Sachverhalt:
Nach den seit 01.01.2007 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien hat die Stadt ihren Förderbedarf im Rahmen der Städtebauförderung für das Folgejahr mit einer Mittel-Bedarfsmitteilung der Regierung der Opf. mitzuteilen.
Die in Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung 2012 zur Förderung der Altstadtsanierung Regensburg durch Bund und Land beinhaltet Kosten für vorbereitende Untersuchungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit der Sanierung sowie für Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen und sonstige Kosten.
Zur Instandsetzung der Steinernen Brücke ist für das Programmjahr 2012 einschließlich der Fortschreibungsjahre eine anteilige Mitfinanzierung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm vorgesehen, aus dem Förderprogramm 2011 ist eine Teilbewilligung i. H. v. 500.000.- € berücksichtigt.
Die Thundorferstraße soll erneuert werden. Zunächst anfallende Planungskosten und Kosten für die Erneuerung des Oberbaus sind in der Bedarfsanmeldung berücksichtigt.
Zur Neugestaltung des Donaumarktareals mit Donauuferzone und Donaulände sind jeweils Ansätze zur weiteren Planung veranschlagt.
Der Prebrunnturm und das Anwesen Bismarckplatz 1 sind zur grundlegenden Erneuerung vorgesehen, wobei für beide Maßnahmen Fördermittel noch aus dem Mittelkontingent 2011 bewilligt werden sollen, zudem sind Modernisierungsmaßnahmen privater Bauherren in der Bedarfsanmeldung berücksichtigt.
Das Gesamtvolumen der Programmanmeldung 2012, die innerhalb der Stadtverwaltung mit der zuständigen Arbeitsgruppe Sanierung abgestimmt wurde, beläuft sich auf 4.955.000.- €.
2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen
Die Finanzhilfen von Bund und Land für das Fördervolumen i. H. v. 4.955.000.- € betragen je 30% (1.486.500.-€). Der verbleibende Anteil von 40% i. H .v. 1.982.000.- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.
Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2012 bis 2015 (siehe Jahresantrag) umfassen folgende Beträge:
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2011-2015 (UA 3331/00, UA 3651/01, UA 6152/01 einschl. Haushaltsausgabereste, UA 6406/00, UA 6408/06/11/12, UA 6417/02 und UA 6440/00 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 (u.a. HhSt. 0.6152.5310/6321/6551/6750) vorgesehen.
Der Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt,
die Bedarfsmitteilung 2012 zum Städtebauförderungsprogramm Altstadtsanierung: Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren einschließlich der Fortschreibung mit einem Gesamtvolumen von 4.955.000.- € der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.
Anlagen:
- Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung - Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||