Sachverhalt
Auf Basis des Stellenplans 2011 (Stand 01.10.2011) ergeben sich folgende Berechnungen:
1. Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzen
Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs- kommission v. 19.09.2011 ergeben sich Stellenanpassungen.
Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:
UA StKz von BesGrp nach BesGrp
4050 11 8051 A 6 / A 7 A 8 4050 11 8062 A 6 / A 7 A 8 0601 17 2000 A 12 A 13 (3. QE) 1161 33 12000 A 11 A 12 4011 50 2201 A 11 A 9 / A 10 4011 50 2202 A 9 (2. QE) A 9 / A 10 4071 51 2000 A 12 A 13 (3. QE)
2. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz
2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches Besoldungsgesetz- 4. QE – Schl. 12 -
Bei Besoldungsgruppe A 15 besteht aufgrund der erforderlichen Rückführung der Stellenzahl bei A 16 (s.u.) derzeit keine Anhebungsmöglichkeit von A 13/A 14 nach A 15.
Bei Besoldungsgruppe A 16 besteht ein Überhang von 2 Planstellen. Der Überhang resultiert aus der Stellenobergrenzenregelung der Bayerischen Stellenobergrenzen- verordnung (BayStOGV), die bis zum 31.12.2010 Gültigkeit besaß.
Zum Abbau des derzeitigen Überhangs werden die nächsten zwei in Besoldungsgruppe A 16 freiwerdenden Stellen nach Besoldungsgruppe A 15 zurückgeführt.
2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5 Besoldungsgesetz
Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach A 16 + Z. Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.
3. Stadtinterne Obergrenzenregelungen
(Personalausschussbeschluss vom 08.12.2010, TOP 4, Drucksachennr. VO/10/6088/SKb)
3.1. Beförderungsämter gem. Fußnote 3 zu BesGr A 9 (2. QE) BayBesG
Bei BesGrp A 9 + Z besteht rechnerisch die Anhebungsmöglichkeit von 0,50 Planstellen von A 9 nach A 9 + Z. Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.
3.2. Beförderungsämter gem. Fußnote 11 zu BesGr A 13 (3. QE) BayBesG
3.3. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE – Lehrkräfte an beruflichen Schulen (Schl. 40 + 49) -
Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an beruflichen Schulen – beschlossen.
*) davon 1 Planstelle im Schulverwaltungsdienst (StKz 40 0001)
Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 4 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach A 15. Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.
Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -
Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an Gymnasien – beschlossen.
3.5. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schlüssel 42) -
Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.
Zum Abbau des Überhangs bei BesGr. A 12 ist bei der Stelle StKz 40 2802 ein kw-Vermerk vorhanden. 3.6. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) – Fachlehrkräfte für Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schl. 44) -
Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für Fachlehrkräfte in der Hauswirtschaft beschlossen.
3.7. Beförderungsämter gemäß Beschluss des Personalausschusses vom 12.10.2005, TOP 4, Drucksachennr. VO/05/0895/10 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 – Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Feuerwehr- unter Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen – TvöD-Beschäftigte –
Bei BesGr. A 9 (2. QE) besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 4 Planstellen von A 8 nach A 9 (2.QE). Aufgrund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.
4. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten schaffen. Die Beförderungsämter können übertragen werden.
1. Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,
die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.
2. Der Personalausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Haushalt 2012 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Haushalt 2012 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die heute vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.
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