Vorlage - VO/11/7085/65  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 102;
Kanalneubau Nibelungenkaserne
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
13.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlage:   Beschlusslageplan unmaßstäblich

 

 

1. Bestehende Situation

 

Die vorhandenen Mischwasserkanäle in dem Gelände der Nibelungenkaserne sind im Wesentlichen mit dem Bau der Kasernengebäude ab dem Jahr 1935 entstanden.

Ein weiterer Ausbau des Kanalnetzes erfolgte in den Nachkriegsjahren um die Entwässerung für die neu errichteten Gebäude und Straßenflächen zu ermöglichen. Mit der Zunahme der befestigten Flächen wurden immer weitere Rückhalteeinrichtungen für das Niederschlagswasser errichtet, um das öffentliche Kanalnetz hydraulisch nicht zu überlasten.

Derzeit befinden sich 11 Regenrückhaltebecken im Netz des bestehenden Kanalnetzes.

Das Gelände der Nibelungenkaserne besitzt auf Grund der topografischen Lage zwei Entwässerungssysteme. Der süstliche Teil ist an den Mischwasserkanal im Unterislinger Weg angeschlossen. Der überwiegende Teil des Geländes entwässert in Richtung Norden und ist an dem Mischwasserkanal in der Carl- Maria-von-Weber Straße angeschlossen. Um einen Überblick über das weit verzweigte Kanalnetz auf dem Kasernengelände zu erhalten, wurde vom staatlichen Bauamt im Jahr 1999 der Kanalbestand vermessungstechnisch aufgenommen und in entsprechenden Lageplänen dargestellt.

Bei der Prüfung des Kanalbestandes im Hinblick auf eine evtl. weitere Verwendung wurde folgender Sachverhalt festgestellt.

 

- Die Entwässerungsanlagen aus der Gründungszeit sind mit Steinzeugrohren mit einer

  Teerstrickdichtung hergestellt. Die Muffenverbindung hält keiner Dichtheitsprüfung stand.

  Das Entwässerungssystem ist daher als undicht einzustufen.

 

- Durch die Bombardierung des Geländes entstanden Risse im Betonkanal und in den

  Steinzeugrohrkanälen. Der bauliche Zustand erfordert eine Sanierung des Gesamtsystems.

 

- Die Entwässerungsleitungen wurden im gesamten Gelände in einer geringen Tiefenlage

  verlegt, da überwiegend Straßen, befestigte Abstellflächen und Hallen entwässert wurden.

  Die durchschnittliche Verlegetiefe des Entwässerungssnetzes liegt bei nur ca. 1,5 bis max.

  2,5 m.

 

- Im Kanalbestand sind in den Freiflächen 11 Regenrückhaltebecken angeordnet, um

  den Mischwasserabfluss in den öffentlichen Kanal zu drosseln.

 

 

2. Bewertung des bestehenden Kanalsystems

 

Der vorhandene Zustand des Kanalsystems ist aufgrund des Alters und der baulichen Mängel als renovierungs- bzw. erneuerungsbedürftig einzustufen.

 

Die Tiefenlage der Kanäle ist nicht geeignet die Kellergeschosse in den geplanten Bauquartieren im Freispiegel zu entwässern.

 

Die Lage der bestehenden Kanaltrassen und der Regenrückhaltebecken liegt teilweise in den Flächen der künftigen Bebauung.

Um das Kanalsystem weiterhin funktionsfähig zu erhalten müsste eine aufwändige Verlegung der Kanaltrassen durchgeführt werden.

 

Aufgrund dieser baulichen und systematischen Gegebenheiten ist eine weitere Verwendung nur sehr eingeschränkt möglich und daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.

 

Mit der Neuordnung des Geländes und einer neuen Bebauung ändern sich die Anforderungen an das Entwässerungssystem grundlegend, die nur mit einem Neubau des Entwässerungsnetzes erfüllt werden können.

 

 

3. Anforderungen der abwassertechnischen Entsorgung für die künftige Nutzung des

Gendes gemäß dem Bebauungsplans Nr. 102 „Nibelungenkaserne“

 

Aufgrund einer grundlegenden Nutzungsänderung des Geländes durch eine neue Bebauung in den einzelnen Quartieren und dem Straßenneubau mit den neuen Straßenentwässerungsanlagen muss das Entwässerungsnetz hinsichtlich der Lage der Kanäle und der hydraulischen Leistungsfähigkeit angepasst werden. Dazu ist ein Kanalneubau notwendig.

Bei der Dimensionierung des Kanalnetzes mittels einer hydrodynamischen Kanalnetzberechnung wurde großer Wert auf eine Reduzierung des Mischwasserabflusses aus dem Planungsgebiet gelegt. Mit der Festlegung eines geringeren Abflussbeiwertes (Reduzierung der abflusswirksamen Flächen) für das Gesamtgebiet konnte eine hydraulische Entlastung für das nachfolgende Mischwassernetz nachgewiesen werden.

Aufgrund dieser Planungsvorgaben für das Einzugsgebiet konnte eine bisher notwendige hydraulische Ertüchtigung des Mischwasserkanals im Unterislinger Weg vermieden werden.

 

 

Zeitlicher Ablauf der Gesamtmaßnahme:

 

Der Kanalneubau ist in Abstimmung mit dem Straßenneubau im Zeitraum von 2012 bis einschließlich 2016 geplant.  Dabei ergeben sich hinsichtlich des Bauablaufes folgende Abschnitte:

 

2012:                        Kanalneubau der „Nord-Süd-Achse“

2013  bis 2015         Kanalneubau in der nördlichen Ost-West-Trasse ;

                                 Anbindung zum Unterislinger Weg und

                                 Haupterschließung zur Galgenbergstraße

2016                         Kanalneubau in der südlichen Ost-West-Trasse

 

 

Umfang der Maßnahme:

 

In dem Gebiet des Bebauungsplans  Nr. 102 „Nibelungenkaserne“ ist folgender Umfang für den Kanalneubau vorgesehen:

 

- Anschluss an ein bestehendes Schachtbauwerk in der Carl- Maria-von-Weber Straße

- Umbauten von bestehenden Schächtenr den Anschluss der Entwässerung

  Des Wohngebietes „Otto-Hahn-Straße“

- 4 Stück Einsteigschächte für einen Ortbetonkanal

- 200 m Ortbetonkanal Ei 800 /1200 mm

- 100 m Steinzeugrohrkanal DN 800

- 500 m Steinzeugrohrkanal DN 600

- 450 m Steinzeugrohrkanal DN 500

- 850 m Steinzeugrohrkanal DN 400

- 250 m Steinzeugrohrkanal DN 300

- 500 m Hausanschlusskanäle DN 200

 

 

Kosten der Maßnahme:

 

Kosten für den Neubau der Mischwasserkanäle,

Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle

aufgrund Kostenschätzung                                            5.000.000 €

 

 

Haushaltmittel

r die Mischwasserkanalisation:

 

r die Maßnahme sind im Entwurf des IP 2011 2015 auf dem Unterabschnitt 7025/80 Mittel

in Höhe von 5.000.000 € vorgesehen. Die Mittel sind auf folgende Jahre aufgeteilt:

 

2010 in Höhe von     100.000 €

2011 in Höhe von    150.000 €

2012 in Höhe von    750.000 €

2013 in Höhe von  1.000.000 €

2014 in Höhe von  1.000.000 €

2015 in Höhe von  1.000.000 €

(2016 in Höhe von  1.000.000 €)

 

               Summe:   5.000.000 €

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Für die abwassertechnische Erschließung der künftigen Bebauung des Geländes im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 102 der ehemaligen Nibelungenkaserne ist die Kanalneubaumaßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10_3A01_110b_Nibelungenkaserne_LP-Beschlussvorlage_2011-10-24 (1576 KB)