Vorlage - VO/11/7033/18  

 
 
Betreff: Stellenplan 2012
Neuberechnung von Beförderungsämtern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
12.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

Sachverhalt

 

Auf Basis des Stellenplans 2011 (Stand 01.10.2011) ergeben sich folgende Berechnungen:

 

 

 

1.  Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzen

 

     Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs-

     kommission v. 19.09.2011 ergeben sich Stellenanpassungen.

 

     Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

 

UA                            StKz                                          von BesGrp                            nach BesGrp

 

4050                            11 8051                            A 6 / A 7                            A 8

4050                            11 8062                            A 6 / A 7                            A 8

0601                            17 2000                            A 12                                          A 13 (3. QE)

1161                            33 12000                            A 11                                          A 12

4011                            50 2201                            A 11                                          A 9 / A 10

4011                            50 2202                            A 9 (2. QE)                            A 9 / A 10

4071                            51 2000                            A 12                                          A 13 (3. QE)                           

 

 

 

 

2. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz

 

2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches

        Besoldungsgesetz- 4. QE – Schl. 12 -

 

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 15

       27,00

5% aus 575,06 = 28,75

 

29,00

s.u.

 

 

Bei Besoldungsgruppe A 15 besteht aufgrund der erforderlichen Rückführung der Stellenzahl bei A 16 (s.u.) derzeit keine Anhebungsmöglichkeit von A 13/A 14 nach A 15.

                                                                     


BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 16

_________

 

B 2

 

     11,00

____________

     

       0,00

 

1,5% aus 575,06 =  8,63

 

 

9,00

 

 

 

Überhang 2,0 Stellen

 

 

 

Bei Besoldungsgruppe A 16  besteht ein Überhang von 2 Planstellen. Der Überhang resultiert aus der Stellenobergrenzenregelung der Bayerischen Stellenobergrenzen-

verordnung (BayStOGV), die bis zum 31.12.2010 Gültigkeit besaß.

 

Zum Abbau des derzeitigen Überhangs werden die nächsten zwei in Besoldungsgruppe A 16 freiwerdenden Stellen nach Besoldungsgruppe A 15 zurückgeführt.

 

 

 

 

2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden

       oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5  Besoldungsgesetz

 

 

BesGrp

Vollstellen lt.Vollstellen

Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16

 

4,0

 

30% = 1,20

 

1,0

Derzeit 1 Anhebung möglich

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach

A 16 + Z. Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

 

 

3. Stadtinterne Obergrenzenregelungen

 

    (Personalausschussbeschluss vom 08.12.2010, TOP 4, Drucksachennr. VO/10/6088/SKb)

 

 

3.1. Beförderungsämter gem. Fußnote 3 zu BesGr A 9  (2. QE) BayBesG

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt.

Stellenschlüssel

Vollstellen lt.

Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 9        (2.QE)

 

76,00

 

   75,50

 

A 9 + Z  (2.QE)

31,50

   30 = 32,25

    

   32,00

0,50 Anhebungen möglich

 

 

107,50

 

 

   107,50

 

 

 

Bei BesGrp A 9 + Z besteht rechnerisch die Anhebungsmöglichkeit von 0,50 Planstellen von  A 9 nach A 9 + Z.  Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

 

 

3.2. Beförderungsämter gem. Fußnote 11 zu BesGr A 13 (3. QE) BayBesG

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt.

Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 13         (3.QE)

14,00

 

   14,00

 

A 13  + Z  (3.QE)

  3,00

20 = 3,40

     3,00

 

 

 

17,00

 

 

   17,00

 

 

 

 

 

3.3. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE –

       Lehrkräfte an beruflichen Schulen  (Schl. 40 + 49) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an beruflichen Schulen – beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

129,58

8,00

137,58

 

   133,58

 

A 15

  56,00

0,00

  56,00

  30 = 60,17

     60,00

4 Anhebungen möglich

A 15 + Z

    3,00

 

    3,00

 

       3,00

 

A 16

    4,00*)

0

    4,00

 

       4,00

 

 

 

 

200,58

 

   200,58

 

 

*) davon 1 Planstelle im Schulverwaltungsdienst (StKz 40 0001)

 

Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 4 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach

A 15. Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 


3.4. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE –

       Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an Gymnasien – beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

45,00

1,00

46,00

 

     46,00

 

A 15

21,00

0

21,00

30 = 20,70

     21,00

 

A 15 + Z

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

A 16

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

 

 

69,00

 

     69,00

 

 

 

 

 

3.5. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit

       Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schlüssel 42) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

22,00

4,00

26,00

 

    26,50

 

A 12

  9,00

0,50

  9,50

25 = 8,88

      9,00

0,50 Überhang

 

 

 

35,50

 

    35,50

 

 

Zum Abbau des Überhangs bei BesGr. A 12 ist bei der Stelle StKz 40 2802 ein kw-Vermerk vorhanden.


3.6. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) – Fachlehrkräfte für

       Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schl. 44) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für Fachlehrkräfte in der Hauswirtschaft beschlossen.

 

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

  3,00

0

3,00

 

    3,00

 

A 12

  1,00

0

1,00

25 = 1,00

    1,00

 

 

 

 

4,00

 

    4,00

 

 

 

 

3.7. Beförderungsämter gemäß Beschluss des Personalausschusses vom 12.10.2005, TOP

       4, Drucksachennr. VO/05/0895/10 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr.

       VO/06/1492/018 – Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Feuerwehr-

       unter Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen – TvöD-Beschäftigte –

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 7 / A 8

65,00

  3,00

  68,00

48 = 64,32

     64,00

 

A 9

46,00

20,00

  66,00

52 = 69,68

     70,00

4 Anhebungen möglich

 

 

 

134,00

 

   134,00

 

 

Bei BesGr. A 9 (2. QE) besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 4 Planstellen von A 8 nach A 9 (2.QE). Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

 

 

4. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die

    stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten

    schaffen.  Die Beförderungsämter können übertragen werden.

 


1.      Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,

 

die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.

 

2.      Der Personalausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Haushalt 2012 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Haushalt 2012 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die heute vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.