Vorlage - VO/11/7134/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2015
Investitionsprogramm 2011 bis 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2011 bis 2015 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Das Investitionsprogramm 2011 bis 2015 vom 05.09.2011 wurde von den zuständigen Fachausschüssen für jeweils die Teile, für die die fachliche Zuständigkeit besteht, dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

20.09.2011

Schulausschuss

22.09.2011

Sportausschuss

27.09.2011

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen

29.09.2011

Jugendhilfeausschuss

04.10.2011

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

06.10.2011

Kulturausschuss

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist als Fachausschuss zuständig für die Vorberatung folgender Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 0, 1, 6 und 7:

 

·  Einzelplan 0:

insgesamt

·  Einzelplan 1:

insgesamt

·  Einzelplan 6:

UA 6399/99

·  Einzelplan 7:

UA 7500/07, UA 7501/07, UA 7501/09, UA 7901/06, UA 7901/07 und UA 7901/08

UA 7099/99

 

Der endgültige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 vom 05.09.2011 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden vorläufigen Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft und Finanzen vom 19.09.2011 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 – ‚Hoch- und Querformat’ mit Stand vom 05.09.2011 - übermittelt.

#Für die Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf – ausschließlich die Änderungen gegenüber dem vorläufigen Entwurf - des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 3001 bis 3500 des Haushaltsplanes) übersandt.#

#Für die Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 3001 bis 3500 des Haushaltsplanes) übersandt.#

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2011 bis 2015 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene am ##./##.##.2011 und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate, der Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.

 

#In der beiliegenden ‚Änderungsaufstellung’ sind die Abweichungen zwischen dem vorläufigen Verwaltungsentwurf vom ##.##.2011 und dem endgültigen Verwaltungsentwurf vom ##.##.2011 aufgeführt; sofern die Änderung bereits im Rahmen der Vorberatung im Fachausschuss berücksichtigt bzw. beschlossen worden ist, ist dies erläutert.#

 

#Ein Gesamt-Vergleich zwischen den vorläufigen Teil-Entwürfen aus # bzw. # und dem endgültigen Entwurf vom # erfolgt in diesem Jahr wegen der Unvollständigkeit (nur zeitlich auseinander liegende Teil-Entwürfe für die jeweiligen Fachausschüsse) des vorläufigen Entwurfes nicht; es werden lediglich verwaltungsseitig bedingte Abweichungen von den Empfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt.#

 

* (Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !) *

 

 


II. Volumen des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 - Entwurf -

 

 

Das Investitionsprogramm 2011 bis 2015 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2011 bis 2015

 

Gesamt

 

2011

einschl.

Nachtrag

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

438.364

69.956

99.686

93.695

89.317

85.710

87.673

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

144.387

26.686

30.369

28.902

27.850

30.580

28.877

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungs-saldo

-293.977

-43.270

-69.317

-64.793

-61.467

-55.130

-58.795

 

Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

- vgl. Anlagen II sowie III -

- vgl. Anlagen I sowie II -

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2010 bis 2014 mit rd. 347,3 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2011 bis 2015 um rd. 91,0 Mio. € (Rd.dif.) auf rd. 438,4 Mio. €.

Der deutliche Anstieg ist zum einen durch die Änderungen insbesondere bei folgenden Einzel-Vorhaben (u.a. ‚Berufliche Oberschule’ (+ 16,9 Mio. €), ‚Haus der Musik’ (+ 8,4 Mio. €), ‚Fußballstadion (+ 6,8 Mio. €), ‚Selektive Kanalerneuerungen’ (+ 10,3 Mio. €)‚ ‚Technologiezentrum’ (neu + 14,5 Mio. €), …) sowie zum andern durch die Ausweitung um etwa ein ‚Viertel‘ (in 2011-2015: insg. 305 Maßnahmen bzw. in 2010-2014: insg. 245 Maßnahmen) in fast sämtlichen Bereichen bedingt.

 

Das Investitionsvolumen liegt damit wieder auf einem sehr hohen Niveau (höchster Wert der letzten zwanzig Jahre), was trotz des Ziels der Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung nur aufgrund höherer prognostizierter Steuereinnahmen bewerkstelligt werden konnte, um die Ziele des ‚Haushaltsabgleichs’ und der ‚dauernden Leistungsfähigkeit’ zu erreichen bzw. gewährleisten zu können.

Das Investitionsvolumen liegt damit auf dem höchsten Wert. Das Ziel der Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung kann nur auf Grund der prognostizierten, höheren Steuereinnahmen erreicht werden; ebenso die Ziele ‚Haushaltsabgleich’ und ‚dauernde Leistungsfähigkeit’.

 

Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die Zurverfügungstellung zusätzlicher Sach- und Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zumindest vorübergehend zwingend erforderlich.

 

Die vorgesehenen Investitionen führen zur spürbaren Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.

 

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ sowie den Einnahmen aus Krediten und den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.

Ein weiterer wichtiger Finanzierungsbeitrag ist die im Verwaltungshaushalt erwirtschaftete sog. ‚freie Spitze’.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet in den Jahren 20## bis 20## keine ‚freie Spitze’ als zusätzlichen Finanzierungsbeitrag.

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm 2011 bis 2015

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2010 bis 2014

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

6

Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr

154.335,0

35,21%

138.215,0

39,79%

16.120,0

2

Schulen

94.375,0

21,53%

60.293,4

17,36%

34.081,6

7

Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung

82.900,0

18,91%

60.049,0

17,29%

22.851,0

4

Soziale Sicherung

33.564,0

7,66%

23.466,0

6,76%

10.098,0

8

Wirtschaftliche Unternehmen,
Allgemeines Grund- und Sondervermögen

22.750,0

5,19%

31.950,0

9,20%

- 9.200,0

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

438.364,4

100,0 %

347.339,8

100,0 %

91.024,6

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt fast unverändert bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen etwa ‚Dreiviertel’ des Investitionsvolumens.

 

Die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind ‚absolut’ bei den Einzelplänen 2, 7 und 6 bzw. ‚relativ’ bei den Einzelplänen 3, 1 und 5 zu verzeichnen; neben den bereits aufgeführten Maßnahmen ist noch nennenswert die ‚#’ (UA #: + # Mio. €)

 

Die wesentlichsten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind in den Einzelplänen 2, 7 und 6 zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel-Maßnahmen ‚Schule am Napoleonstein’ (UA 21107/01: + 5,5 Mio. €), ‚Schule Prüfening’ (UA 21109/00: - 3,3 Mio. €), ‚Von-Müller-Gymnasium’ (UA 2302/00: - 3,5 Mio. €), ‚Berufliches Schulzentrum ‚Georg Kerschensteiner‘ – Ersatzneubau’ (UA 2402/09: + 5,4 Mio. €), ‚Berufliches Schulzentrum ‚Matthäus Runtinger’‘ (UA 2403/08: + 3,3 Mio. €), ‚Berufliche Oberschule’ (UA 2651/01: + 16,9 Mio. €), ‚Haus der Musik’ (UA 3331/00: + 8,4 Mio. €), ‚Kinderbetreuungseinrichtungen’ (UA 4648/XX: + 4,5 Mio. €), ‚Fußballstadion – Neubau einschl. Erschließung’ (u.a. UA 6325/11: + 6,5 Mio. €), ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiete’ (UA 6157/00: + 3,3 Mio. €), ‚Steinerne Brücke’ (UA 6406/00: - 3,0 Mio. €), ‚Ostumgehung’ (UA 6474/00: - 11,3 Mio. €)‚ ‚Selektive Kanalerneuerungen’ (UA 7009/XX: + 10,3 Mio. €)‚ ‚Technologiezentrum im TechCampus’ (UA 7910/06: + 14,5 Mio. €), ‚Erschließung und Entwicklung ‚Burgweinting – Nordwest III’’ (u.a. UA 8819/81: - 6,8 Mio. €).

Ansonsten wurde in fast allen Einzelplänen eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen neu in das Investitionsprogramm aufgenommen.

 

=> keine Aufzählung weiterer Einzelmaßnahmen, da ansonsten zur sinnvollen Erklärung der einzelnen Abweichungen die Auflistung zu umfangreich und die Änderungen zu gering würden !

 

=> ? ~ 1.000 T€

0601

00

4.048.000,00

2.282.500,00

1.765.500,00

0699

09

13.020.500,00

14.496.900,00

-1.476.400,00

1313

01

2.600.000,00

600.000,00

2.000.000,00

21101

02

2.310.000,00

 

2.310.000,00

21105

02

1.670.000,00

 

1.670.000,00

21107

01

10.895.000,00

5.425.000,00

5.470.000,00

21109

00

13.190.000,00

16.496.000,00

-3.306.000,00

2302

00

0,00

3.541.236,62

-3.541.236,62

2352

01

5.000.000,00

2.500.000,00

2.500.000,00

2354

02

11.947.000,00

14.847.000,00

-2.900.000,00

2402

05

2.930.000,00

320.000,00

2.610.000,00

2402

08

1.945.000,00

720.000,00

1.225.000,00

2402

09

5.400.000,00

 

5.400.000,00

2403

08

3.800.000,00

550.000,00

3.250.000,00

2651

01

23.510.000,00

6.590.000,00

16.920.000,00

3007

00

425.000,00

1.545.000,00

-1.120.000,00

3331

00

9.370.000,00

1.000.000,00

8.370.000,00

4641

02

2.150.000,00

 

2.150.000,00

4645

00

1.120.000,00

 

1.120.000,00

4648

00

1.467.000,00

431.000,00

1.036.000,00

4648

04

47.000,00

1.099.000,00

-1.052.000,00

4648

06

0,00

1.491.000,00

-1.491.000,00

4648

09

6.364.000,00

4.158.000,00

2.206.000,00

4648

29

1.033.000,00

 

1.033.000,00

4648

30

1.460.000,00

 

1.460.000,00

4648

31

1.545.000,00

 

1.545.000,00

4648

99

325.000,00

1.400.000,00

-1.075.000,00

5600

01

1.500.000,00

 

1.500.000,00

6152

01

4.500.000,00

3.500.000,00

1.000.000,00

6157

00

12.875.000,00

9.535.000,00

3.340.000,00

6157

01

2.750.000,00

3.950.000,00

-1.200.000,00

6157

04

900.000,00

2.125.000,00

-1.225.000,00

6309

07

1.200.000,00

 

1.200.000,00

6309

08

1.850.000,00

 

1.850.000,00

6309

09

1.480.000,00

200.000,00

1.280.000,00

6325

11

6.500.000,00

 

6.500.000,00

6325

80

3.900.000,00

2.500.000,00

1.400.000,00

6406

00

14.000.000,00

17.000.000,00

-3.000.000,00

6417

02

4.000.000,00

1.680.000,00

2.320.000,00

6446

00

1.850.000,00

100.000,00

1.750.000,00

6466

00

1.720.000,00

 

1.720.000,00

6474

00

41.000.000,00

52.300.000,00

-11.300.000,00

6506

00

1.000.000,00

 

1.000.000,00

6608

00

7.100.000,00

5.800.000,00

1.300.000,00

6900

01

11.750.000,00

10.250.000,00

1.500.000,00

7009

06

2.050.000,00

50.000,00

2.000.000,00

7009

07

2.950.000,00

 

2.950.000,00

7009

08

2.550.000,00

 

2.550.000,00

7016

03

850.000,00

1.995.000,00

-1.145.000,00

7017

04

0,00

2.510.000,00

-2.510.000,00

7019

00

350.000,00

1.785.000,00

-1.435.000,00

7023

08

1.770.000,00

4.350.000,00

-2.580.000,00

7024

06

1.350.000,00

100.000,00

1.250.000,00

7910

06

14.450.000,00

 

14.450.000,00

8809

80

16.700.000,00

18.250.000,00

-1.550.000,00

8819

81

2.300.000,00

9.100.000,00

-6.800.000,00

 

 


Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm 2011 bis 2015

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2010 bis 2014

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

95

Tiefbaumaßnahmen

188.928,0

43,10%

167.367,4

48,19%

21.560,6

94

Hochbaumaßnahmen

124.382,9

28,37%

72.005,2

20,73%

52.377,7

93

Vermögenserwerb

67.845,5

15,48%

60.110,2

17,31%

7.735,3

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

37.719,0

8,60%

30.741,0

8,85%

6.978,0

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

438.364,4

100,0 %

347.339,8

100,0 %

91.024,6

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil nahezu unverändert mit fast ‚Dreiviertel’ des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.

 

Die signifikantesten Abweichungen sind ‚absolut’ bei den ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’ und beim ‚Vermögenserwerb’ sowie ‚relativ’ bei den ‚Hochbaumaßnahmen’ und bei den Zuweisungen und Zuschüsse sowie Darlehen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen festzustellen; außer den bereits genannten Vorhaben ist noch erwähnenswert die ‚#’ (UA # – Grp. #: + # Mio. €)

 

Die signifikantesten absoluten Abweichungen sind bei den ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’ (Gr. 94 und 95) und beim ‚Vermögenserwerb’ (Gr. 93) festzustellen; als wesentlich sind die Einzel-Vorhaben ‚Schule am Napoleonstein’ (UA 21107/01: u.a. Gr. 94: + 4,3 Mio. €), ‚Schule Prüfening’ (UA 21109/00: u.a. Gr. 94 - 3,2 MIo. €), ‚Von-Müller-Gymnasium’ (UA 2302/00: u.a. Gr. 94: - 3,1 Mio. €), ‚Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner – Ersatzneubau’ (UA 2402/09: u.a. Gr. 94: + 4,6 Mio. €), ‚Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger’ (UA 2403/08: u.a. Gr. 94: + 3,0 Mio. €), ‚Berufliche Oberschule’ (UA 2651/01: u.a. Gr. 93: + 10,1 Mio. € - Gr. 94: + 6,3 Mio. €), ‚Haus der Musik’ (UA 3331/00: u.a. Gr. 94: + 9,0 Mio. €), ‚Kinderbetreuungseinrichtungen’ (UA 4648/XX: u.a. Gr. 98 + 4,5 Mio. €), ‚Fußballstadion – Neubau einschl. Erschließung’ (u.a. UA 6325/11: u.a. Gr. 95: + 6,5 Mio. €), ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiete’ (UA 6157/00: u.a. Gr. 95: + 3,3 Mio. €), ‚Steinerne Brücke’ (UA 6406/00: u.a. Gr. 95: - 3,0 Mio. €), ‚Ostumgehung’ (UA 6474/00: u.a. Gr. 95: - 11,1 Mio. €)‚ ‚Selektive Kanalerneuerungen’ (UA 7009/XX: u.a. Gr. 95: + 10,3 Mio. €), ‚Technologiezentrum im TechCampus’ (UA 7910/06: u.a. Gr. 94: + 12,0 Mio. €), ‚Erschließung und Entwicklung ehem. ‚Nibelungenkaserne’’ (u.a. UA 8809/80: u.a. Gr. 93: - 7,8 Mio. € - Gr. 94: + 4,5 Mio. €) und ‚Erschließung und Entwicklung ‚Burgweinting – Nordwest III’’ (u.a. UA 8819/81: u.a. Gr. 93: - 7,6 Mio. €).

Die Differenzen bei den genannten Gruppierung sind im Wesentlichen durch die gleichen Einzel-Vorhaben bedingt, die bereits beim ‚Ressortprinzip’ aufgeführt worden sind.

 

=> keine Aufzählung weiterer Einzelmaßnahmen, da ansonsten zur sinnvollen Erklärung der einzelnen Abweichungen die Auflistung zu umfangreich und die Änderungen zu gering würden !

 

=> ? ~ 1.000 T€

93

0601

00

4.048.000,00

2.282.500,00

1.765.500,00

93

2651

01

10.250.000,00

150.000,00

10.100.000,00

93

5600

01

1.200.000,00

 

1.200.000,00

93

6309

09

1.300.000,00

0,00

1.300.000,00

93

7910

06

2.450.000,00

 

2.450.000,00

93

8809

80

3.250.000,00

11.050.000,00

-7.800.000,00

93

8819

81

150.000,00

7.750.000,00

-7.600.000,00

94

0699

09

4.900.000,00

6.753.500,00

-1.853.500,00

94

1313

01

2.600.000,00

600.000,00

2.000.000,00

94

21101

02

2.060.000,00

 

2.060.000,00

94

21105

02

1.620.000,00

 

1.620.000,00

94

21107

01

9.135.000,00

4.850.000,00

4.285.000,00

94

21109

00

10.420.000,00

13.626.000,00

-3.206.000,00

94

2302

00

0,00

3.149.014,41

-3.149.014,41

94

2352

01

4.700.000,00

2.200.000,00

2.500.000,00

94

2354

02

9.686.000,00

12.181.000,00

-2.495.000,00

94

2402

05

2.900.000,00

320.000,00

2.580.000,00

94

2402

09

4.600.000,00

 

4.600.000,00

94

2403

08

3.500.000,00

500.000,00

3.000.000,00

94

2651

01

12.760.000,00

6.440.000,00

6.320.000,00

94

3007

00

425.000,00

1.545.000,00

-1.120.000,00

94

3331

00

9.000.000,00

0,00

9.000.000,00

94

4641

02

2.000.000,00

 

2.000.000,00

94

4645

00

1.000.000,00

 

1.000.000,00

94

7910

06

12.000.000,00

 

12.000.000,00

94

8809

80

8.450.000,00

4.000.000,00

4.450.000,00

94

8819

81

1.300.000,00

50.000,00

1.250.000,00

95

6157

00

11.875.000,00

8.535.000,00

3.340.000,00

95

6157

01

2.750.000,00

3.950.000,00

-1.200.000,00

95

6157

04

900.000,00

2.100.000,00

-1.200.000,00

95

6309

07

1.200.000,00

 

1.200.000,00

95

6309

08

1.850.000,00

 

1.850.000,00

95

6325

11

6.500.000,00

 

6.500.000,00

95

6325

80

3.900.000,00

2.500.000,00

1.400.000,00

95

6406

00

14.000.000,00

17.000.000,00

-3.000.000,00

95

6417

02

4.000.000,00

1.625.000,00

2.375.000,00

95

6446

00

1.850.000,00

100.000,00

1.750.000,00

95

6466

00

1.720.000,00

 

1.720.000,00

95

6474

00

39.775.000,00

50.875.000,00

-11.100.000,00

95

6608

00

6.100.000,00

4.800.000,00

1.300.000,00

95

7009

06

2.050.000,00

50.000,00

2.000.000,00

95

7009

07

2.950.000,00

 

2.950.000,00

95

7009

08

2.550.000,00

 

2.550.000,00

95

7016

03

850.000,00

1.995.000,00

-1.145.000,00

95

7017

04

0,00

2.510.000,00

-2.510.000,00

95

7019

00

350.000,00

1.785.000,00

-1.435.000,00

95

7023

08

1.770.000,00

4.350.000,00

-2.580.000,00

95

7024

06

1.350.000,00

100.000,00

1.250.000,00

95

8809

80

4.750.000,00

3.050.000,00

1.700.000,00

98

4648

00

1.467.000,00

431.000,00

1.036.000,00

98

4648

04

47.000,00

1.099.000,00

-1.052.000,00

98

4648

06

0,00

1.491.000,00

-1.491.000,00

98

4648

09

6.364.000,00

4.158.000,00

2.206.000,00

98

4648

29

1.033.000,00

 

1.033.000,00

98

4648

30

1.460.000,00

 

1.460.000,00

98

4648

31

1.545.000,00

 

1.545.000,00

98

4648

99

325.000,00

1.400.000,00

-1.075.000,00

98

6152

01

4.500.000,00

3.500.000,00

1.000.000,00

98

6900

01

11.000.000,00

9.500.000,00

1.500.000,00

 

Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen.

- vgl. Anlagen II - II a sowie III - III a -

- vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -

 

 

Die größeren Einzelprojekte (60 (=20 -1+4 -1+13 -1+21 -1+4 -1+3) (d.s. ~ 20 %) von 305 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 umfassen im Planungszeitraum insgesamt knapp ~ 65 % des Gesamtvolumens.

 

- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 5,0 Mio. € im Planungszeitraum -

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

nachrichtlich

Gesamtkosten

 

 

 

 

in T€

in T€

 

 

 

 

 

6474

00

Ostumgehung

zwischen Osttangente und B 16

- Neubau -

41.000,0

 

(Gesamtkosten 65.250,0)

65.250,0

8809
u.a.

80

ehemalige Nibelungenkaserne

Grunderwerb und Entwicklung sowie straßen- und kanaltechnische Erschließung

25.300,0

 

(Gesamtkosten 41.750,0)

41.750,0

2651

01

Berufliche Oberschule)

Neubau der Schulanlage - I. BA

(einschl. interne Verrechnung ‚Grunderwerb einschl. Baureifmachung‘ i.H.v. 9.600,0 T€)

23.510,0

 

(Gesamtkosten 27.210,0)

27.210,0

7009

XX

diverse Gebiete

Selektive Kanalerneuerungen

(13 Einzelvorhaben)

20.655,0

25.840,0

4648

XX

Kinderbetreuungseinrichtungen

- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -

- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse -

(19 Einzelvorhaben sowie
2 Pauschalveranschlagungen)

18.429,0

22.483,0

7910

06

Technologiezentrum

im TechCampus

- Errichtung -

(einschl. interne Verrechnung ‚Grunderwerb einschl. Baureifmachung‘ i.H.v. 2.450,0 T€)

14.450,0

 

(Gesamtkosten 14.450,0)

14.450,0

6406

00

Steinerne Brücke

- grundlegende und denkmalgerechte Instandsetzung -

14.000,0

 

(Gesamtkosten 20.000,0)

20.000,0

21109

00

Schule Prüfening (GS)

Neubau der Schulanlage einschl. Mittagsbetreuung mit Pausenhalle und Sporthallen sowie Neugestaltung der Außen- / Freisportanlagen

13.190,0 T€

 

(Gesamtkosten 17.351,6)

17.351,6 T€

0699

09

Bürger- und Verwaltungszentrum 'Neues Rathaus'

Neubau mit Anpassung, Angleichung, Umbau und Sanierung am/im Bestand

13.020,5

73.859,6

6157

00

Entwicklungsmaßnahme Burgweinting

Gewerbe- und Industriegebiet

12.875,0

151.450,0

2354

02

Goethe-Gymnasium

Generalsanierung der Schulanlage mit Neubau einer Dreifachsporthalle und einer Pausenhalle sowie Schaffen zusätzlicher Räume, die durch G 8 bedingt sind

11.947,0

 

(Gesamtkosten 28.176,9)

28.176,9

6900

01

Hochwasserfreilegung

‚Regensburg’ an Donau und Regen

- Hochwasserschutz-Planung sowie
Hochwasserschutz-Umsetzung -

11.750,0

 

(Gesamtkosten 55.000,0)

55.000,0

21107

01

Schule am Napoleonstein

Gesamtsanierung der Schulanlage einschl. Außen- und Freisportanlagen und Aufbau eines gebundenen Ganztageszuges

10.895,0

 

(Gesamtkosten 10.895,0)

10.895,0

3331

00

"Haus der Musik"

im Anwesen Bismarckplatz 1

Errichtung

9.370,0

 

(Gesamtkosten 10.470,0)

10.470,0

8819
u.a.

81

Burgweinting 'Nordwest' III

- Bebauungsplangebiet Nr. 254 -

Grunderwerb und Entwicklung sowie straßen- und kanaltechnische Erschließung

9.300,0

 

(Gesamtkosten 19.120,0)

19.120,0


5611

6325
7025
 

 

00

 

 

11

 

 

Fußballstadion

Neubau

- Grundsatz-Planung einschl. weiterer Planung - Baureifmachung - Ersatzmaßnahmen u.ä –

sowie

(öffentliche) Erschließung

- Straßenneu- und -umbau sowie Kanalneubau -

7.600,0

 

(Gesamtkosten 8.200,0)

8.200,0

6608

00

Frankenstraße einschl. Frankenbrücke

- Ausbau bzw. Neubau -

7.100,0

 

(Gesamtkosten 16.000,0)

16.000,0

7920

00

Maßnahmen zur Verbesserung des

öffentlichen Personennahverkehrs

- jährlicher Ansatz -

6.500,0

11.700,0

2402

09

Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner

- Städtische Berufschule II /

Fachakademie für Hauswirtschaft -

Ersatzneubau ‚Ziegelweg 1’

5.400,0

 

(Gesamtkosten 6.900,0)

6.900,0

2352

01

Albertus-Magnus-Gymnasium

Generalsanierung der Schulanlage mit Neubau einer Dreifachsporthalle

5.000,0

 

(Gesamtkosten 16.176,2)

16.176,2

 

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’   insgesamt

281.291,5

642.282,3

 

 

 

 

 

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2010 bis 2014 mit dem Investitionsprogramm 2011 bis 2015 - Entwurf -

 

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2010 bis 2014 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

- vgl. Anlage II - III sowie IV -

- vgl. Anlage I - II sowie III -

 

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2010)

2011

2012

2013

2014

(2015)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2010 bis 2014

347.340

(80.025)

84.712

61.715

55.135

65.752

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2011 bis 2015

438.364

-

69.956

99.686

93.695

89.317

(85.710)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

+ 91.025

-

- 14.756

37.971

38.560

23.565

-

 

 

 

+ 85.340

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

 

 

Gesamt

(2010)

2011

2012

2013

2014

(2015)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2010 bis 2014

137.182

(30.004)

33.864

26.082

24.072

23.160

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2011 bis 2015

144.387

-

26.686

30.369

28.902

27.850

(30.580)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

+ 7.205

-

- 7.178

4.287

4.830

4.690

-

 

 

 

+ 6.629

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum sowohl die „KOSTEN“ (= + 26,2 %) als auch die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= + 5,3 %) gestiegen.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2011 bis 2014, so ist eine Steigerung ausgabenseitig um 85.340 T€ sowie einnahmenseitig um 6.629 T€ zu verzeichnen.

 

 

Finanzierungsquote 2011 bis 2014

 

 

 

(2010)

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

(2015)

nachrichtlich

Durchschnitt
2011 bis 2014

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2010 bis 2014

(37,49%)

39,98%

42,26%

43,66%

35,22%

-

40,28%

aus Investitionsprogramm

2011 bis 2015

-

38,15%

30,46%

30,85%

31,18%

(35,68%)

32,66%

 

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 40,28 % auf 32,66 %.

 

Die niedrigere durchschnittliche Finanzierungsquote der Jahre 2011 bis 2014 resultiert hauptsächlich aus der Neu-Aufnahme von folgenden Einzel-Vorhaben (wie u.a. ‚Technologiezentrum am 'TechCampus'’, ‚Selektive Kanalerneuerungen’‚ Fußballstadion – Neubau einschl. Erschließung’, …) mit i.d.R. niedrigeren Finanzierungsquoten und dem ‚Auslaufen’ (in den Jahren 2013/2014) von bestimmten Maßnahmen, wie Vorhaben im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung’, des ‚Investitionsprogramms nationale 'UNESCO-Welterbestätten' I und II’ und des ‚Konjunkturpakets II’ sowie des Projektes „Neubau der Ostumgehung“, mit höheren Fördersätzen.

 

Zusätzlich wird dieser Effekt durch die deutliche Erhöhung des Programmvolumens um insgesamt etwa ein Viertel und der Maßnahmenstruktur verstärkt.

 

Ursächlich für die Schwankungen der Finanzierungsquote der Zuwendungen und Beiträge u.ä. an den investiven Ausgaben ist darüber hinaus im übrigen zum einen die Struktur der Ausgaben, da die einzelnen Maßnahmen bzw. Maßnahmegruppen in unterschiedlicher Höhe gefördert werden; zum andern ist der Zeitpunkt der Zuschussauszahlungen entsprechend der finanziellen Situation des Zuwendungsgebers Schwankungen unterworfen.

Außerdem ist der Anteil an förderfähigen Investitionen je Planungsjahr unterschiedlich hoch, was ebenfalls zu Änderungen des Finanzierungsanteils der Zuwendungen führt.

 

 

In welchem Umfang die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden können, ist auch von der tatsächlichen Entwicklung der prognostizierten Steuereinnahmen abhängig.

 

 

Im übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 vom 05.09.2011 wird zugestimmt.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:

 

·      Änderungsaufstellungen des Verwaltungsentwurfes des Investitionsprogramms 2011 bis 2015
-> weitere Änderungen der ‚Verwaltung‘ aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen
- Abweichung des endgültigen Verwaltungsentwurfs vom ##.##.2011 gegenüber dem vorläufigen Verwaltungsentwurf vom ##.##.2011 -
- Anlage 0 I -

·      Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
- Anlage I und I a II und II a -

·      Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
- Anlage II und II a III und III a -

·      Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2010 bis 2014
- Anlage III IV -

 

 

                            20.10.2006

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM 2011-2015 - Anlagen I+II+III (154 KB)