt. Im Jahr 2011 wurde das Personalkostenbudget um die bis dahin im Stellenplan noch nicht eingezogenen zusätzlichen Arbeitsstunden zu 100 % verringert. Gerechnet mit durchschnittlichen Personalkosten über die gesamte Leistungslaufbahn bewirkt dies eine Kürzung bei den Personalkostenbudgets von ca. 43.000 Euro.

 

·     Vom Stadtrat wurde am 16.12.2010 im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung 2011 eine Kürzung der Personalkostenbudgets um 2,5 % beschlossen. Das führt zu einer Verringerung der Budgets um ca. 1,7 Millionen Euro im Jahr 2011.

 

Durch diese grundsätzlichen Vorgaben können frei werdende Stellen in der Regel über längere Zeit nicht besetzt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haus­halts­jahr 2011 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Tariferhöhung und im Beamtenbereich die Kosten für strukturell be­ding­te Personal­kosten­steigerungen im Umfang von 0,5 % budget­ver­bessernd zur Verfügung ge­stellt.

 


 

Anlagen: